Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 07.07.2010 - 8 ME 139/10   

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OVG Niedersachsen, 07.07.2010 - 8 ME 139/10 (https://dejure.org/2010,7168)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.07.2010 - 8 ME 139/10 (https://dejure.org/2010,7168)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 8 ME 139/10 (https://dejure.org/2010,7168)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aussetzung der Abschiebung bei einer beabsichtigten Eheschließung des Ausländers mit einer/m deutschen Staatsangehörigen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 6 Abs. 1 GG; § 60a Abs. 2 AufenthG; §§ 11 ff. PStG
    Aussetzung der Abschiebung bei unmittelbar bevorstehender Eheschließung; Unmittelbares Bevorstehen der Eheschließung bei Bestimmung eines zeitnahen Termins durch den zuständigen Standesbeamten; Ausnahmsweise unmittelbares Bevorstehen der Eheschließung bei erfolgreichem ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60a Abs. 2, GG Art. 6 Abs. 1, PStG § 11
    Duldung, inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis, vorläufiger Rechtsschutz, Beschwerde, rechtliche Unmöglichkeit, Eheschließung, Scheinehe, Schutz von Ehe und Familie, Ehefähigkeit, Sachprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Abschiebung bei unmittelbar bevorstehender Eheschließung; Unmittelbares Bevorstehen der Eheschließung bei Bestimmung eines zeitnahen Termins durch den zuständigen Standesbeamten; Ausnahmsweise unmittelbares Bevorstehen der Eheschließung bei erfolgreichem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebung und beabsichtigte Eheschließung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aussetzung der Abschiebung bei unmittelbar bevorstehender Eheschließung; Unmittelbares Bevorstehen der Eheschließung bei Bestimmung eines zeitnahen Termins durch den zuständigen Standesbeamten; Ausnahmsweise unmittelbares Bevorstehen der Eheschließung bei erfolgreichem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1120
  • DÖV 2010, 868
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Hamburg, 04.04.2007 - 3 Bs 28/07

    Aussetzung einer Abschiebung; "unmittelbar bevorstehende" Eheschließung bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2010 - 8 ME 139/10
    Unmittelbar steht die Eheschließung aber grundsätzlich nur dann bevor, wenn ein zeitnaher Eheschließungstermin von dem zuständigen Standesbeamten bestimmt oder zumindest von diesem als unmittelbar bevorstehend bezeichnet ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 -, juris Rn. 3; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, NVwZ-RR 2007, 559, 560; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9.2.2007 - OVG 3 S 5.07 -, NVwZ-RR 2007, 634; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 7.11.2006 - 7 ME 176/06 -, juris Rn. 8; GK-AufenthG, a.a.O., Rn. 140.1 jeweils m.w.N.).

    Von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kann hingegen dann nicht ausgegangen werden, wenn aus in der Sphäre der Verlobten liegenden Gründen der Standesbeamte einen Termin zur Eheschließung nicht festsetzen kann (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010, a.a.O., Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.11.2001 - 11 S 1848/01 , InfAuslR 2002, 228, 230 f.; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007, a.a.O.) oder der Präsident des Oberlandesgerichts über den Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses nicht abschließend entscheiden kann, weil es noch an Unterlagen fehlt oder sonst Zweifel oder Unklarheiten bestehen (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010, a.a.O., Rn. 5; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007, a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16.5.2006 - 3 B 61/06 -, AuAS 2006, 242 f.).

  • VGH Bayern, 11.03.2010 - 19 CE 10.364

    Vorwirkungen der Ehe; Anforderungen an unmittelbares Bevorstehen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2010 - 8 ME 139/10
    Unmittelbar steht die Eheschließung aber grundsätzlich nur dann bevor, wenn ein zeitnaher Eheschließungstermin von dem zuständigen Standesbeamten bestimmt oder zumindest von diesem als unmittelbar bevorstehend bezeichnet ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 -, juris Rn. 3; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, NVwZ-RR 2007, 559, 560; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9.2.2007 - OVG 3 S 5.07 -, NVwZ-RR 2007, 634; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 7.11.2006 - 7 ME 176/06 -, juris Rn. 8; GK-AufenthG, a.a.O., Rn. 140.1 jeweils m.w.N.).

