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Rechtsprechung
   LG Arnsberg, 13.05.2015 - I-8 O 1/15   

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https://dejure.org/2015,11198
LG Arnsberg, 13.05.2015 - I-8 O 1/15 (https://dejure.org/2015,11198)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 13.05.2015 - I-8 O 1/15 (https://dejure.org/2015,11198)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - I-8 O 1/15 (https://dejure.org/2015,11198)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JurPC

    Haftung des Verkäufers auf der Amazon-Marketplace-Plattform II

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werbung mit einem zum Zeitpunkt des Erscheinens der Werbung nicht vergebenen TÜV-Zertifikat; Bewerbung eines Sonnenschirms mit dem nicht vergebenen Qualitätsmerkmal "TÜV / GS geprüft"

  • online-und-recht.de

    Und wieder: Marketplace-Händler haftet für Wettbewerbsverstöße (hier: wettbewerbswidrige Weiterempfehlungsfunktion), die durch Amazon begangen werden

  • kanzlei.biz

    Unzulässige Werbung mit einem nicht vergebenen TÜV-Zertifikat

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Werbung mit nicht vorhandenem TÜV-Zertifikat

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Marketplace-Händler haftet für Wettbewerbsverstöße

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit einem zum Zeitpunkt des Erscheinens der Werbung nicht vergebenen TÜV-Zertifikat

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit einem zum Zeitpunkt des Erscheinens der Werbung nicht vergebenen TÜV-Zertifikat

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung eines Händlers auf der Amazon Plattform Marketplace für Rechtsverletzungen die durch Amazon begangen werden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Warum man als Händler seine Amazon-Angebote lieber zweimal prüfen sollte

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Werbung mit einem TÜV-Zertifikat

  • dr-bahr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Amazon-Händler haftet für wettbewerbswidrige Weiterempfehlungsfunktion von Amazon

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Arnsberg, 13.05.2015 - 8 O 1/15
    Ist demnach davon auszugehen, dass die Wahrnehmung der einem potentiellen mittelbaren Störer obliegenden Prüfpflichten - deren Umfang sich danach bestimmt, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (OLG München, a.a.O., unter Hinweis auf BGH, GRUR 2011, 152; 2010, 633; 2008, 702) - in tatsächlicher Hinsicht nicht dazu geführt hätte, dass die Bewerbung des genannten Sonnenschirms mit den Worten "TÜV / GS geprüft" unterblieben wäre, bleibt als einzig mögliche Maßnahme, um den Eintritt einer solchen, letztlich auf das Verhalten der Fa. b zurückzuführenden Rechtsverletzung zu unterbinden, dass schon von vornherein von geschäftlichen Kontakten mit der Fa. b Abstand genommen wird.
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus LG Arnsberg, 13.05.2015 - 8 O 1/15
    Ist demnach davon auszugehen, dass die Wahrnehmung der einem potentiellen mittelbaren Störer obliegenden Prüfpflichten - deren Umfang sich danach bestimmt, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (OLG München, a.a.O., unter Hinweis auf BGH, GRUR 2011, 152; 2010, 633; 2008, 702) - in tatsächlicher Hinsicht nicht dazu geführt hätte, dass die Bewerbung des genannten Sonnenschirms mit den Worten "TÜV / GS geprüft" unterblieben wäre, bleibt als einzig mögliche Maßnahme, um den Eintritt einer solchen, letztlich auf das Verhalten der Fa. b zurückzuführenden Rechtsverletzung zu unterbinden, dass schon von vornherein von geschäftlichen Kontakten mit der Fa. b Abstand genommen wird.
  • OLG München, 27.03.2014 - 6 U 1859/13

    Benutzung von Amazon-Bildern für eigene Angebote

    Auszug aus LG Arnsberg, 13.05.2015 - 8 O 1/15
    Die Kammer schließt sich insoweit den Ausführungen des OLG München (ZUM-RD 2014, 576 ff., zitiert nach "juris", Teilziffer 49) an, das ausführt, eine Haftung nach dieser Norm setze voraus, dass der jeweilige Beauftragte in die betriebliche Organisation des diesen beauftragenden Unternehmens in der Weise eingegliedert ist, dass der Erfolg der Geschäftstätigkeit des beauftragten Unternehmens dem Betriebsinhaber zu Gute kommt und der Betriebsinhaber einen bestimmenden, durchsetzbaren Einfluss auf diejenige Tätigkeit des beauftragten Unternehmens hat, in deren Bereich das beanstandete Verhalten fällt.
  • BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 346/09

    Zum Schadensersatzanspruch des Käufers wegen eines Sachmangels gegenüber einem

    Auszug aus LG Arnsberg, 13.05.2015 - 8 O 1/15
    Das Urteil des BGH vom 12.01.2011 (MMR 2011, 238) betrifft einen Fall, in dem im Internet ein Fahrzeug mit Standheizung beworben war, obwohl es tatsächlich diese Standheizung nicht aufwies.
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus LG Arnsberg, 13.05.2015 - 8 O 1/15
    Ist demnach davon auszugehen, dass die Wahrnehmung der einem potentiellen mittelbaren Störer obliegenden Prüfpflichten - deren Umfang sich danach bestimmt, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (OLG München, a.a.O., unter Hinweis auf BGH, GRUR 2011, 152; 2010, 633; 2008, 702) - in tatsächlicher Hinsicht nicht dazu geführt hätte, dass die Bewerbung des genannten Sonnenschirms mit den Worten "TÜV / GS geprüft" unterblieben wäre, bleibt als einzig mögliche Maßnahme, um den Eintritt einer solchen, letztlich auf das Verhalten der Fa. b zurückzuführenden Rechtsverletzung zu unterbinden, dass schon von vornherein von geschäftlichen Kontakten mit der Fa. b Abstand genommen wird.
  • OLG Köln, 28.05.2014 - 6 U 178/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für eine Uhr unter Hinweis auf eine nicht

    Auszug aus LG Arnsberg, 13.05.2015 - 8 O 1/15
    Sie können nicht mit der von anderen Gerichten gegebenen Begründung fortgewischt werden, durch die Beauftragung der Fa. b mache sich der jeweilige Auftraggeber - hier somit die Beklagte - die Handlungen der Fa. B "zu eigen" und müsse sich die Angaben der Fa. b deshalb "als eigene Angaben zurechnen lassen" (so OLG Köln, Urt. vom 28.05.2014 - 6 U 178/13 -).
  • LG Arnsberg, 22.01.2015 - 8 O 104/14

    Marketplace-Händler haftet für diverse Wettbewerbsverstöße von Amazon

    Auszug aus LG Arnsberg, 13.05.2015 - 8 O 1/15
    Die Klägerin erwirkte daraufhin eine von der Kammer vom 25.08.2014 erlassene einstweilige Verfügung, mit der den genannten, nunmehr in der vorliegenden Hauptsache gestellten Anträgen im Wege der einstweiligen Verfügung stattgegeben wurde (I-8 O 104/14 LG Arnsberg), wobei die einstweilige Verfügung durch Beschluss vom 03.09.2014 im Hinblick auf das Rubrum berichtigt wurde.
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Rechtsprechung
   LG Essen, 28.03.2018 - 8 O 1/15   

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https://dejure.org/2018,16364
LG Essen, 28.03.2018 - 8 O 1/15 (https://dejure.org/2018,16364)
LG Essen, Entscheidung vom 28.03.2018 - 8 O 1/15 (https://dejure.org/2018,16364)
LG Essen, Entscheidung vom 28. März 2018 - 8 O 1/15 (https://dejure.org/2018,16364)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.01.1998 - II ZR 82/93

    Ausweis des Gewinns einer Tochtergesellschaft in der Bilanz der

    Auszug aus LG Essen, 28.03.2018 - 8 O 1/15
    Verrechnungsverbot">246 Abs. 1 S. 2 HGB ist insoweit normiert, dass ein Vermögensgegenstand, der wirtschaftlich einem anderen als dem Eigentümer zuzurechnen ist, in der Bilanz dieses wirtschaftlichen Eigentümers aufzunehmen ist (vgl. auch BGH, Urteil vom 12.01.1998, Az. II ZR 82/93).

    Nach dem "typischem Verlauf" (vgl. BGH, Urteil vom 12.01.1998, Az. II ZR 82/93) war vorliegend noch nicht absehbar, ob die Erwerberin tatsächlich Eigentümerin des Grundstücks werden würde oder ob die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausüben und selber das Eigentum erwerben würde.

  • BGH, 06.11.1995 - II ZR 164/94

    Aktivierung des Wertes von Gebäuden in der Jahresbilanz einer KG

    Auszug aus LG Essen, 28.03.2018 - 8 O 1/15
    Verrechnungsverbot">246 Abs. 1 S. 2 HGB anzustellende wirtschaftliche Betrachtungsweise darf daher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht den Blick dafür verstellen, dass die Zugehörigkeit eines Gegenstandes zu einem bestimmten Vermögen zumindest in erster Linie von den zivilrechtlichen Regelungen bestimmt wird, die darüber entscheiden, wer einen Gegenstand nutzen, als Kreditunterlage einsetzen und über ihn verfügen kann (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.1995, Az. II ZR 164/94).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus LG Essen, 28.03.2018 - 8 O 1/15
    Eine Verwirkung des hinter dem einzelnen Anspruch liegenden Stammrechts kommt grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.1982, Az. IVb ZR 709/80; KG Berlin, Urteil vom 27.11.2006, Az. 12 U 182/04).
  • KG, 27.11.2006 - 12 U 182/04

    Gewerberaummietvertrag: Nebenkostenzahlungspflicht ohne Erhebung von

    Auszug aus LG Essen, 28.03.2018 - 8 O 1/15
    Eine Verwirkung des hinter dem einzelnen Anspruch liegenden Stammrechts kommt grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.1982, Az. IVb ZR 709/80; KG Berlin, Urteil vom 27.11.2006, Az. 12 U 182/04).
  • BFH, 25.04.2006 - X R 57/04

    Rückgängigmachung einer Privatentnahme nicht möglich

    Auszug aus LG Essen, 28.03.2018 - 8 O 1/15
    Die Pflicht zur Bilanzierung eines Vermögensgegenstandes aufgrund des wirtschaftlichen Eigentums kann daher nur dann in Betracht kommen, wenn das bilanzierende Unternehmen gegenüber dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer eine auch rechtlich abgesicherte Position inne hat, die es ihm ermöglicht, diesen dauerhaft dergestalt von der Einwirkung auf die betreffenden Vermögensgegenstände auszuschließen, dass seinem Herausgabeanspruch bei typischem Verlauf zumindest tatsächlich keine nennenswerte praktische Bedeutung zukommt (vgl. BGH a.a.O; BFH, Urteil vom 24.05.2006, Az. X R 57/04; BFH, Urteil vom 13.10.2016, Az. IV R 33/13).
  • BFH, 13.10.2016 - IV R 33/13

    Wirtschaftliches Eigentum an Leasinggegenständen im Rahmen von

    Auszug aus LG Essen, 28.03.2018 - 8 O 1/15
    Die Pflicht zur Bilanzierung eines Vermögensgegenstandes aufgrund des wirtschaftlichen Eigentums kann daher nur dann in Betracht kommen, wenn das bilanzierende Unternehmen gegenüber dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer eine auch rechtlich abgesicherte Position inne hat, die es ihm ermöglicht, diesen dauerhaft dergestalt von der Einwirkung auf die betreffenden Vermögensgegenstände auszuschließen, dass seinem Herausgabeanspruch bei typischem Verlauf zumindest tatsächlich keine nennenswerte praktische Bedeutung zukommt (vgl. BGH a.a.O; BFH, Urteil vom 24.05.2006, Az. X R 57/04; BFH, Urteil vom 13.10.2016, Az. IV R 33/13).
  • BFH, 04.06.2003 - X R 49/01

    Anschaffungszeitpunkt eines Grundstücks

    Auszug aus LG Essen, 28.03.2018 - 8 O 1/15
    Maßstab für die Frage, ob das wirtschaftliche Eigentum an einem Grundstück übergegangen ist, ist zumindest der Übergang von Besitz, Gefahr, Lasten und Nutzen des Grundstücks auf den Erwerber (vgl. BFH, Urteil vom 04.06.2003, Az. X R 49/01) sowie der Übergang der Preisgefahr gem. § 446 BGB.
  • BGH, 14.11.2002 - VII ZR 23/02

    Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus LG Essen, 28.03.2018 - 8 O 1/15
    Ein Recht ist verwirkt, wenn sich der Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, so dass die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstoßen würde (vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2002, Az. VII ZR 23/02).
  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Auszug aus LG Essen, 28.03.2018 - 8 O 1/15
    Dies kann aber nur für solche gelten, die in der Vergangenheit liegen und daher bereits fällig geworden sind, denn die Verwirkung eines Anspruchs setzt immer auch dessen Fälligkeit voraus (vgl. BGH, Urteil vom 23.10.2002, Az. XII ZR 266/99).
  • BGH, 01.12.1969 - II ZR 224/67

    Gehaltserhöhung eines Geschäftsführers - Geltendmachung von Ansprüchen aus einem

    Auszug aus LG Essen, 28.03.2018 - 8 O 1/15
    Lediglich in diesen Fällen könnte die Gesellschafterversammlung der Komplementärin zuständig sein (vgl. BGH Urteil vom 01.12.1969, II ZR 224/67).
  • BGH, 15.04.2014 - II ZR 44/13

    Geschäftsführeranstellungsvertrag im Rahmen einer GmbH & Co. KG: Vertragsänderung

  • BGH, 26.02.2003 - XII ZR 66/01

    Nachträgliche Minderung des Mietzinses aufgrund Mängeln der Mietsache; Hinnahme

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