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   OVG Niedersachsen, 14.01.2015 - 8 ME 136/14   

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OVG Niedersachsen, 14.01.2015 - 8 ME 136/14 (https://dejure.org/2015,290)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.01.2015 - 8 ME 136/14 (https://dejure.org/2015,290)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - 8 ME 136/14 (https://dejure.org/2015,290)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs. 1 S. 3 AufenthG; Art. 11 Abs. 1 S. 1 RL 2008/115/EG; Art. 11 Abs. 2 RL 2008/115/EG; Art. 8 Abs. 2 EMRK
    Mangelnde Erforderlichkeit einer Befristung der Wirkungen einer Abschiebung schon bei Erlass der Abschiebungsandrohung; Entscheid der Ausländerbehörde von Amts wegen spätestens vor der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung über die Befristung der Wirkungen der Abschiebung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mangelnde Erforderlichkeit einer Befristung der Wirkungen einer Abschiebung schon bei Erlass der Abschiebungsandrohung; Entscheid der Ausländerbehörde von Amts wegen spätestens vor der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung über die Befristung der Wirkungen der Abschiebung; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 11 Abs. 1 S. 3, RL 2008/115/EG Art. 11 Abs. 1 S. 1
    Befristung, Wirkung der Abschiebung, Abschiebungsandrohung, Rückführungsrichtlinie, Rückkehrentscheidung, Einreiseverbot, Einreisesperre, Achtung des Privatlebens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mangelnde Erforderlichkeit einer Befristung der Wirkungen einer Abschiebung schon bei Erlass der Abschiebungsandrohung; Entscheid der Ausländerbehörde von Amts wegen spätestens vor der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung über die Befristung der Wirkungen der Abschiebung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungsandrohung - und die Befristung der Abschiebungsfolgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 348
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2015 - 8 ME 136/14
    10 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens und die davon umfassten persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für das Privatleben eines jeden Menschen konstitutiv sind und denen angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt, nach Art. 8 Abs. 2 EMRK gerechtfertigt, wenn er eine in einer demokratischen Gesellschaft notwendige Maßnahme darstellt, die durch ein dringendes soziales Bedürfnis gerechtfertigt und mit Blick auf das verfolgte legitime Ziel auch im engeren Sinne verhältnismäßig ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.2.2011 - 2 BvR 1392/10 -, NVwZ-RR 2011, 420, 421).

    Die bei dieser Prüfung ermittelten konkreten individuellen Lebensverhältnisse und auch Lebensperspektiven des Ausländers sind schließlich aber im Rahmen der Rechtfertigungsprüfung nach den Maßgaben des Art. 8 Abs. 2 EMRK in eine gewichtende Gesamtbewertung einzustellen und mit den Gründen, die für eine Aufenthaltsbeendigung sprechen, abzuwägen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.2.2011, a.a.O., S. 421; BVerwG, Beschl. v. 7.5.2013 - BVerwG 1 B 6.13 -, juris Rn. 3; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.3.2012 - 7 A 11417/11 -, juris Rn. 29 und 34 f.; OVG Bremen, Urt. v. 28.6.2011 - 1 A 141/11 -, NordÖR 2011, 440, 441).

    Hinsichtlich weiterer Bindungen an das Heimatland geht der Senat - ungeachtet etwaiger, noch im Hauptsacheverfahren zu gewinnender Erkenntnisse (vgl. zu den insoweit bestehenden Aufklärungspflichten: BVerfG, Beschl. v. 21.2.2011, a.a.O., S. 422) - vom Vorbringen des Antragstellers aus, dass solche nicht vorhanden sind.

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 10 LA 377/08

    Erbringung des Nachweises des tatsächlichen Schulbesuchs seiner schulpflichtigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2015 - 8 ME 136/14
    Ebenso ist nicht entscheidungserheblich, ob den Ausländer insoweit ein Verschulden trifft und er deshalb eine nur unzureichende Integration - aus welchen Gründen auch immer - zu vertreten hat (vgl. Senatsbeschl. v. 6.7.2010 - 8 ME 128/10 - Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 24.3.2009 - 10 LA 377/08 -, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 14.12

    Antrag; Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Gefahr; Gefahrenprognose;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2015 - 8 ME 136/14
    Die sich aus Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 348 v. 24.12.2008, S. 98) ergebende unionsrechtliche Verpflichtung, die Wirkungen des mit einer Rückkehrentscheidung verbundenen Einreiseverbots von Amts wegen zu befristen (vgl. EuGH, Urt. v. 19.9.2013 - C-297/12 -, Filev und Osmani ./. Deutschland, Rn. 27), knüpft an die ein Einreiseverbot auslösende Rückkehrentscheidung an (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - BVerwG 1 C 14.12 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 07.05.2013 - 1 B 6.13

    Klärungsbedürftigkeit der Frage der Eröffnung des Schutzbereichs des Art. 8 EMRK

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2015 - 8 ME 136/14
    Die bei dieser Prüfung ermittelten konkreten individuellen Lebensverhältnisse und auch Lebensperspektiven des Ausländers sind schließlich aber im Rahmen der Rechtfertigungsprüfung nach den Maßgaben des Art. 8 Abs. 2 EMRK in eine gewichtende Gesamtbewertung einzustellen und mit den Gründen, die für eine Aufenthaltsbeendigung sprechen, abzuwägen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.2.2011, a.a.O., S. 421; BVerwG, Beschl. v. 7.5.2013 - BVerwG 1 B 6.13 -, juris Rn. 3; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.3.2012 - 7 A 11417/11 -, juris Rn. 29 und 34 f.; OVG Bremen, Urt. v. 28.6.2011 - 1 A 141/11 -, NordÖR 2011, 440, 441).
  • EGMR, 05.07.2005 - 46410/99

    Urteil in der Rechtssache Ü. gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2015 - 8 ME 136/14
    Dem Antragsteller ist darüber hinaus das Führen eines Privatlebens im Kosovo weder unmöglich noch unzumutbar ist (vgl. zur Maßgeblichkeit dieser beiden Aspekte: EGMR, Urt. v. 5.7.2005 - 46410/99 -, InfAuslR 2005, 450 f. (Üner ./. Niederlande); Senatsbeschl. v. 12.3.2013 - 8 LA 13/13 -, juris Rn. 18).
  • EuGH, 19.09.2013 - C-297/12

    Filev und Osmani - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Rückführung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2015 - 8 ME 136/14
    Die sich aus Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 348 v. 24.12.2008, S. 98) ergebende unionsrechtliche Verpflichtung, die Wirkungen des mit einer Rückkehrentscheidung verbundenen Einreiseverbots von Amts wegen zu befristen (vgl. EuGH, Urt. v. 19.9.2013 - C-297/12 -, Filev und Osmani ./. Deutschland, Rn. 27), knüpft an die ein Einreiseverbot auslösende Rückkehrentscheidung an (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - BVerwG 1 C 14.12 -, juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2014 - 12 S 113.13

    Anschlussbeschwerde; Rückführungsrichtlinie; Einreiseverbot; Befristung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2015 - 8 ME 136/14
    Die Ausländerbehörde genügt daher der aufgezeigten unionsrechtlichen Verpflichtung, wenn sie spätestens vor der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung durch die Abschiebung von Amts wegen über die Befristung der Wirkungen der Abschiebung entscheidet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.3.2014 - OVG 12 S 113.13 - Rn. 17 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 7.12.2011 - 11 S 897/11 -, juris Rn. 84; GK-AufenthG, § 59 Rn. 287 (Stand: März 2014)).
  • OVG Bremen, 28.06.2011 - 1 A 141/11

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für in Deutschland geborenen und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2015 - 8 ME 136/14
    Die bei dieser Prüfung ermittelten konkreten individuellen Lebensverhältnisse und auch Lebensperspektiven des Ausländers sind schließlich aber im Rahmen der Rechtfertigungsprüfung nach den Maßgaben des Art. 8 Abs. 2 EMRK in eine gewichtende Gesamtbewertung einzustellen und mit den Gründen, die für eine Aufenthaltsbeendigung sprechen, abzuwägen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.2.2011, a.a.O., S. 421; BVerwG, Beschl. v. 7.5.2013 - BVerwG 1 B 6.13 -, juris Rn. 3; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.3.2012 - 7 A 11417/11 -, juris Rn. 29 und 34 f.; OVG Bremen, Urt. v. 28.6.2011 - 1 A 141/11 -, NordÖR 2011, 440, 441).
  • OVG Niedersachsen, 30.06.2010 - 8 ME 133/10

    Anwendung oder Nichtanwendung des § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2015 - 8 ME 136/14
    Allenfalls dann, wenn beispielsweise ein erwachsenes Familienmitglied zwingend auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitglieds angewiesen ist und diese Hilfe sich nur in der Bundesrepublik Deutschland erbringen lässt, kann dies einwanderungspolitische Belange zurückdrängen (vgl. Senatsbeschl. v. 30.6.2010 - 8 ME 133/10 -, juris Rn. 33 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 29.03.2011 - 8 LB 121/08
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2015 - 8 ME 136/14
    Während dieser weit überwiegenden Aufenthaltszeiten konnte eine durch Art. 8 EMRK geschützte Verwurzelung im Bundesgebiet von vorneherein nicht entstehen (vgl. Senatsbeschl. v. 29.3.2011 - 8 LB 121/08 -, juris Rn. 52 ff. mit eingehender Begründung und weiteren Nachweisen).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11

