Rechtsprechung
LG Leipzig, 10.03.2010 - 08 O 2211/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Gebühren bei Kontopfändung - hier Pfändungsaussetzung - unzulässig
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.04.2009 - XI ZR 55/08
BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam
Auszug aus LG Leipzig, 10.03.2010 - 8 O 2211/09
Zwar ist es Kreditinstituten grundsätzlich unbenommen, ihren Kunden im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung stehende weitere Leistungen anzubieten und sich solche gesondert vergüten zu lassen (BGH, Urteil vom 21.04.2009, Az: XI ZR 55/08, Rdn. 20, zitiert nach Juris). - BGH, 18.05.1999 - XI ZR 219/98
Bankgebühren für die Bearbeitung von Pfändungsmaßnahmen unzulässig
Auszug aus LG Leipzig, 10.03.2010 - 8 O 2211/09
Sie benachteiligt die Kunden auch unangemessen: Der Kunde, der die Kosten der Bearbeitung einer Pfändungsaufhebung nicht zutragen hätte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 18.05.1999, Az: XI ZR 219/98, Rdn. 8ff., zitiert nach Juris), muss nach der Regelung der Klausel die Kosten der Pfändungsaussetzung zahlen, auch wenn sie ohne seine Einwilligung oder gar gegen seinen Willen geschah.