Rechtsprechung
LG Mönchengladbach, 21.06.2010 - 8 O 18/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,34014) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Wenn die negative Feststellungsklage Vorrang vor der Leistungsklage hat
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
§ 12 Abs. 1 S. 2 UWG ist weder unmittelbar noch analog auf Kosten eines vermeintlichen Schuldners zur Abwehr einer unbegründeten Abmahnung anwendbar; Unmittelbare oder analoge Anwendbarkeit von § 12 Abs. 1 S. 2 UWG auf Kosten eines vermeintlichen Schuldners zur Abwehr einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- neubauerlaw.de (Kurzanmerkung und Auszüge)
Zur Frage der Vorrangigkeit der negativen Feststellungsklage gegenüber (positiver) Leistungsklage
Besprechungen u.ä.
- neubauerlaw.de (Kurzanmerkung und Auszüge)
Zur Frage der Vorrangigkeit der negativen Feststellungsklage gegenüber (positiver) Leistungsklage
Sonstiges
- conlegi.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Zur Frage der Vorrangigkeit der negativen Feststellungsklage gegenüber (positiver) Leistungsklage
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.01.1987 - I ZR 230/85
Fortbestehen des Feststellungsinteresses nach Erhebung einer Leistungsklage …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 21.06.2010 - 8 O 18/10
Im Übrigen ist bei der Frage, ob das Feststellungsinteresse für eine (negative) Feststellungsklage besteht, der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend (BGHZ 99, 340, Juris, Rn. 12).