    Positive Integrationsprognose bei Einfügen eines ausländischen Jugendlichen in

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2013 - 8 LA 13/13

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2012 - 7 A 11417/11

    Aufenthaltserlaubnis bei geistiger Behinderung des Ausländers -

  • OVG Sachsen, 03.05.2006 - 5 E 72/06

    Streitwert, Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 11 S 897/11

    Zur Ausweisung eines drittstaatsangehörigen Elternteils eines minderjährigen

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 43/17

    Anderweitige Rechtshängigkeit; Aufenthaltserlaubnis an gut integrierte geduldete

    Für den Schutz nach Art. 8 EMRK unerheblich ist, ob die Klägerin zu 1. insoweit ein Verschulden trifft und sie deshalb eine nur unzureichende Integration - aus welchen Gründen auch immer - zu vertreten hat (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.1.2015 - 8 ME 136/14 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 31.10.2012, a.a.O., Rn. 8; v. 24.3.2009 -10 LA 377/08 -, juris Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 45/17

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; eheliche Lebensgemeinschaft;

    Denn für den Schutz nach Art. 8 EMRK ist es unerheblich, ob den Ausländer insoweit ein Verschulden trifft und er deshalb eine nur unzureichende Integration - aus welchen Gründen auch immer - zu vertreten hat (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.1.2015 - 8 ME 136/14 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 31.10.2012 - 11 ME 275/12 -, juris Rn. 8; v. 24.3.2009 -10 LA 377/08 -, juris Rn. 19).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 7 A 10826/20

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines mit Drogen in Konflikt geratenen Ausländers

    Unter Berücksichtigung seines Alters und seiner sprachlichen Vorkontakte wäre dem Kläger das Erweitern unvollkommener Sprachkenntnisse bzw. das Erlernen einer (neuen) Sprache zudem ohne Weiteres zuzumuten (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 8 ME 136/14 -, juris, Rn. 15).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2017 - 7 A 11445/16

    Zulässigkeit der Ausweisung eines Ausländers allein aufgrund generalpräventiver

    Unter Berücksichtigung seines Alters und seiner sprachlichen Vorkontakte ist dem Kläger das Erlernen einer (neuen) Sprache ohne Weiteres zuzumuten (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 8 ME 136/14 -, juris, Rn. 15).
  • VG Hamburg, 14.04.2016 - 2 AE 1426/16

    Abschiebungsandrohung eines albanischen Asylbewerbers - Albanien als sicherer

    Zwar ist nach Art. 11 Abs. 2 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 der die Mitgliedstaaten nach Ablauf der Umsetzungsfrist bindenden Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. Nr. L 348 v. 24.12.2008, S. 98) im Zusammenhang mit der Rückkehrentscheidung die Dauer des Einreiseverbots in Anbetracht der jeweiligen Umstände des Einzelfalls festzusetzen, so dass jedenfalls eine Abschiebung ohne eine zuvor getroffene Befristungsentscheidung unzulässig ist (EuGH, Urt. v. 19.9.2013, C-297/12, NJW 2014, 527, juris Rn. 34; OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.1.2015, 8 ME 136/14, juris Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.3.2014, OVG 12 S 113/13, juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 19.12.2012, 11 S 2303/12, ESVGH 63, 159, juris Rn. 8).
  • VG Gelsenkirchen, 27.04.2015 - 11 K 2664/13

    Verlängerung; Aufenthaltserlaubnis; Passbeschaffung; Integration; Straftaten;

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist es hinreichend, dass spätestens im Zuge der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung, d.h. in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Anordnung der Abschiebung rechtzeitig eine Entscheidung darüber getroffen wird, wie lange das Einreiseverbot gelten soll, vgl. VGH Mannheim, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 8 ME 136/14; Hessischer VGH, Beschluss vom 13. Oktober 2014 - 7 B 1413/14 -, Informationsbrief Ausländerrecht (InfAuslR) 2015, 53 ff.
  • VG Göttingen, 26.01.2015 - 1 B 46/15

    Gefahr der erneuten Straffälligkeit eines Asylbewerbers aufgrund früherer

    Die bei dieser Prüfung ermittelten konkreten individuellen Lebensverhältnisse und auch Lebensperspektiven des Ausländers sind schließlich im Rahmen der Rechtfertigungsprüfung nach den Maßgaben des Art. 8 Abs. 2 EMRK in eine gewichtende Gesamtbewertung einzustellen und mit den Gründen, die für eine Aufenthaltsbeendigung sprechen, abzuwägen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10 - und OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.01.2015 - 8 ME 136/14 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Hamburg, 06.10.2015 - 2 AE 5221/15

    Zuständigkeit des Einzelrichters für Befristung der Sperrwirkung der angedrohten

    Zwar spricht viel dafür, dass eine Abschiebung vor dem Hintergrund der Bestimmungen des Art. 11 der Rückführungsrichtlinie (Richtlinie 2008/115/EG vom 16.12.2008, ABl. L 348 v. 24.12.2008, S. 98) ohne eine zuvor getroffene Befristungsentscheidung unzulässig wäre, so dass sich das Fehlen einer Befristungsentscheidung auf die Rechtmäßigkeit der Abschiebung auswirken würde (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 19. September 2013, C 297/12, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.1.2015, 8 ME 136/14, juris Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.3.2014, OVG 12 S 113.13, juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 19.12.2012, 11 S 2303712, juris Rn. 8).
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