    Von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kann hingegen dann nicht ausgegangen werden, wenn aus in der Sphäre der Verlobten liegenden Gründen der Standesbeamte einen Termin zur Eheschließung nicht festsetzen kann (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010, a.a.O., Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.11.2001 - 11 S 1848/01 , InfAuslR 2002, 228, 230 f.; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007, a.a.O.) oder der Präsident des Oberlandesgerichts über den Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses nicht abschließend entscheiden kann, weil es noch an Unterlagen fehlt oder sonst Zweifel oder Unklarheiten bestehen (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010, a.a.O., Rn. 5; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007, a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16.5.2006 - 3 B 61/06 -, AuAS 2006, 242 f.).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2010 - 8 ME 139/10
    Der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG umfasst dabei neben dem Recht auf ein eheliches und familiäres Zusammenleben grundsätzlich auch die Freiheit der Eheschließung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - BVerfGE 76, 1, 42).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2001 - 11 S 1848/01

    Duldung wegen unmittelbar bevorstehender Heirat

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2010 - 8 ME 139/10
    Von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kann hingegen dann nicht ausgegangen werden, wenn aus in der Sphäre der Verlobten liegenden Gründen der Standesbeamte einen Termin zur Eheschließung nicht festsetzen kann (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010, a.a.O., Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.11.2001 - 11 S 1848/01 , InfAuslR 2002, 228, 230 f.; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007, a.a.O.) oder der Präsident des Oberlandesgerichts über den Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses nicht abschließend entscheiden kann, weil es noch an Unterlagen fehlt oder sonst Zweifel oder Unklarheiten bestehen (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010, a.a.O., Rn. 5; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007, a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16.5.2006 - 3 B 61/06 -, AuAS 2006, 242 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2007 - 3 S 5.07

    Duldung wegen beabsichtigter Eheschließung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2010 - 8 ME 139/10
    Unmittelbar steht die Eheschließung aber grundsätzlich nur dann bevor, wenn ein zeitnaher Eheschließungstermin von dem zuständigen Standesbeamten bestimmt oder zumindest von diesem als unmittelbar bevorstehend bezeichnet ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 -, juris Rn. 3; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, NVwZ-RR 2007, 559, 560; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9.2.2007 - OVG 3 S 5.07 -, NVwZ-RR 2007, 634; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 7.11.2006 - 7 ME 176/06 -, juris Rn. 8; GK-AufenthG, a.a.O., Rn. 140.1 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2010 - 8 ME 139/10
    Nach Art. 6 Abs. 1 GG schutzwürdige Belange können einer (zwangsweisen) Beendigung des Aufenthalts des Ausländers dann entgegen stehen, wenn es dem Ausländer nicht zuzumuten ist, seine familiären Bindungen durch Ausreise auch nur kurzfristig zu unterbrechen (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.6.1997 - 1 C. 9.95 -, BVerwGE 105, 35, 39 ff.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.5.2009 - 11 ME 110/09 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 11 ME 110/09

    Existenz eines ehelichen Kindes deutscher Staatsangehörigkeit als Schutz vor der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2010 - 8 ME 139/10
    Nach Art. 6 Abs. 1 GG schutzwürdige Belange können einer (zwangsweisen) Beendigung des Aufenthalts des Ausländers dann entgegen stehen, wenn es dem Ausländer nicht zuzumuten ist, seine familiären Bindungen durch Ausreise auch nur kurzfristig zu unterbrechen (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.6.1997 - 1 C. 9.95 -, BVerwGE 105, 35, 39 ff.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.5.2009 - 11 ME 110/09 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 07.11.2006 - 7 ME 176/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung des unmittelbaren Bevorstehens einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2010 - 8 ME 139/10
    Unmittelbar steht die Eheschließung aber grundsätzlich nur dann bevor, wenn ein zeitnaher Eheschließungstermin von dem zuständigen Standesbeamten bestimmt oder zumindest von diesem als unmittelbar bevorstehend bezeichnet ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 -, juris Rn. 3; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, NVwZ-RR 2007, 559, 560; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9.2.2007 - OVG 3 S 5.07 -, NVwZ-RR 2007, 634; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 7.11.2006 - 7 ME 176/06 -, juris Rn. 8; GK-AufenthG, a.a.O., Rn. 140.1 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 17.11.2006 - 3 B 61.06

