Rechtsprechung
   LG Berlin, 02.01.2006 - 8 O 148/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,41518
LG Berlin, 02.01.2006 - 8 O 148/05 (https://dejure.org/2006,41518)
LG Berlin, Entscheidung vom 02.01.2006 - 8 O 148/05 (https://dejure.org/2006,41518)
LG Berlin, Entscheidung vom 02. Januar 2006 - 8 O 148/05 (https://dejure.org/2006,41518)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,41518) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07

    Folienrollos

    Sie erwirkte mit Antrag vom 17. November 2005 wegen des Schreibens an das Staatsbauamt Erfurt eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Gießen, das den Beklagten mit Urteil vom 13. Januar 2006 (LG Gießen 8 O 148/05) antragsgemäß untersagte,.

    Wegen der Abschlusserklärung der Beklagten auf die im Verfahren LG Gießen 8 O 148/05 ergangene Verbotsverfügung durch Urteil vom 13. Januar 2006 bestand für das Unterlassungsbegehren der Klägerin im vorliegenden Verfahren kein Rechtsschutzbedürfnis.

    c) Das mit Urteil vom 13. Januar 2006 im Verfahren LG Gießen 8 O 148/05 ausgesprochene Verbot erfasst schon nach dem Wortlaut der Urteilsformel unterschiedliche Varianten.

    Das später eingeleitete Verfahren LG Gießen 8 O 148/05, in dem das Verbot erst mit Urteil vom 13. Januar 2006 erging, war insoweit nicht vorrangig.

  • KG, 21.02.2007 - 5 W 24/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Terminsgebühr auf Grund telefonischer Besprechungen

    Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 02. Januar 2006 - 8 O 148/05 - geändert:.
  • OLG Frankfurt, 18.09.2007 - 6 U 165/06

    Vergleichende Werbung: Wettbewerbswidrige Missachtung des Sachlichkeitsgebots;

    Sie hält die Annahme des Landgerichts, für die Klage fehle teilweise das Rechtsschutzbedürfnis, schon deshalb für unzutreffend, weil der in dem Verfahren 8 O 148/05 (LG Gießen) erwirkte Unterlassungstitel bzw. die daraufhin abgegebene Unterwerfungserklärung der Beklagten nicht die Handlungen erfasse, deren Unterlassung im vorliegenden Rechtsstreit beansprucht werde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht