Rechtsprechung
LG Braunschweig, 25.02.2013 - 8 O 1695/12 (166) |
Zitiervorschläge
LG Braunschweig, Entscheidung vom 25. Februar 2013 - 8 O 1695/12 (166) (https://dejure.org/2013,33110)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,33110) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Reisebüro ist nicht zur Prüfung der Voraussetzungen einer kurzfristigen Stornierung durch den Reisenden verpflichtet
- rabüro.de
Keine Beratungspflicht des Reisebüros über den Inhalt einer Reiserücktrittskostenversicherung
- reise-recht-wiki.de
Beratungspflichten bei Reiserücktritt
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Stornierung / Kündigung / Unerwartete schwere Erkrankung / Reiserücktrittskostenversicherung / Prüfungspflichten Reisebüro
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Reiserücktritt wegen Waldbrand - Urlauber cancelt Russlandreise aus Angst vor Atemwegsproblemen: Wer trägt die Stornokosten?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG München, 12.10.2005 - 172 C 22927/05
Reisebüromitarbeiter müssen nicht nach bestehenden Krankheiten fragen L
Auszug aus LG Braunschweig, 25.02.2013 - 8 O 1695/12
Zu seinen Pflichten gehört es bereits nicht mehr, den Gesundheitszustand des Reisenden vereinzelt abzufragen (AG München 172 C 22927/05). - BGH, 25.07.2006 - X ZR 182/05
Reisebüro nicht zum Hinweis auf eine Reiseabbruchversicherung verpflichtet
Auszug aus LG Braunschweig, 25.02.2013 - 8 O 1695/12
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Information über die Versicherung nicht Schwerpunkt der Reiseberatung, die Versicherung gegen Reiserisiken fällt in die Eigenverantwortung des Kunden, weshalb der Sorgfaltsmaßstab an Pflichten des Reisevermittlers nicht zu hoch angelegt werden darf (BGH X ZR 182/05).