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   LG Arnsberg, 22.06.2017 - 8 O 122/16   

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https://dejure.org/2017,54893
LG Arnsberg, 22.06.2017 - 8 O 122/16 (https://dejure.org/2017,54893)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 22.06.2017 - 8 O 122/16 (https://dejure.org/2017,54893)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - 8 O 122/16 (https://dejure.org/2017,54893)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 306/99

    "Postfachanschrift"; Anforderungen an die Anschriftenangabe in einer

    Auszug aus LG Arnsberg, 22.06.2017 - 8 O 122/16
    Die Kammer schließt sich insoweit den Ausführungen des BGH im Urteil vom 11.04.2002 - I ZR 306/99 - (veröffentlicht u. a. in NJW 2002, 2391 ff.) an.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.10.2016 - 6 U 173/16   

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https://dejure.org/2016,72275
OLG Stuttgart, 19.10.2016 - 6 U 173/16 (https://dejure.org/2016,72275)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.10.2016 - 6 U 173/16 (https://dejure.org/2016,72275)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Oktober 2016 - 6 U 173/16 (https://dejure.org/2016,72275)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2016 - 6 U 173/16
    Das setzt voraus, dass sich die innerhalb einer einheitlichen Vertragsurkunde enthaltene Belehrung aus dem übrigen Vertragstext drucktechnisch deutlich heraushebt (BGH v. 23.06.2009 - XI ZR 156/08).

    Trifft das Kreditinstitut keine Verpflichtung, über die Rechtsfolgen des Widerrufs zu belehren, erteilt es aber - wie hier - gleichwohl überobligationsmäßig eine Belehrung, so muss diese Belehrung ungeachtet dessen inhaltlich ordnungsgemäß sein (BGH v. 23.06.2009 - XI ZR 156/08).

  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2016 - 6 U 173/16
    Bei einem der Schriftform unterliegenden Verbraucherdarlehen muss der Belehrung zudem unzweideutig zu entnehmen sein, dass der Lauf der Widerrufsfrist gemäß § 355 Abs. 2 S. 3 BGB a.F. voraussetzt, dass der Verbraucher im Besitz einer seine eigene Vertragserklärung enthaltenden Urkunde ist (BGH v. 13.01.2009 - XI ZR 118/08; v. 10.03.2009 - XI ZR 33/08).

    Für einen unbefangenen durchschnittlichen Kunden - auf den abzustellen ist (BGH v. 13.01.2009 - XI ZR 118/08) - ist hier nach den Umständen deutlich, dass es sich bei der "Ausfertigung des Darlehensvertrages" um das Zweitexemplar der von den Darlehensnehmern unterzeichneten Vertragsurkunde handelt, das sie bereits mit dem Vertragsangebot erhalten hatten.

  • BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 223/93

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2016 - 6 U 173/16
    Dies kann insbesondere durch Verwendung von Sperrschrift oder durch Verwendung einer anderen Drucktype erreicht werden (BGH v. 27.04.1994 - VIII ZR 223/93).

    Soweit die Beklagte gleichlautend dahingehend belehrt hat, die Frist beginne "einen Tag, nachdem" die im Belehrungstext erläuterten Ereignisse - Erhalt eines Exemplars der Belehrung in Textform, Erhalt einer Ausfertigung des Darlehensvertrages und Absendung - eingetreten sind, war dies von Gesetzes wegen zwar nicht erforderlich (BGH v. 27.04.1994 - VIII ZR 223/93).

  • OLG Karlsruhe, 17.09.2014 - 17 U 239/13
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2016 - 6 U 173/16
    Da das Gesetz überdies in Bezug auf den Widerruf von Verbraucherdarlehen in § 495 BGB eine Belehrung über die Widerrufsfolgen nicht fordert, muss der Darlehensgeber eine solche folglich nicht erteilen (ua. OLG Karlsruhe v. 17.09.2014 - 17 U 239/13; OLG Celle v. 21.05.2015 - 13 U 38/14).
  • BGH, 23.09.2010 - VII ZR 6/10

    Haustürgeschäft: Beginn der Widerrufsfrist

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2016 - 6 U 173/16
    Der Sonderregel in § 312 d) Abs. 2 BGB bedürfte es sonst nicht (BGH v. 23.09.2010 - VII ZR 6/10 Rd. 13 bis 18 nach juris zur insoweit vergleichbaren Konstellation des § 312 BGB).
  • OLG Celle, 21.05.2015 - 13 U 38/14

    Vorausetzungen der Gesetzlichkeitsfiktion bei Benutzung der Musterbelehrung gem.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2016 - 6 U 173/16
    Da das Gesetz überdies in Bezug auf den Widerruf von Verbraucherdarlehen in § 495 BGB eine Belehrung über die Widerrufsfolgen nicht fordert, muss der Darlehensgeber eine solche folglich nicht erteilen (ua. OLG Karlsruhe v. 17.09.2014 - 17 U 239/13; OLG Celle v. 21.05.2015 - 13 U 38/14).
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 122/06

    Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2016 - 6 U 173/16
    Die in Bezug genommenen Entscheidung des BGH v. 12.04.2007 - VII ZR 122/06 verlangt keine abweichende Beurteilung.
  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2016 - 6 U 173/16
    Dem Zweck der Belehrung entsprechend sind Ergänzungen vielmehr dann als zulässig anzusehen, soweit sie die Belehrung verdeutlichen, während Erklärungen, die einen eigenen Inhalt aufweisen und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung von Bedeutung sind und die deshalb von ihr ablenken, der bezweckten Verdeutlichung des Rechts zum Widerruf entgegenstehen (BGH v. 04.07.2002 - I ZR 55/00).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - 24 U 136/09

    Im Fall von Kauf- und Verbraucher-Leasingvertrag bedarf es keiner qualifizierten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2016 - 6 U 173/16
    Die Anlage 2 zu § 14 Abs. 1, 3 BGB-InfoV legt(e) nicht verbindlich fest, welche Anforderungen gemäß § 355 Abs. 2 BGB an die Widerrufsbelehrung zu stellen sind (OLG Düsseldorf v. 02.03.2010 - 24 U 136/09).
  • OLG Stuttgart, 29.09.2015 - 6 U 21/15

    Verbraucherkreditvertrag: Abweichung der Widerrufsbelehrung von der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2016 - 6 U 173/16
    Aus eben diesem Grund verfängt auch nicht der Hinweis auf die Senatsentscheidung v. 29.09.2015 - 6 U 21/15.
  • OLG Stuttgart, 29.04.2015 - 9 U 176/14

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung; Anspruch der

  • BGH, 20.11.2012 - II ZR 264/10

    Widerruf einer treuhandvermittelten Fondsbeteiligung: Wirksamkeit der verwendeten

  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 10.06.2016 - 8 O 122/16   

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https://dejure.org/2016,73143
LG Stuttgart, 10.06.2016 - 8 O 122/16 (https://dejure.org/2016,73143)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 10.06.2016 - 8 O 122/16 (https://dejure.org/2016,73143)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Juni 2016 - 8 O 122/16 (https://dejure.org/2016,73143)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 02.01.2017 - 6 U 173/16

    Widerruf eines Verbraucherimmobiliardarlehensvertrags: Anforderungen an eine

    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 10.06.2016 (Az. 8 O 122/16) wird zurückgewiesen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 10.06.2016, Aktenzeichen 8 O 122/16, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

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