Rechtsprechung
   LG Braunschweig, 25.02.2013 - 8 O 1695/12 (166)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,33110
LG Braunschweig, 25.02.2013 - 8 O 1695/12 (166) (https://dejure.org/2013,33110)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 25.02.2013 - 8 O 1695/12 (166) (https://dejure.org/2013,33110)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 25. Februar 2013 - 8 O 1695/12 (166) (https://dejure.org/2013,33110)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,33110) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Reisebüro ist nicht zur Prüfung der Voraussetzungen einer kurzfristigen Stornierung durch den Reisenden verpflichtet

  • rabüro.de

    Keine Beratungspflicht des Reisebüros über den Inhalt einer Reiserücktrittskostenversicherung

  • reise-recht-wiki.de

    Beratungspflichten bei Reiserücktritt

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Stornierung / Kündigung / Unerwartete schwere Erkrankung / Reiserücktrittskostenversicherung / Prüfungspflichten Reisebüro

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Reiserücktritt wegen Waldbrand - Urlauber cancelt Russlandreise aus Angst vor Atemwegsproblemen: Wer trägt die Stornokosten?

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG München, 12.10.2005 - 172 C 22927/05

    Reisebüromitarbeiter müssen nicht nach bestehenden Krankheiten fragen L

    Auszug aus LG Braunschweig, 25.02.2013 - 8 O 1695/12
    Zu seinen Pflichten gehört es bereits nicht mehr, den Gesundheitszustand des Reisenden vereinzelt abzufragen (AG München 172 C 22927/05).
  • BGH, 25.07.2006 - X ZR 182/05

    Reisebüro nicht zum Hinweis auf eine Reiseabbruchversicherung verpflichtet

    Auszug aus LG Braunschweig, 25.02.2013 - 8 O 1695/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Information über die Versicherung nicht Schwerpunkt der Reiseberatung, die Versicherung gegen Reiserisiken fällt in die Eigenverantwortung des Kunden, weshalb der Sorgfaltsmaßstab an Pflichten des Reisevermittlers nicht zu hoch angelegt werden darf (BGH X ZR 182/05).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht