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   OVG Niedersachsen, 21.03.2014 - 8 ME 24/14   

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OVG Niedersachsen, 21.03.2014 - 8 ME 24/14 (https://dejure.org/2014,5025)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.03.2014 - 8 ME 24/14 (https://dejure.org/2014,5025)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. März 2014 - 8 ME 24/14 (https://dejure.org/2014,5025)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 2 S. 2 AufenthG; § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG; § 84 Abs. 1 AufenthG
    Anordnung des Sofortvollzugs der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung des Sofortvollzugs der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 80 Abs. 5, AufenthG § 84 Abs. 1, AufenthG § 7 Abs. 2 S. 2
    Anordnung des Sofortvollzugs, Sofortvollzug, nachträgliche Befristung, Befristung, öffentliches Interesse, besonderes öffentliches Interesse, aufenthaltsbeendende Maßnahmen, Aufenthaltsbeendigung, Gefährdung der öffentlichen Ordnung, Gefährdung der öffentlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung des Sofortvollzugs der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sofortvollzug der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2009 - 18 B 421/09

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis sofortige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2014 - 8 ME 24/14
    4 Das Verwaltungsgericht hat indes nicht hinreichend berücksichtigt, dass für die Anordnung des Sofortvollzugs der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis, die als schwerwiegende Maßnahme nicht selten tief in das Schicksal des Betroffenen eingreift und deren Gewicht durch die Anordnung des Sofortvollzugs noch zusätzlich verschärft wird, ein über das Interesse am Erlass des Verwaltungsakts hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse an einer Beendigung des Aufenthalts des Betreffenden vor Eintritt der Unanfechtbarkeit erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.1.1996 - 2 BvR 2718/95 -, juris Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.4.2013 - 11 S 581/13 -, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 23.4.2010 - 1 B 44/10 -, juris Rn. 12; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 19.5.2009 - 18 B 421/09 -, juris Rn. 8 f.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 6.6.2008 - 19 CS 08.1233 -, juris Rn. 4 f.; Hessischer VGH, Beschl. v. 30.7.2007 - 9 TG 1360/07 -, juris Rn. 3 f.).

    Die infolgedessen bestehende aufschiebende Wirkung einer Klage gegen einen auf § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG gestützten Bescheid und die hieran anknüpfende Möglichkeit während des Rechtsmittelverfahrens im Bundesgebiet zu bleiben, ist Folge des gesetzlichen, durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Rechtsschutzsystems (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 19.5.2009, a.a.O., Rn. 15).

  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 79.69

    Enteignungsverfahren für die Verlegung einer Fernwasserleitung - Rechtmäßigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2014 - 8 ME 24/14
    Die wiederhergestellte aufschiebende Wirkung der Klage erfasst nach § 80 Abs. 1 Satz 2 VwGO auch die rechtsgestaltende nachträgliche Befristung der Aufenthaltserlaubnis, so dass aus dieser rechtliche Folgerungen nicht gezogen werden dürfen (vgl. zum Inhalt der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 1 VwGO: BVerwG, Urt. v. 6.7.1973 - BVerwG IV C 79.69 -, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 23; Finkelnburg/Dombert/Külp-mann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., Rn. 630 f. mit zahlreichen weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).
  • VGH Bayern, 06.06.2008 - 19 CS 08.1233

    Einstweiliger Rechtsschutz; nachträgliche Befristung eines Aufenthaltstitels;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2014 - 8 ME 24/14
    4 Das Verwaltungsgericht hat indes nicht hinreichend berücksichtigt, dass für die Anordnung des Sofortvollzugs der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis, die als schwerwiegende Maßnahme nicht selten tief in das Schicksal des Betroffenen eingreift und deren Gewicht durch die Anordnung des Sofortvollzugs noch zusätzlich verschärft wird, ein über das Interesse am Erlass des Verwaltungsakts hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse an einer Beendigung des Aufenthalts des Betreffenden vor Eintritt der Unanfechtbarkeit erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.1.1996 - 2 BvR 2718/95 -, juris Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.4.2013 - 11 S 581/13 -, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 23.4.2010 - 1 B 44/10 -, juris Rn. 12; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 19.5.2009 - 18 B 421/09 -, juris Rn. 8 f.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 6.6.2008 - 19 CS 08.1233 -, juris Rn. 4 f.; Hessischer VGH, Beschl. v. 30.7.2007 - 9 TG 1360/07 -, juris Rn. 3 f.).
  • BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung des Sofortvollzuges im Falle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2014 - 8 ME 24/14
    4 Das Verwaltungsgericht hat indes nicht hinreichend berücksichtigt, dass für die Anordnung des Sofortvollzugs der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis, die als schwerwiegende Maßnahme nicht selten tief in das Schicksal des Betroffenen eingreift und deren Gewicht durch die Anordnung des Sofortvollzugs noch zusätzlich verschärft wird, ein über das Interesse am Erlass des Verwaltungsakts hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse an einer Beendigung des Aufenthalts des Betreffenden vor Eintritt der Unanfechtbarkeit erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.1.1996 - 2 BvR 2718/95 -, juris Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.4.2013 - 11 S 581/13 -, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 23.4.2010 - 1 B 44/10 -, juris Rn. 12; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 19.5.2009 - 18 B 421/09 -, juris Rn. 8 f.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 6.6.2008 - 19 CS 08.1233 -, juris Rn. 4 f.; Hessischer VGH, Beschl. v. 30.7.2007 - 9 TG 1360/07 -, juris Rn. 3 f.).
  • OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der ärztlichen Approbation;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2014 - 8 ME 24/14
    Ist die sofortige Vollziehung von der Behörde den formellen Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO genügend angeordnet worden, so setzt die gerichtliche Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage eine Abwägung des Interesses des Antragstellers, von der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts bis zur endgültigen Entscheidung über seine Rechtmäßigkeit verschont zu bleiben, gegen das vorrangig öffentliche Interesse an dessen sofortiger Vollziehung voraus (vgl. Senatsbeschl. v. 16.3.2004 - 8 ME 164/03 -, NJW 2004, 1750 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 30.07.2007 - 9 TG 1360/07

