Rechtsprechung
LG Bochum, 30.11.2015 - 8 O 154/15 |
Verfahrensgang
- LG Bochum, 30.11.2015 - 8 O 154/15
- OLG Hamm, 21.07.2016 - 28 U 2/16
Rechtsprechung
LG Frankenthal, 12.01.2017 - 8 O 154/15 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Rheinland-Pfalz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 12.01.2017 - 8 O 154/15
- OLG Zweibrücken, 05.09.2018 - 1 U 21/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- KG, 05.11.1992 - 12 U 4125/91
Auszug aus LG Frankenthal, 12.01.2017 - 8 O 154/15
Hinzu kommt, dass nur geringe, bis zu 10 km/h reichende Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Regel keinen Einfluss auf den Haftungsumfang haben (vgl. KG Berlin, Urteil vom 05. November 1992 - 12 U 4125/91 -, Rn. 6 mwN, juris). - BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10
Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall …
Auszug aus LG Frankenthal, 12.01.2017 - 8 O 154/15
So ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 13. Dezember 2011 - VI ZR 177/10 -, BGHZ 192, 84-90) etwa bei Auffahrunfällen auf der Autobahn ein Anscheinsbeweis regelmäßig nicht anwendbar, wenn zwar feststeht, dass vor dem Unfall ein Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs stattgefunden hat, der Sachverhalt aber im Übrigen nicht aufklärbar ist). - OLG Saarbrücken, 28.04.2016 - 4 U 106/15
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Berücksichtigung einer erheblichen …
Auszug aus LG Frankenthal, 12.01.2017 - 8 O 154/15
Im Rahmen des § 17 Abs. 1 StVG darf eine erhebliche Überschreitung der innerörtlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu Lasten eines Unfallbeteiligten auch als betriebsgefahrerhöhender Umstand nur berücksichtigt werden, wenn die Schadensursächlichkeit insoweit unstreitig oder erwiesen ist; andernfalls bewendet es bei der einfachen Betriebsgefahr (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 28. April 2016 - 4 U 106/15 juris).
- OLG Zweibrücken, 13.11.2013 - 1 U 152/12
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Beweisschwierigkeiten bei Kollision zwischen …
Auszug aus LG Frankenthal, 12.01.2017 - 8 O 154/15
Deshalb kann die Haftungsverteilung im Streitfall nur unter Abwägung der beiderseitigen (einfachen) Betriebsgefahren erfolgen, was eine Quotelung von 50% zu 50% angemessen erscheinen lässt (vgl. PfOLG Zweibrücken, Urteil vom 13. November 2013 - 1 U 152/12 -, juris). - KG, 08.09.2008 - 12 U 197/07
Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links in eine Vorfahrtstraße …
Auszug aus LG Frankenthal, 12.01.2017 - 8 O 154/15
Ein Richtungspfeil auf der Fahrbahn bewirkt eine verbindliche Anordnung der Fahrtrichtung, wenn - wie hier - Pfeile nebeneinander angebracht sind und in verschiedene Richtungen weisen und zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 08. September 2008 - 12 U 197/07 -, Rn. 33ff, juris). - OLG Hamm, 27.03.2015 - 11 U 44/14
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem …
Auszug aus LG Frankenthal, 12.01.2017 - 8 O 154/15
Zwar gilt auch im Streitfall, dass sich die Kollision in unmittelbarer zeitlicher und örtlicher Nähe zum Auspark- bzw. Anfahrvorgang des Beklagten zu 2. ereignete, weshalb zulasten des Beklagten zu 1. grundsätzlich die Beweislast für einen Verstoß gegen die sich aus § 10 S. 1 StVO ergebende besondere Sorgfaltsplicht spricht mit der regelmäßigen Folge seiner vollen oder zumindest überwiegenden Haftung (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27. März 2015 - I-11 U 44/14 -, Rn. 8 mwN, juris).
- OLG Zweibrücken, 05.09.2018 - 1 U 21/17
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines eine Einbahnstraße …
Auf die zulässige Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 12.01.2017, Az. 8 O 154/15, abgeändert: Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin weitere ... EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB hieraus seit dem 24.07.2015 zu zahlen und die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten gegenüber ihrem Prozessbevollmächtigten in Höhe von weiteren ... EUR freizustellen.das Urteil des Landgerichts Frankenthal, Az. 8 O 154/15, abzuändern und die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klägerin weitere ... EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 24.07.2015 zu zahlen und die Klägerin von weiteren außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von ... EUR gegenüber ihren Prozessbevollmächtigten freizustellen.