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   OVG Niedersachsen, 29.10.2014 - 8 ME 120/14   

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https://dejure.org/2014,32980
OVG Niedersachsen, 29.10.2014 - 8 ME 120/14 (https://dejure.org/2014,32980)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.10.2014 - 8 ME 120/14 (https://dejure.org/2014,32980)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Oktober 2014 - 8 ME 120/14 (https://dejure.org/2014,32980)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 59 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 LHO; § 105 LHO
    Berücksichtigung eines möglichen Erlasses der Beitragsschuld bei der Frage der Rechtmäßigkeit einer Beitragserhebung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung eines möglichen Erlasses der Beitragsschuld bei der Frage der Rechtmäßigkeit einer Beitragserhebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung eines möglichen Erlasses der Beitragsschuld bei der Frage der Rechtmäßigkeit einer Beitragserhebung

  • rechtsportal.de

    LHO § 59 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ; LHO § 105
    Berücksichtigung eines möglichen Erlasses der Beitragsschuld bei der Frage der Rechtmäßigkeit einer Beitragserhebung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Armer Anwalt - Klage auf Erlass des Pflichtbeitrags zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2014 - 8 ME 120/14
    Ein solches überwiegendes Interesse kann in den Fällen, in denen dem Rechtsbehelf - wie hier nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO, weil die Beiträge zum beklagten Versorgungswerk "Abgaben" im Sinne dieser Bestimmung sind (vgl. Senatsbeschl. v. 13.11.2011 - 8 ME 173/11 -, juris Rn. 10) - von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zukommt, nur dann angenommen werden, wenn der Rechtsbehelf des Antragstellers offensichtlich oder doch zumindest mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird oder wenn sonstige Umstände gegeben sind, die es rechtfertigen, ausnahmsweise - in Abweichung von der gesetzlich getroffenen Wertung - dem Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung zukommen zu lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris Rn. 21 f.; BVerwG, Beschl. v. 14.4.2005 - BVerwG 4 VR 1005.04 -, juris Rn. 10 ff.; Senatsbeschl. v. 13.11.2011, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10

    Eine nur für zwei Monate im Jahr unterhaltene Kunsteisbahn als eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2014 - 8 ME 120/14
    Vielmehr ist unabhängig davon in einem gesonderten Verfahren über einen vom Betroffenen zu stellenden Erlassantrag vom Versorgungswerk zu entscheiden (vgl. Senatsbeschl. v. 10.4.2012 - 8 PA 32/12 -, V.n.b.; v. 11.2.2011 - 8 LA 259/10 -, juris Rn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 13.10.2011 - 8 ME 173/11

    Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer künftig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2014 - 8 ME 120/14
    Ein solches überwiegendes Interesse kann in den Fällen, in denen dem Rechtsbehelf - wie hier nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO, weil die Beiträge zum beklagten Versorgungswerk "Abgaben" im Sinne dieser Bestimmung sind (vgl. Senatsbeschl. v. 13.11.2011 - 8 ME 173/11 -, juris Rn. 10) - von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zukommt, nur dann angenommen werden, wenn der Rechtsbehelf des Antragstellers offensichtlich oder doch zumindest mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird oder wenn sonstige Umstände gegeben sind, die es rechtfertigen, ausnahmsweise - in Abweichung von der gesetzlich getroffenen Wertung - dem Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung zukommen zu lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris Rn. 21 f.; BVerwG, Beschl. v. 14.4.2005 - BVerwG 4 VR 1005.04 -, juris Rn. 10 ff.; Senatsbeschl. v. 13.11.2011, a.a.O.).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2014 - 8 ME 120/14
    Ein solches überwiegendes Interesse kann in den Fällen, in denen dem Rechtsbehelf - wie hier nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO, weil die Beiträge zum beklagten Versorgungswerk "Abgaben" im Sinne dieser Bestimmung sind (vgl. Senatsbeschl. v. 13.11.2011 - 8 ME 173/11 -, juris Rn. 10) - von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zukommt, nur dann angenommen werden, wenn der Rechtsbehelf des Antragstellers offensichtlich oder doch zumindest mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird oder wenn sonstige Umstände gegeben sind, die es rechtfertigen, ausnahmsweise - in Abweichung von der gesetzlich getroffenen Wertung - dem Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung zukommen zu lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris Rn. 21 f.; BVerwG, Beschl. v. 14.4.2005 - BVerwG 4 VR 1005.04 -, juris Rn. 10 ff.; Senatsbeschl. v. 13.11.2011, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2015 - 8 LA 86/15

    Berufsständische Versorgung; betriebliches Darlehen; Einkünfte; Einkünfte aus

    Vielmehr ist unabhängig davon in einem gesonderten Verfahren über einen vom Betroffenen zu stellenden Erlassantrag vom Versorgungswerk zu entscheiden (vgl. Senatsbeschl. v. 29.10.2014 - 8 ME 120/14 -, juris Rn. 17; v. 10.4.2012 - 8 PA 32/12 -, V.n.b.; v. 11.2.2011 - 8 LA 259/10 -, juris Rn. 18).
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