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LG Hagen, 05.05.2017 - 8 O 135/16 |
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Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- test.de (Kurzinformation)
Sonstiges
- dr-stoll-kollegen.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
VW-Skandal: VW-Vertragshändler zur Rücknahme eines VW Passat verurteilt
Wird zitiert von ... (7)
- LG Hagen, 20.06.2018 - 2 O 271/17
Rücktritt vom Kaufvertrag bei Vorliegen eines Sachmangels und zur Bemessung der …
Etwaige materiell-rechtliche Verstöße bereits des genehmigten Typs führen daher nicht kraft Gesetzes zur Ungültigkeit der Übereinstimmungsbescheinigung (so auch LG Hagen, Urteil vom 05. Mai 2017, 8 O 135/16; Kammer, Urteil vom 07. Februar 2018 - 2 O 86/17), sondern ihnen soll die zuständige Behörde nach pflichtgemäßen Ermessen (etwa auch durch bloße Nebenbestimmungen) begegnen können. - LG Schwerin, 09.05.2019 - 4 O 21/19
Schadensersatz wegen Täuschung des Käufers im Zusammenhang mit dem Erwerb eines …
Selbst für den Fall, dass solche Ansprüche im konkreten Einzelfall einmal nicht bestehen sollten, ist dies kein Argument für eine generelle Ausweitung deliktischer Haftungstatbestände (vgl. LG Hagen, 8 O 135/16, Urteil vom 05.05.2017). - LG Schwerin, 20.09.2018 - 4 O 57/18 Selbst für den Fall, dass solche Ansprüche im konkreten Einzelfall einmal nicht bestehen sollten, ist dies kein Argument für eine generelle Ausweitung deliktischer Haftungstatbestände (vgl. LG Hagen, 8 O 135/16, Urteil vom 05.05.2017).
- LG Hagen, 11.01.2022 - 9 O 332/20 Einen weiteren Erklärungsgehalt der Übereinstimmungsbescheinigung dahingehend, dass sie selbst eine weitere eigene Erklärung des Herstellers darstellt, dass die materiellen Zulassungsvoraussetzungen vorliegen, ist nicht erkennbar (vgl. LG Hagen, Urteil vom 05.05.2017 - 8 O 135/16).
- LG Hagen, 08.05.2019 - 8 O 356/18 Einen weiteren Erklärungsgehalt der Übereinstimmungsbescheinigung dahingehend, dass sie selbst eine weitere eigene Erklärung des Herstellers darstellt, dass die materiellen Zulassungsvoraussetzungen vorliegen, ist nicht erkennbar (vgl. LG Hagen, Urt. v. 05.05.2017 - 8 O 135/16).
- LG Hagen, 08.05.2019 - 8 O 354/18 Einen weiteren Erklärungsgehalt der Übereinstimmungsbescheinigung dahingehend, dass sie selbst eine weitere eigene Erklärung des Herstellers darstellt, dass die materiellen Zulassungsvoraussetzungen vorliegen, ist nicht erkennbar (vgl. LG Hagen, Urt. v. 05.05.2017 - 8 O 135/16).
- LG Hagen, 22.04.2020 - 2 O 206/19 Etwaige materiell-rechtliche Verstöße bereits des genehmigten Typs führen daher nicht kraft Gesetzes zur Ungültigkeit der Übereinstimmungsbescheinigung (so auch LG Hagen, Urteil vom 05. Mai 2017, 8 O 135/16; Kammer, Urteil vom 07. Februar 2018 - 2 O 86/17), sondern ihnen soll die zuständige Behörde nach pflichtgemäßen Ermessen (etwa auch durch bloße Nebenbestimmungen) begegnen können.