    Begründung des Interesses am Sofortvollzug an der Beendigung des Aufenthaltes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2014 - 8 ME 24/14
    4 Das Verwaltungsgericht hat indes nicht hinreichend berücksichtigt, dass für die Anordnung des Sofortvollzugs der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis, die als schwerwiegende Maßnahme nicht selten tief in das Schicksal des Betroffenen eingreift und deren Gewicht durch die Anordnung des Sofortvollzugs noch zusätzlich verschärft wird, ein über das Interesse am Erlass des Verwaltungsakts hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse an einer Beendigung des Aufenthalts des Betreffenden vor Eintritt der Unanfechtbarkeit erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.1.1996 - 2 BvR 2718/95 -, juris Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.4.2013 - 11 S 581/13 -, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 23.4.2010 - 1 B 44/10 -, juris Rn. 12; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 19.5.2009 - 18 B 421/09 -, juris Rn. 8 f.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 6.6.2008 - 19 CS 08.1233 -, juris Rn. 4 f.; Hessischer VGH, Beschl. v. 30.7.2007 - 9 TG 1360/07 -, juris Rn. 3 f.).
  • OVG Bremen, 23.04.2010 - 1 B 44/10

    Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis; Anordnung der sofortigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2014 - 8 ME 24/14
    4 Das Verwaltungsgericht hat indes nicht hinreichend berücksichtigt, dass für die Anordnung des Sofortvollzugs der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis, die als schwerwiegende Maßnahme nicht selten tief in das Schicksal des Betroffenen eingreift und deren Gewicht durch die Anordnung des Sofortvollzugs noch zusätzlich verschärft wird, ein über das Interesse am Erlass des Verwaltungsakts hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse an einer Beendigung des Aufenthalts des Betreffenden vor Eintritt der Unanfechtbarkeit erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.1.1996 - 2 BvR 2718/95 -, juris Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.4.2013 - 11 S 581/13 -, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 23.4.2010 - 1 B 44/10 -, juris Rn. 12; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 19.5.2009 - 18 B 421/09 -, juris Rn. 8 f.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 6.6.2008 - 19 CS 08.1233 -, juris Rn. 4 f.; Hessischer VGH, Beschl. v. 30.7.2007 - 9 TG 1360/07 -, juris Rn. 3 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2013 - 11 S 581/13

    Nachträgliche Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2014 - 8 ME 24/14
    4 Das Verwaltungsgericht hat indes nicht hinreichend berücksichtigt, dass für die Anordnung des Sofortvollzugs der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis, die als schwerwiegende Maßnahme nicht selten tief in das Schicksal des Betroffenen eingreift und deren Gewicht durch die Anordnung des Sofortvollzugs noch zusätzlich verschärft wird, ein über das Interesse am Erlass des Verwaltungsakts hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse an einer Beendigung des Aufenthalts des Betreffenden vor Eintritt der Unanfechtbarkeit erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.1.1996 - 2 BvR 2718/95 -, juris Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.4.2013 - 11 S 581/13 -, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 23.4.2010 - 1 B 44/10 -, juris Rn. 12; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 19.5.2009 - 18 B 421/09 -, juris Rn. 8 f.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 6.6.2008 - 19 CS 08.1233 -, juris Rn. 4 f.; Hessischer VGH, Beschl. v. 30.7.2007 - 9 TG 1360/07 -, juris Rn. 3 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2017 - 7 B 10722/16

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer

    7 Konkret bedarf es für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung eines Aufenthaltstitels, die als schwerwiegende Maßnahme nicht selten tief in das Schicksal des Betroffenen eingreift und deren Gewicht durch die Anordnung des Sofortvollzugs noch zusätzlich verschärft wird (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 1996 - 2 BvR 2718/95 -, juris, Rn. 20), eines besonderen öffentlichen Interesses an der Beendigung des Aufenthalts des Betroffenen schon vor Eintritt der Unanfechtbarkeit (vgl. OVG RP, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00 -, juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 18 B 421/09 -, juris, Rn. 8; BremOVG, Beschluss vom 23. April 2010 - 1 B 44/10 -, juris, Rn. 12; VGH BW, Beschluss vom 29. April 2013 - 11 S 581/13 -, juris, Rn. 18; NdsOVG, Beschluss vom 21. März 2014 - 8 ME 24/14 -, juris, Rn. 4).