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2010 - 8 ME 139/10
    Von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kann hingegen dann nicht ausgegangen werden, wenn aus in der Sphäre der Verlobten liegenden Gründen der Standesbeamte einen Termin zur Eheschließung nicht festsetzen kann (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010, a.a.O., Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.11.2001 - 11 S 1848/01 , InfAuslR 2002, 228, 230 f.; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007, a.a.O.) oder der Präsident des Oberlandesgerichts über den Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses nicht abschließend entscheiden kann, weil es noch an Unterlagen fehlt oder sonst Zweifel oder Unklarheiten bestehen (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010, a.a.O., Rn. 5; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007, a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16.5.2006 - 3 B 61/06 -, AuAS 2006, 242 f.).
  • OVG Niedersachsen, 01.08.2017 - 13 ME 189/17

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung für eine

    Unmittelbar steht die Eheschließung aber grundsätzlich nur dann bevor, wenn ein zeitnaher Eheschließungstermin von dem zuständigen Standesbeamten bestimmt oder zumindest von diesem als unmittelbar bevorstehend bezeichnet ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 7.7.2010 - 8 ME 139/10 -, juris Rn. 8; Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 -, juris Rn. 3; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, NVwZ-RR 2007, 559, 560; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9.2.2007 - OVG 3 S 5.07 -, NVwZ-RR 2007, 634; jew. m. w. N.).

    Ausnahmsweise kann auch schon dann ein unmittelbares Bevorstehen der Eheschließung bejaht werden, wenn jedenfalls das - durch die Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt eingeleitete - Verwaltungsverfahren zur Prüfung der Ehefähigkeit, also der Ehevoraussetzungen nach §§ 11 ff. Personenstandsgesetz - PStG - nachweislich erfolgreich abgeschlossen ist (vgl. Nr. 60a.2.1.1.2.1 i.V.m. Nr. 30.0.6 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz - AVwV AufenthG - vom 26. Oktober 2009 (GMBl. S. 877); Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 7.7.2010, a. a. O.; weitgehender noch Nr. 30.0.6 Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums zum Aufenthaltsgesetz und zum Freizügigkeitsgesetz EU vom 22.12.2004 und OVG Saarland, Beschl. v. 23.9.2011 - 2 B 370/11 -, juris Rn. 19; enger hingegen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.01.2017 - 3 S 109.16 -, juris Rn. 2 m. w. N; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.2.2009 - 2 M 12/09 -), juris Rn. 6).

    Von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kann hingegen dann nicht ausgegangen werden, wenn aus in der Sphäre des Verlobten liegenden Gründen der Standesbeamte einen Termin zur Eheschließung nicht festsetzen kann (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 7.7.2010, a. a. O., Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010, a. a. O., Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.11.2001 - 11 S 1848/01 -, InfAuslR 2002, 228, 230 f.; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007, a. a. O.) oder der Präsident des Oberlandesgerichts über den Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses nicht abschließend entscheiden kann, weil es noch an Unterlagen fehlt oder sonst Zweifel oder Unklarheiten bestehen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 7.7.2010, a. a. O., Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010, a.a.O., Rn. 5; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007, a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16.5.2006 - 3 B 61/06 -, AuAS 2006, 242 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - 3 S 109.16

    Duldung; Eheschließung; unmittelbar bevorstehend; zeitnaher Heiratstermin

    Hieran hält der Senat auch in Ansehung der vom Verwaltungsgericht angeführten Rechtsprechung (VGH München, Beschluss vom 11. März 2010 - 19 CE 10.364 - juris; OVG Saarlouis, Beschluss vom 23. September 2011 - 2 B 370/11; einschränkend OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 8 ME 139/10 - juris; Funke-Kaiser, GK-AufenthG, § 60a Rn. 163) fest.

