Weitere Entscheidung unten: LG Stade, 16.02.2017

Rechtsprechung
   LG Kiel, 16.03.2018 - 8 O 106/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,64471
LG Kiel, 16.03.2018 - 8 O 106/16 (https://dejure.org/2018,64471)
LG Kiel, Entscheidung vom 16.03.2018 - 8 O 106/16 (https://dejure.org/2018,64471)
LG Kiel, Entscheidung vom 16. März 2018 - 8 O 106/16 (https://dejure.org/2018,64471)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,64471) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Köln, 30.09.1994 - 19 U 34/94

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus LG Kiel, 16.03.2018 - 8 O 106/16
    Bei Auffahrunfällen spricht zunächst der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Auffahrende die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, weil er entweder zu dicht aufgefahren ist oder seine Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrslage angepasst hat oder weil er es an der erforderlichen Aufmerksamkeit hat fehlen lassen (OLG Karlsruhe, VRS 77, 100; OLG Köln, MDR 1995, 577).

    Dabei erschüttert starkes Bremsen des Vordermannes allein den Anscheinsbeweis noch nicht, es sei denn, es geschieht unter Verstoß gegen § 4 I 2 StVO, wonach der Vorausfahrende nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen darf (OLG Köln, MDR 1995, 577).

    Ein bloßes Reduzieren der Geschwindigkeit durch Zurücknehmen des Gases ist einem starken Bremsen auch dann nicht gleichzusetzen, wenn hierzu kein zwingender Grund bestanden hätte (OLG Köln, MDR 1995, 577).

  • OLG München, 22.02.2008 - 10 U 4455/07

    Schadensersatz auf Grund eines Auffahrunfalls: Abbremsen des Vorausfahrenden zum

    Auszug aus LG Kiel, 16.03.2018 - 8 O 106/16
    Voraussetzung ist danach zum einen, dass der Vorausfahrende deutlich über das Maß eines normalen Bremsvorgangs hinaus gebremst hat (vgl. KG, VersR 2002, 1571; OLG München, Urteil vom 22.02.2008 - 10 U 4455/07, juris; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 4 StVO Rn. 14).

    OLG, Zfs 2003, 118; OLG München, Urteil vom 22.02.2008 - 10 U 4455/07, jeweils m.w.N.).

  • OLG Schleswig, 03.09.2007 - 1 W 37/07

    Kostenentscheidung nach Teilklagrücknahme

    Auszug aus LG Kiel, 16.03.2018 - 8 O 106/16
    Bei teilweiser Klagrücknahme wird die Kostenquote nach der sog. Mehrkostenmethode ermittelt (vgl. OLG Schleswig, MDR 2008, 353).
  • OLG Schleswig, 13.09.2003 - 7 U 107/01

    Schmerzen und Beschwerden nach Verkehrunfall bei Vorschädigung

    Auszug aus LG Kiel, 16.03.2018 - 8 O 106/16
    Unter Zugrundelegung dieses Maßstabs und der vom Kläger dargelegten und von den Beklagten in der mündlichen Verhandlung am 9.1.2018 unstreitig gestellten Folgen - BWS-Distorsion, die mit mehrwöchigen Schmerzen verbunden war, zweiwöchige Krankschreibung -, die sich glücklicherweise nicht als sehr schwerwiegend darstellen, hält das Gericht auch unter Berücksichtigung der bestehenden Vorschädigung des Klägers an der Brustwirbelsäule durch den 2012 erlittenen Arbeitsunfall (vgl. zur Berücksichtigung erheblicher Vorschädigungen bei der Schmerzensgeldbemessung auch OLG Schleswig, SchlHA 2004, 124; OLG Celle, Schaden-Praxis 2011, 250) sowie der vorsätzlichen Herbeiführung der Gefahrensituation durch den Beklagten zu 1) ein Schmerzensgeld von 600,- EUR für angemessen und erforderlich (vgl. auch Ausführungen AG Düsseldorf, SVR 2013, 228).
  • AG Düsseldorf, 06.11.2012 - 52 C 5290/12

    Schmerzensgeld und Ersatz eines Haushaltsführungsschadens nach einem

    Auszug aus LG Kiel, 16.03.2018 - 8 O 106/16
    Unter Zugrundelegung dieses Maßstabs und der vom Kläger dargelegten und von den Beklagten in der mündlichen Verhandlung am 9.1.2018 unstreitig gestellten Folgen - BWS-Distorsion, die mit mehrwöchigen Schmerzen verbunden war, zweiwöchige Krankschreibung -, die sich glücklicherweise nicht als sehr schwerwiegend darstellen, hält das Gericht auch unter Berücksichtigung der bestehenden Vorschädigung des Klägers an der Brustwirbelsäule durch den 2012 erlittenen Arbeitsunfall (vgl. zur Berücksichtigung erheblicher Vorschädigungen bei der Schmerzensgeldbemessung auch OLG Schleswig, SchlHA 2004, 124; OLG Celle, Schaden-Praxis 2011, 250) sowie der vorsätzlichen Herbeiführung der Gefahrensituation durch den Beklagten zu 1) ein Schmerzensgeld von 600,- EUR für angemessen und erforderlich (vgl. auch Ausführungen AG Düsseldorf, SVR 2013, 228).
  • OLG Saarbrücken, 01.06.2017 - 4 U 33/16

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei

    Auszug aus LG Kiel, 16.03.2018 - 8 O 106/16
    Die Entschädigung für entgangene Gebrauchsvorteile des Kraftfahrzeugs setzt voraus, dass der Geschädigte tatsächlich an der Nutzung seines Fahrzeugs gehindert war (Nutzungsentzug) und der Verzicht auf ein Ersatzfahrzeug sich für ihn als "fühlbarer" wirtschaftlicher Nachteil ausgewirkt hat, weil er das Fahrzeug während der Wiederherstellungszeit in dieser Zeit benutzen wollte (Nutzungswille) und zur Nutzung in der Lage war (hypothetische Nutzungsmöglichkeit) und die Entbehrung der Nutzung nicht in anderer, anrechenbarer Weise aufgefangen worden ist (Saarländisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2017, 1374).
  • OLG Karlsruhe, 13.07.1987 - 1 U 288/86

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall wegen einer die Fahrbahn überquerenden

    Auszug aus LG Kiel, 16.03.2018 - 8 O 106/16
    Ein zwingender Grund setzt dabei eine plötzlich drohende ernste Gefahr für Rechtsgüter und Interessen voraus, die dem Schutzobjekt der Vorschrift (Sachen und Personen) mindestens gleichwertig sind (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 1988, 138; Saarl.
  • OLG Karlsruhe, 24.05.1989 - 1 U 11/89

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall; Wiederholung der erstinstanzlichen

    Auszug aus LG Kiel, 16.03.2018 - 8 O 106/16
    Bei Auffahrunfällen spricht zunächst der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Auffahrende die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, weil er entweder zu dicht aufgefahren ist oder seine Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrslage angepasst hat oder weil er es an der erforderlichen Aufmerksamkeit hat fehlen lassen (OLG Karlsruhe, VRS 77, 100; OLG Köln, MDR 1995, 577).
  • LG Mönchengladbach, 16.04.2002 - 5 S 86/01

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall und scharfem Abbremsen des vorausfahrenden

    Auszug aus LG Kiel, 16.03.2018 - 8 O 106/16
    Dies gilt insbesondere auch dann, wenn es sich gegen ein vorhergehendes Fehlverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers richtet oder auf ein solches reagiert (vgl. LG Mönchengladbach, NJW 2002, 2186).
  • BGH, 13.12.2005 - VI ZR 68/04

    Inanspruchnahme mehrerer Nebentäter durch den Geschädigten

    Auszug aus LG Kiel, 16.03.2018 - 8 O 106/16
    Die in diesem Sinne festgestellten Verursachungsbeiträge sind sodann gegeneinander abzuwägen, wobei in erster Linie das Maß der Verursachung von Belang ist, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben (BGH NJW 2006, 896).
  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 290/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erforderlichkeit der Anmietung eines

  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

  • LG Saarbrücken, 20.11.2015 - 13 S 67/15

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Auffahrunfall bei nicht vorhersehbarem

  • OLG Frankfurt, 02.03.2006 - 3 U 220/05

    Verkehrsunfallhaftung: Alleinverschulden eines grundlos nach einem Ampelstart

  • OLG Schleswig, 17.04.2014 - 7 U 27/13

    Verrichtungsgehilfenhaftung bei Kraftfahrzeugbeschädigung durch selbstfahrende

  • OLG Saarbrücken, 07.01.2003 - 3 U 26/02

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall; Starkes Abbremsen eines PKW wegen eines auf

  • KG, 11.07.2002 - 12 U 9923/00

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen Linksabbieger

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

  • OLG Schleswig, 04.04.2022 - 7 W 10/22

    Quotenberechnung nach teilweiser Klagerücknahme und Teilunterliegen

    Dabei ist die Quote jedoch nicht einfach nach dem Verhältnis des zurückgenommenen Teils zu dem Gesamtstreitwert zu bilden (wie es hier das Landgericht getan hat), weil dabei unberücksichtigt bleiben würde, dass die später im Verlauf des Rechtsstreits anfallenden Gebühren nach einem geringeren Streitwert zu berechnen sind (Landgericht Hamburg, Urteil vom 02.02.2018, 318 O 155/17, Juris, Rn. 30; Landgericht Kiel, Urteil vom 16.03.2018, 8 O 106/16, Juris, Rn. 51).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Stade, 16.02.2017 - 8 O 106/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,8497
LG Stade, 16.02.2017 - 8 O 106/16 (https://dejure.org/2017,8497)
LG Stade, Entscheidung vom 16.02.2017 - 8 O 106/16 (https://dejure.org/2017,8497)
LG Stade, Entscheidung vom 16. Februar 2017 - 8 O 106/16 (https://dejure.org/2017,8497)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,8497) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht