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   OVG Niedersachsen, 25.11.2010 - 8 ME 299/10   

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https://dejure.org/2010,15738
OVG Niedersachsen, 25.11.2010 - 8 ME 299/10 (https://dejure.org/2010,15738)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.11.2010 - 8 ME 299/10 (https://dejure.org/2010,15738)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. November 2010 - 8 ME 299/10 (https://dejure.org/2010,15738)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine erneute Anhörungsrüge gegen die Entscheidung über eine vorausgegangene Anhörungsrüge

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge gegen die Entscheidung eines Gerichtes über eine vorausgegangene Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 152a Abs. 1 S. 1, 2
    Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge gegen die Entscheidung eines Gerichtes über eine vorausgegangene Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anhörungsrüge gegen die Entscheidung über eine Anhörungsrüge

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2008 - 10 LA 73/08

    Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge gegen eine Einscheidung über eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.2010 - 8 ME 299/10
    Eine Anhörungsrüge gegen die Entscheidung eines Gerichts über eine vorausgegangene Anhörungsrüge ist nicht statthaft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2010 - 5 B 4/10 u.a. -, juris Rn. 7; BFH, Beschl. v. 24.2.2009 - I S 2/09 -, juris Rn. 6; Bayerischer VerfGH, Entsch. v. 19.10.2010 - Vf. 111-VI-09 -, juris Rn. 25; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 31.3.2008 - 10 LA 73/08 -, juris Rn. 10; Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 152a Rn. 12; Heinrichsmeier, Probleme der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahren, in: NVwZ 2010, 228, 232).

    Die Entscheidung über eine Anhörungsrüge ist keine Endentscheidung in diesem Sinne (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 31.3.2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.11.2008 - 7 BN 5.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.2010 - 8 ME 299/10
    Denn die Anhörungsrüge stellt kein Rechtsmittel zur inhaltliche Überprüfung der vorausgegangenen eigentlichen instanzabschließenden Endentscheidung dar, sondern einen außerordentlichen Rechtsbehelf, aufgrund dessen nur überprüft wird, ob das Gericht den Anspruch dieses Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.11.2008 - 7 BN 5/08 -, NJW 2009, 457 f.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 12.7.2005 - 2 ME 241/05 -, NVwZ-RR 2006, 295; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 15. Aufl., § 152a Rn. 3).
  • BVerwG, 10.03.2010 - 5 B 4.10

    Anhörungsrüge: Vertretungserfordernis; Unzulässigkeit einer erneuten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.2010 - 8 ME 299/10
    Eine Anhörungsrüge gegen die Entscheidung eines Gerichts über eine vorausgegangene Anhörungsrüge ist nicht statthaft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2010 - 5 B 4/10 u.a. -, juris Rn. 7; BFH, Beschl. v. 24.2.2009 - I S 2/09 -, juris Rn. 6; Bayerischer VerfGH, Entsch. v. 19.10.2010 - Vf. 111-VI-09 -, juris Rn. 25; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 31.3.2008 - 10 LA 73/08 -, juris Rn. 10; Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 152a Rn. 12; Heinrichsmeier, Probleme der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahren, in: NVwZ 2010, 228, 232).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2005 - 2 ME 241/05

    Anhörung; Anhörungsrüge; Anwendungsbereich; Gehör; Gehörsrüge; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.2010 - 8 ME 299/10
    Denn die Anhörungsrüge stellt kein Rechtsmittel zur inhaltliche Überprüfung der vorausgegangenen eigentlichen instanzabschließenden Endentscheidung dar, sondern einen außerordentlichen Rechtsbehelf, aufgrund dessen nur überprüft wird, ob das Gericht den Anspruch dieses Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.11.2008 - 7 BN 5/08 -, NJW 2009, 457 f.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 12.7.2005 - 2 ME 241/05 -, NVwZ-RR 2006, 295; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 15. Aufl., § 152a Rn. 3).
  • BFH, 24.02.2009 - I S 2/09

    Keine Wiederholung einer Anhörungsrüge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.2010 - 8 ME 299/10
    Eine Anhörungsrüge gegen die Entscheidung eines Gerichts über eine vorausgegangene Anhörungsrüge ist nicht statthaft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2010 - 5 B 4/10 u.a. -, juris Rn. 7; BFH, Beschl. v. 24.2.2009 - I S 2/09 -, juris Rn. 6; Bayerischer VerfGH, Entsch. v. 19.10.2010 - Vf. 111-VI-09 -, juris Rn. 25; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 31.3.2008 - 10 LA 73/08 -, juris Rn. 10; Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 152a Rn. 12; Heinrichsmeier, Probleme der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahren, in: NVwZ 2010, 228, 232).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.2010 - 8 ME 299/10
    Dieses Ergebnis entspricht auch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395, 411).
  • VerfGH Bayern, 19.10.2010 - 111-VI-09

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach zweiter Anhörungsrüge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.2010 - 8 ME 299/10
    Eine Anhörungsrüge gegen die Entscheidung eines Gerichts über eine vorausgegangene Anhörungsrüge ist nicht statthaft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2010 - 5 B 4/10 u.a. -, juris Rn. 7; BFH, Beschl. v. 24.2.2009 - I S 2/09 -, juris Rn. 6; Bayerischer VerfGH, Entsch. v. 19.10.2010 - Vf. 111-VI-09 -, juris Rn. 25; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 31.3.2008 - 10 LA 73/08 -, juris Rn. 10; Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 152a Rn. 12; Heinrichsmeier, Probleme der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahren, in: NVwZ 2010, 228, 232).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2011 - L 8 SO 360/11
    Denn die Anhörungsrüge stellt kein Rechtsmittel zur inhaltlichen Überprüfung der vorausgegangenen eigentlichen instanzabschließenden Endentscheidung dar, sondern einen außerordentlichen Rechtsbehelf, aufgrund dessen nur überprüft wird, ob das Gericht den Anspruch dieses Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (vgl OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25. November 2010 - 8 ME 299/10 mwN, juris; BAG, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 5 AZA 15/06 (B), juris).
  • VerfGH Bayern, 01.04.2011 - 54-VI-10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach zweiter Anhörungsrüge

    a) Wie der Verfassungsgerichtshof bereits entschieden hat, steht gegen einen Beschluss, mit dem eine Anhörungsrüge gemäß § 321 a Abs. 4 Satz 3 ZPO als unbegründet zurückgewiesen wird, keine weitere Gehörsrüge, sondern lediglich die Verfassungsbeschwerde offen (vgl. VerfGH vom 19.10.2010 Vf. 111-VI-09 m. w. N.; so auch BFH vom 2.6.2008 Az. VII S 19/08; BVerwG vom 16.4.2007 Az. 7 B 3/07; OVG Lüneburg vom 25.11.2010 Az. 8 ME 299/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2015 - L 9 AS 140/15
    Eine Anhörungsrüge gegen die Entscheidung eines Gerichts über eine vorausgegangene Anhörungsrüge ist nicht statthaft (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - 8 ME 299/10, Rn. 2 f. m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2015 - L 9 AS 141/15
    Eine Anhörungsrüge gegen die Entscheidung eines Gerichts über eine vorausgegangene Anhörungsrüge ist nicht statthaft (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - 8 ME 299/10, Rn. 2 f. m.w.N.).
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