    Sähe man dies anders, käme es nicht nur zu einer Inzidentprüfung der Erfolgsaussichten des Antrags auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren auf Erteilung einer Duldung (dagegen auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 8 ME 139/10 - juris Rn. 13), sondern überdies zu dem wenig überzeugenden Ergebnis, dass ein zunächst im Hinblick auf die Weiterleitung der Unterlagen an das Oberlandesgericht bejahtes "unmittelbares Bevorstehen" der Eheschließung bei unveränderter Sachlage entfallen würde, wenn sich im Rahmen der Prüfung dieser Unterlagen Unklarheiten oder Zweifel ergeben, die der Sphäre der Antragstellerin zuzurechnen sind (so OVG Hamburg, Beschluss vom 4. April 2007 - 3 Bs 28/07 - juris Rn. 11 f.).

  • OVG Bremen, 28.09.2016 - 1 B 153/16

    Duldung wegen beabsichtigter Eheschließung - Duldung; Eheschließung

    Die Frage, ob und gegebenenfalls wann ein Ausländer aus Gründen des Schutzes der Eheschließungsfreiheit einen Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 2 AufenthG hat, ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25.03.2014 - OVG 2 S 18.14, [...] sowie Beschl. v. 04.04.2011 - OVG 11 S 9.11, [...]; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 09.02.2010 - 3 Bs 238/09, StAZ 2001, 186 ; Nds. OVG, Beschl. v. 07.07.2010 - 8 ME 139/10, AuAS 2010, 219 ; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.03.2007 - 18 B 2564/065, [...]; vgl. auch Beschl. des Senats vom 13.10.2004 - 1 B 347/04, n. v.).

    Ausnahmsweise kann es genügen, dass das Verwaltungsverfahren zur Prüfung der Ehevoraussetzungen nachweislich erfolgreich abgeschlossen ist und die Eheschließung sich nur aus nicht in der Sphäre der Verlobten liegenden Gründen verzögert (zusammenfassend Nds. OVG, Beschl. v. 07.07.2010, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2023 - 11 S 1623/23

    Aussetzung der Abschiebung bei unmittelbar bevorstehender Eheschließung

    Ihr lässt sich auch nicht entnehmen, dass die Eheschließung sich nur aus nicht in der Sphäre der Verlobten liegenden Gründen verzögert (vgl. dazu OVG Bremen, Beschluss vom 28.09.2016 - 1 B 153/16 - juris Rn. 2; NdsOVG, Beschluss vom 07.07.2010 - 8 ME 139/10 - juris Rn. 8 f.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.11.2001 - 11 S 1848/01 - juris Rn. 8).
  • VG Stuttgart, 29.06.2018 - A 5 K 16619/17

    Verwertbarkeit der Bundeamtserkenntnisse aus einer Eurodac-Abfrage; systemische

    Fehlt es an einem solchen Eheschließungstermin, kann ein unmittelbares Bevorstehen der Eheschließung ausnahmsweise schon dann bejaht werden, wenn das Verwaltungsverfahren zur Prüfung der Ehevoraussetzungen nachweislich erfolgreich abgeschlossen ist und die Eheschließung sich nur aus nicht in der Sphäre der Verlobten liegenden Gründen verzögert (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 07.07.2010 - 8 ME 139/10 -, juris).
  • VG Augsburg, 23.02.2015 - Au 5 K 14.50254

    Irak; Abschiebungsanordnung nach Italien; keine systemischen Mängel im

    Um den Vorwirkungen aus Art. 6 GG Rechnung zu tragen, erhalten ausländische Verlobte - und als solche haben der Kläger und die über eine unbefristete Niederlassungserlaubnis verfügte Frau ..., ..., zu gelten, nach dem diese lediglich im Irak eine Ehe über Bevollmächtigte geschlossen haben - nach deutschem Ausländerrecht in der Regel eine Duldung, wenn die Ehe unmittelbar bevorsteht, d.h. ein Heiratstermin vom Standesamt festgesetzt worden ist oder zumindest das Verwaltungsverfahren zur Prüfung der Ehevoraussetzungen bzw. der Anerkennung einer im Ausland erfolgten Eheschließung nachweislich erfolgreich abgeschlossen ist (vgl. VG Frankfurt am Main, B.v. 11.6.2012 - 1 L 1994/12.f.A. - juris Rn. 11; VG München, B.v. 19.4.2007 - M 24 S 07.60056 - juris Rn. 21; B.v. 16.3.2011 - M 4 E 11.792 - juris Rn. 29; OVG Lüneburg, B.v. 7.7.2010 - 8 ME 139/10 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 - juris Rn. 3).
  • VG Aachen, 25.02.2014 - 7 L 131/14

    Dublin II-VO; Dublin III-VO; Verlobung; Verzögerung; Selbsteintritt

    vgl. VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11. Juni 2012 - 1 L 1994/12.F.A -, juris Rn 11; VG München, Beschluss vom 16. März 2011 - M 4 E 11.792 -, juris Rn 29; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 8 ME 139/10 -, juris Rn 8 f. mit weiteren Nachweisen.
  • VG Augsburg, 15.12.2014 - Au 5 S 14.50307

    Irak; Abschiebungsanordnung nach Italien; Stellvertreterehe; kein Hinweis auf

    Um den Vorwirkungen aus Art. 6 GG Rechnung zu tragen, erhalten ausländische Verlobte - und als solche haben der Antragsteller und die über eine unbefristete Niederlassungserlaubnis verfügende Frau ... zu gelten, nachdem diese lediglich im Irak eine Ehe über Bevollmächtigte geschlossen haben - nach deutschem Ausländerrecht in der Regel eine Duldung, wenn die Ehe unmittelbar bevorsteht, d.h. ein Heiratstermin vom Standesamt festgesetzt worden ist oder zumindest das Verwaltungsverfahren zur Prüfung der Ehevoraussetzungen nachweislich erfolgreich abgeschlossen ist (vgl. VG Frankfurt a.M., B.v. 11.6.2012 - 1 L 1994/12.F.A. - juris Rn. 11; VG München, B.v. 19.4.2007 - M 24 S 07.60056 - juris Rn. 21 f.; B.v. 16.3.2011 - M 4 E 11.792 - juris Rn. 29; OVG Lüneburg, B.v. 7.7.2010 - 8 ME 139/10 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 - juris Rn. 3).
  • VG München, 19.12.2011 - M 4 SE 11.5152

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine

    Nach Aktenlage ist derzeit auch kein Eheschließungsverfahren anhängig, da Unterlagen fehlen (vgl. OVG Lüneburg v. 7.7.2010, Az.: 8 ME 139/10, juris).
  • VG Hamburg, 22.05.2012 - 4 E 1026/12

    Abschiebung nach den Kapverden

    Nach Aktenlage ist derzeit auch kein Eheschließungsverfahren (vgl. OVG Lüneburg v. 7.7.2010, Az.: 8 ME 139/10, juris) anhängig.
  • VG München, 16.09.2015 - M 4 K 15.4046

    Abschiebung bei beabsichtigter Eheschließung

  • VG München, 16.03.2011 - M 4 E 11.792

    Antrag auf Erteilung einer Duldung abgelehnt

  • VGH Hessen, 12.04.2011 - 6 B 758/11

    Duldung, vorläufiger Rechtsschutz, beabsichtigte Eheschließung, Zumutbarkeit,

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