    Für die in § 84 Abs. 1 AufenthG nicht benannten Fälle bedeutet das im Umkehrschluss, dass nach dem Willen des Gesetzgebers allein die Unrechtmäßigkeit des (weiteren) Aufenthalts ohne das Hinzutreten weiterer Umstände ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung des die Unrechtmäßigkeit des Aufenthalts herbeiführenden Verwaltungsaktes im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO regelmäßig noch nicht begründet (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 18 B 421/09 -, juris, Rn. 15; VGH BW, Beschluss vom 29. April 2013 - 11 S 581/13 -, juris, Rn. 19; NdsOVG, Beschluss vom 21. März 2014 - 8 ME 24/14 -, juris, Rn. 6).

    Die Antragstellerin bezieht insbesondere auch keine Sozialleistungen und es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass von ihr Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen - beides kann ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung begründen (vgl. BremOVG, Beschluss vom 23. April 2010 - 1 B 44/10 -, juris, Rn. 12; auch VGH BW, Beschluss vom 29. April 2013 - 11 S 581/13 -, juris, Rn. 18; NdsOVG, Beschluss vom 21. März 2014 - 8 ME 24/14 -, juris, Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 01.02.2018 - 13 ME 289/17

    § 50 Abs. 5 AufenthG als taugliche Rechtsgrundlage für die Anordnung der

    Darüber hinaus überwiegt das öffentliche Vollzugsinteresse regelmäßig nur dann, wenn es ein über das Interesse am Erlass des Verwaltungsakts hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 21.3.2014 - 8 ME 24/14 -, juris Rn. 4).
  • VG Schleswig, 09.06.2020 - 11 B 43/20

    Ausländerrecht - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Es bedarf für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung eines Aufenthaltstitels eines besonderen öffentlichen Interesses an der Beendigung des Aufenthalts des Betroffenen schon vor Eintritt der Unanfechtbarkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 - juris Rn. 18ff; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.03.2014 - 8 ME 24/14 - juris Rn. 4 m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.01.2017 - 7 B 10722/16 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Die infolgedessen bestehende aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen einen - wie hier - auf § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG gestützten Bescheid und die hieran anknüpfende Möglichkeit, während des Rechtsmittelverfahrens im Bundesgebiet zu bleiben, ist Folge des gesetzlichen, durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Rechtsschutzsystems (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.05.2009 - 18 B 421/09 - juris Rn. 15; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.03.2014, a.a.O., Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 10.09.2014 - 8 ME 87/14

    Anordnung des Sofortvollzugs einer wohnsitzbeschränkenden Auflage

    Vielmehr bedarf es eines hierüber hinausgehenden öffentlichen Interesses am Sofortvollzug (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.4.2005, a.a.O.; v. 18.7.1973, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 21.3.2014 - 8 ME 24/14 -, Rn. 4; v. 10.5.2012 - 8 ME 59/12 , juris Rn. 4; v. 29.7.2011 - 8 ME 36/11 -, juris Rn. 22 jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - 2 M 76/18

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung eines

    Ein besonderes öffentliches Interesse am Sofortvollzug kann gegeben sein, wenn der Betroffene eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt (OVG RP, Beschl. v. 18.01.2017, a.a.O., RdNr. 12; NdsOVG, Beschl. v. 21.03.2014 - 8 ME 24/14 -, juris, RdNr. 7; VGH BW, Beschl. v. 29.04.2013 - 11 S 581/13 -, juris, RdNr. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 23.04.2010 - 1 B 44/10 -, juris, RdNr. 12).
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2015 - 4 ME 294/14

    Rechtmäßigkeit einer nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer einer

    Für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis, die als schwerwiegende Maßnahme nicht selten tief in das Schicksal des Betroffenen eingreift und deren Gewicht durch die Anordnung des Sofortvollzugs noch zusätzlich verschärft wird, ist ein über das Interesse am Erlass des Verwaltungsakts hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse an einer Beendigung des Aufenthalts des Betreffenden noch vor Eintritt der Unanfechtbarkeit des Bescheides erforderlich (allgemeine Auffassung; vgl. nur Nds. OVG, Beschl. v. 21.3.2014 - 8 ME 214/14 -, AuAS 2014, 88 = InfAuslR 2014, 225 m.w.N.).
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