Weitere Entscheidung unten: LG Arnsberg, 02.12.2011

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   LG Arnsberg, 02.12.2010 - 8 O 167/09   

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LG Arnsberg, 02.12.2010 - 8 O 167/09 (https://dejure.org/2010,9395)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 02.12.2010 - 8 O 167/09 (https://dejure.org/2010,9395)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - 8 O 167/09 (https://dejure.org/2010,9395)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 87 InsO, 110 VVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Rechts des Geschädigten auf abgesonderte Befriedigung aus der Versicherungsforderung ohne Umweg über das insolvenzrechtliche Prüfungsverfahren durch unmittelbare Klage auf Zahlung gegen den Insolvenzverwalter; Unmittelbarer Zahlungsanspruch gegen den ...

  • versicherung-recht.de

    §§ 87 InsO, 110 VVG

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Insolvenz Schädiger - Recht auf abgesonderte Befriedigung der Versicherungsforderung gegenüber Insolvenzverwalter

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    InsO § 87; VVG § 110
    Für eine unmittelbare Zahlungsklage gegen den Insolvenzverwalter auf abgesonderte Befriedigung aus der Versicherungsforderung muss der Haftpflichtanspruch vorher festgestellt sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung eines Rechts des Geschädigten auf abgesonderte Befriedigung aus der Versicherungsforderung ohne Umweg über das insolvenzrechtliche Prüfungsverfahren durch unmittelbare Klage auf Zahlung gegen den Insolvenzverwalter; Unmittelbarer Zahlungsanspruch gegen den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Geltendmachung des Rechts auf abgesonderte Befriedigung aus der Versicherungsforderung

  • rechtspflegerforum.de (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 748
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Nürnberg, 12.12.2007 - 12 U 195/07

    Passivlegitimation des Insolvenzverwalters auch nach Freigabe des gegen den

    Auszug aus LG Arnsberg, 02.12.2010 - 8 O 167/09
    Eine solche Feststellung kann beispielsweise durch ein Anerkenntnis der Schadenersatzforderung durch den Insolvenzverwalter erfolgen, entsprechendes lässt sich auch der Kommentierung von Lücke in Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage 2010, § 110 Rdnr. 5 entnehmen, der zudem auf Entscheidungen des KG Berlin (VersR 2007, 349) und OLG Nürnberg (VersR 2008, 813) verweist; in beiden obergerichtlichen Entscheidungen wird für eine direkte Inanspruchnahme vorausgesetzt, dass der Schadenersatzanspruch des Geschädigten festgestellt und fällig ist.

    Die Annahme, dass der Geschädigte vor einer direkten Zahlungsklage zunächst die Feststellung seines Anspruchs gegen den Insolvenzverwalter betreiben muss, wird - soweit ersichtlich - auch im Schrifttum geteilt (vgl. Münzel, NZI 2007, S. 441; Gottwald Insolvenzrechts-Handbuch, 4. Auflage 2010, § 42 Absonderung, Rdnr. 67; Anmerkung zu OLG Nürnberg, VersR 2008, 813; in einem Aufsatz kommt Thume (VersR 2006, 1318) im Hinblick auf § 154 VVG a.F. ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Schadensersatzpflicht des Insolvenzschuldners zuerst festgestellt werden muss).

  • BGH, 25.04.1989 - VI ZR 146/88

    Abgesonderte Befriedigung aus einer Entschädigungsforderung gegen eine

    Auszug aus LG Arnsberg, 02.12.2010 - 8 O 167/09
    Nach der von der Klägerin mehrfach zitierten Entscheidung des BGH zur Vorgängernorm § 157 VVG a. F. kann ein Geschädigter sein Recht auf abgesonderte Befriedung aus der Versicherungsforderung ohne Umweg über das insolvenzrechtliche Prüfungsverfahren durch unmittelbare Klage auf Zahlung gegen den Insolvenzverwalter geltend machen (BGH VersR 89, 730).
  • BGH, 17.03.2004 - IV ZR 268/03

    Anerkennung des Haftpflichtanspruchs durch den Versicherungsnehmer

    Auszug aus LG Arnsberg, 02.12.2010 - 8 O 167/09
    Mit Urteil vom 17.03.2004 (VersR 2004, 634) hat der BGH zu § 157 VVG a. F. entschieden, dass Voraussetzung für einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegen den Versicherer - wie beim Zahlungsanspruch des Versicherungsnehmers - ist, dass ein solcher Haftpflichtanspruch festgestellt worden ist.
  • KG, 17.01.2006 - 6 U 275/04

    Haftpflichtversicherung: Rechtliches Interesse des Geschädigten an der

    Auszug aus LG Arnsberg, 02.12.2010 - 8 O 167/09
    Eine solche Feststellung kann beispielsweise durch ein Anerkenntnis der Schadenersatzforderung durch den Insolvenzverwalter erfolgen, entsprechendes lässt sich auch der Kommentierung von Lücke in Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage 2010, § 110 Rdnr. 5 entnehmen, der zudem auf Entscheidungen des KG Berlin (VersR 2007, 349) und OLG Nürnberg (VersR 2008, 813) verweist; in beiden obergerichtlichen Entscheidungen wird für eine direkte Inanspruchnahme vorausgesetzt, dass der Schadenersatzanspruch des Geschädigten festgestellt und fällig ist.
  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 131/92

    Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers gegenüber Geschädigtem trotz

    Auszug aus LG Arnsberg, 02.12.2010 - 8 O 167/09
    Dafür spricht auch eine Entscheidung des BGH vom 07.07.1993 (r+s 1993, S. 370).
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