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LG Aachen, 14.10.2014 - 8 O 130/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Allein- bzw. Spitzenstellungswerbung, Werbung mit Höchstpreisen, kerngleicher Verstoß
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Allein- bzw. Spitzenstellungswerbung, Werbung mit Höchstpreisen, kerngleicher Verstoß
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einordnung der Werbung mit Höchstpreisen als Allein- und Spitzenstellungswerbung; Vertragsstrafenbegehren aus einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung; Werbung in Werbeflyern mit "Höchstpreisen" für den Ankauf von Goldschmuck
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 14.10.2014 - 8 O 130/14
- OLG Köln, 19.06.2015 - 6 U 173/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LG Münster, 25.04.2014 - 23 O 123/13
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch aufgrund der Werbung in Werbeflyern …
Auszug aus LG Aachen, 14.10.2014 - 8 O 130/14
In einem weiteren Verfahren betreffend die gleichen Parteien wurde durch Urteil des Landgerichts Münster vom 25.04.2014 (23 O 123/13), auf das wegen der weiteren Einzelheiten Bezug genommen wird, u.a. ein Unterlassungsanspruch wegen der Werbung für "Goldankauf zu Top Preisen" für begründet erklärt, nicht jedoch die vom Kläger dort ebenfalls begehrte Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen dieser Werbung.Insoweit hat bereits das Landgericht Münster in dem vorgenannten Urteil vom 25.04.2014 (23 O 123/13) ausgeführt:.
- OLG Düsseldorf, 21.04.1988 - 2 U 243/87
Auszug aus LG Aachen, 14.10.2014 - 8 O 130/14
"Wenn mit einem Höchstpreis für ein Altgerät geworben wird, handelt es sich dabei regelmäßig um die Werbung mit Spitzenpreisen, die sich deutlich von den Preisen der Gruppe der Händler unterscheiden, die normal kalkulieren (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR 1988, 711; OLG Nürnberg, GRUR 1991, 757, 858;… Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Auflage, § 5 Rn. 7.135).
- OLG Köln, 19.06.2015 - 6 U 173/14
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit "Top Preisen"
Die Berufung des Klägers gegen das am 14.10.2014 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 O 130/14 - wird zurückgewiesen.