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LG Bremen, 25.04.2006 - 8 O 1146/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Naumburg, 05.04.2005 - 9 U 132/04
Zu den Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht bei besonderen Gefahrenquellen …
Auszug aus LG Bremen, 25.04.2006 - 8 O 1146/05
Der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht genügt es daher im vorliegenden Fall, wenn - wie hier - die Gewähr besteht, dass der Besucher einen Stufengang bei normalem, vernünftigem Verhalten sicher benutzen kann und sich insbesondere keinen versteckten, unerwarteten Gefahren ausgesetzt sieht (OLG Jena NJW 2006, 624, 625 [OLG Jena 06.10.2005 - 4 U 882/05] ; OLG Naumburg MDR 2006, 152, 153). - OLG Jena, 06.10.2005 - 4 U 882/05
Keine Haftung des Theaterträgers bei "unglücklichem" Sturz eines Besuchers im …
Auszug aus LG Bremen, 25.04.2006 - 8 O 1146/05
Der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht genügt es daher im vorliegenden Fall, wenn - wie hier - die Gewähr besteht, dass der Besucher einen Stufengang bei normalem, vernünftigem Verhalten sicher benutzen kann und sich insbesondere keinen versteckten, unerwarteten Gefahren ausgesetzt sieht (OLG Jena NJW 2006, 624, 625 [OLG Jena 06.10.2005 - 4 U 882/05] ; OLG Naumburg MDR 2006, 152, 153).
- OLG Oldenburg, 01.09.2020 - 2 U 83/20
Schadensersatzansprüche nach einem Sturz in einer Kirche; Gepräge der Art und des …
Da diese Erwartungen bei erkennbar alten Gebäuden und Gebäudeteilen, so auch einer Treppe in einer Kirche, im allgemeinen geringer sind als bei neueren Anlagen, muss sich dies auch bei der Bestimmung der Höhe der von den Verkehrssicherungspflichten jeweils zu gewährleistenden Sicherheitsstandards auswirken (OLG Hamm, r+s 1997, 331, 332; OLG Koblenz, NJOZ 2002, 1960, 1961; LG Bremen, Urteil v. 25.04.2006, 8 O 1146/05). - LG Bochum, 15.05.2009 - 4 O 476/08
Notwendigkeit der Anwendung des erhöhten Maßstabes für öffentliche Gebäude i.R.d. …
Da diese Erwartungen bei erkennbar alten Gebäuden und Gebäudeteilen, so auch einer Treppe, im allgemeinen geringer sind als bei neueren Anlagen, muss sich dies auch bei der Bestimmung der Höhe der von den Verkehrssicherungspflichten jeweils zu gewährleistenden Sicherheitsstandards auswirken (OLG Hamm, r+s 1997, 331, 332; OLG Koblenz, NJOZ 2002, 1960, 1961; LG Bremen, Urteil v. 25.04.2006, 8 O 1146/05).