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   LG Oldenburg, 15.01.2016 - 8 O 1454/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,300
LG Oldenburg, 15.01.2016 - 8 O 1454/15 (https://dejure.org/2016,300)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 15.01.2016 - 8 O 1454/15 (https://dejure.org/2016,300)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 15. Januar 2016 - 8 O 1454/15 (https://dejure.org/2016,300)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Bankenhaftung bei Online-Banking bei einer Phishing-Attacke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bank muss Kunden Schadensersatz für Phishing-Attacke beim Online-Banking ersetzen - Kein Anscheinsbeweis bei mTan-Verfahren

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Bank haftet für Phishing-Attacke beim Online-Banking

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Beweislast nach Phishing-Attacke beim Online-Banking

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Bank zum Ausgleich des Schadens aufgrund einer Phising-Attacke beim Online-Banking verurteilt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Phishing-Attacke aufs Bankkonto - Angriff auf vermeintlich sicheres Online-Banking-Verfahren: Wer haftet für den Verlust?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bank haftet bei Phishing-Attacke beim Online-Banking

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn Nutzer des Online-Banking-Verfahrens aufgrund einer Phising-Attacke Schaden erleiden

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Phishing: Bank muss Schadensersatz leisten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt gewinnt Phishing-Prozess! Bank zahlt 10.000 Euro an Betrugsopfer zurück!

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Online-Banking: Bank muss aufgrund einer Phishing-Attacke entstandenen Schaden ausgleichen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Beweispflicht der Bank bei Phishing-Attacken

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bank haftet für Schaden aufgrund einer Phishing-Attacke beim Online-Banking - Verwendung der dem Kunden zur Verfügung gestellten Benutzernamen, PIN und TAN stellt keinen Anscheinsbeweis für autorisierte Zahlung dar

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 23.01.2017 - 21 U 4747/15

    E-Mail-Werbung - Einwilligung muss detailliert nachgewiesen werden

    Soweit der Kläger vorgetragen hat, es liege jedenfalls ein Organisationsverschulden seitens der Beklagten vor, weil sie ihre Server nicht ausreichend abgesichert habe, greift dies nicht durch: Allein die Tatsache, dass eine Computeranlage gehackt wurde, rechtfertigt nicht die Annahme nicht ausreichender Sicherungsmaßnahmen (so zuletzt LG Oldenburg, Urteil vom 15.01.2016, Az. 8 O 1454/15).
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