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   LG Münster, 11.10.2010 - 08 O 224/10   

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https://dejure.org/2010,25332
LG Münster, 11.10.2010 - 08 O 224/10 (https://dejure.org/2010,25332)
LG Münster, Entscheidung vom 11.10.2010 - 08 O 224/10 (https://dejure.org/2010,25332)
LG Münster, Entscheidung vom 11. Oktober 2010 - 08 O 224/10 (https://dejure.org/2010,25332)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein Psychotherapeut hat keinen Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen auf einem Internetbewertungsportal gegen den Betreiber der Seite; Voraussetzungen für den Anspruch eines Psychotherapeuten auf Unterlassung von Äußerungen auf einem Internetbewertungsportal gegen den ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Internetbewertungsportal - Löschungsanspruch von Bewertungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ein Psychotherapeut hat keinen Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen auf einem Internetbewertungsportal gegen den Betreiber der Seite; Voraussetzungen für den Anspruch eines Psychotherapeuten auf Unterlassung von Äußerungen auf einem Internetbewertungsportal gegen den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.11.1990 - VI ZR 104/90

    Veröffentlichung der Einteilung eines Kassenarztes zum Notfalldienst; Verletzung

    Auszug aus LG Münster, 11.10.2010 - 8 O 224/10
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG umfasst die Befugnis jedes Einzelnen, die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (BVerfG NJW 1984, 419, 422; BVerfG NJW 1988, 2031; BGH NJW 1991, 1532, 1533).

    Deshalb muss der Einzelne auch Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der diesen rechtfertigenden Gründe gerechtfertigt sind (BVerfG NJW 1984, 419, 422; BVerfG NJW 1988, 2031; BGH NJW 1991, 1532, 1533).

    Werden personenbezogene Daten wie der Name, die berufliche Tätigkeit und die Anschrift einer Person aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen und im gleichen oder in einem anderen Medium wiedergegeben, liegt aufgrund der freiwilligen Einstellung der Daten in ein Medium eine nicht hinzunehmende Belastung nicht vor und eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist nicht gegeben (BGH NJW 1991, 1532, 1533).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus LG Münster, 11.10.2010 - 8 O 224/10
    Kollidiert ein Unterlassungsbegehren gemäß Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. §§ 823, 1004 BGB analog mit dem Recht der Freiheit auf Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 GG, ist tatrichterlich eine Abwägung zwischen den beiderseitigen Grundrechtspositionen im Rahmen der Tatbestandsmerkmale der einschlägigen zivilrechtlichen Normen vorzunehmen (BVerfG NJW 1999, 2358, 2359; BVerfG NJW 1999, 1322, 1323; BVerfG NJW 1998, 2889, 2890).

    So findet eine wertende Kritik regelmäßig ihre Grenze dort, wo es sich um eine reine Schmähkritik oder eine Formalbeleidigung handelt oder sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde darstellt (BVerfG NJW 1999, 2358, 2359, BVerfG NJW 1999, 1322).

    Auch eine polemische oder verletzende Formulierung der Aussage entzieht sie nicht seinem Schutzbereich (BVerfG NJW 2001, 3613); insbesondere reicht der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG nicht so weit, dass er dem Einzelnen einen Anspruch darauf verleiht, in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie er sich selber sieht oder von anderen gesehen werden möchte (BVerfG NJW 1999, 1322, 1323).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus LG Münster, 11.10.2010 - 8 O 224/10
    Die Bewertung betrifft die konkrete Ausübung der beruflichen Tätigkeit des Klägers und damit die Sozialsphäre (vgl. BVerfGE 65, 1, 41 ff.; BVerfGE 78, 77, 84).

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG umfasst die Befugnis jedes Einzelnen, die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (BVerfG NJW 1984, 419, 422; BVerfG NJW 1988, 2031; BGH NJW 1991, 1532, 1533).

    Deshalb muss der Einzelne auch Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der diesen rechtfertigenden Gründe gerechtfertigt sind (BVerfG NJW 1984, 419, 422; BVerfG NJW 1988, 2031; BGH NJW 1991, 1532, 1533).

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus LG Münster, 11.10.2010 - 8 O 224/10
    Die Bewertung betrifft die konkrete Ausübung der beruflichen Tätigkeit des Klägers und damit die Sozialsphäre (vgl. BVerfGE 65, 1, 41 ff.; BVerfGE 78, 77, 84).

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG umfasst die Befugnis jedes Einzelnen, die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (BVerfG NJW 1984, 419, 422; BVerfG NJW 1988, 2031; BGH NJW 1991, 1532, 1533).

    Deshalb muss der Einzelne auch Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der diesen rechtfertigenden Gründe gerechtfertigt sind (BVerfG NJW 1984, 419, 422; BVerfG NJW 1988, 2031; BGH NJW 1991, 1532, 1533).

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Auszug aus LG Münster, 11.10.2010 - 8 O 224/10
    Auch im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung des § 29 Abs. 2 Nr. 1, 2 BDSG ist eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht vorzunehmen (BGH, NJW 2009, 2888 [2893]).

    Zu berücksichtigen sind auf der einen Seite die Interessen des Betroffenen und zum anderen die Interessen der Abrufenden an der Kenntnis der Daten und diejenigen des Datenübermittlers an der Weitergabe (BGH, NJW 2009, 2888 [2890]).

  • OLG Köln, 27.11.2007 - 15 U 142/07

    Lehrerbewertung im Internet - Spickmich.de

    Auszug aus LG Münster, 11.10.2010 - 8 O 224/10
    Auch Meinungen, die nur unter einer E-Mail-Adresse oder anonym im Internet abgegeben werden, genießen den Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG (vgl. BGH v. 27.03.2007, VI ZR ###/06, OLG Köln, MMR 2008, 101).

    Zudem handelt es sich um keine "sensiblen" Informationen (OLG Köln, MMR 2008, 101).

  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1906/97

    Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik ohne Auseinandersetzung mit

    Auszug aus LG Münster, 11.10.2010 - 8 O 224/10
    Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt die Meinungskundgabe unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von deren für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (BVerfG NJW 2001, 3613).

    Auch eine polemische oder verletzende Formulierung der Aussage entzieht sie nicht seinem Schutzbereich (BVerfG NJW 2001, 3613); insbesondere reicht der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG nicht so weit, dass er dem Einzelnen einen Anspruch darauf verleiht, in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie er sich selber sieht oder von anderen gesehen werden möchte (BVerfG NJW 1999, 1322, 1323).

  • OLG Hamm, 04.04.1995 - 9 U 42/95

    Übermittlung personenbezogener Daten über die wirtschaftlichen Verhältnisse des

    Auszug aus LG Münster, 11.10.2010 - 8 O 224/10
    Zwar handelt es sich bei § 4 BDSG um ein Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Hamm, NJW 1996, 131), da die Norm die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen schützen soll, es fehlt aber an einer Verletzung dieser Norm.
  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

    Auszug aus LG Münster, 11.10.2010 - 8 O 224/10
    Der Kläger konnte nicht beweisen, dass die streitgegenständliche Äußerung von der Beklagten zu 1.) stammte oder diese sich die Äußerung zu eigen gemacht hätte (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 1276 [1278]).
  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02

    BGH weist Unterlassungsklage des früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen

    Auszug aus LG Münster, 11.10.2010 - 8 O 224/10
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein Rahmenrecht, dessen Reichweite nicht absolut feststeht, sondern grundsätzlich erst durch eine Abwägung bestimmt werden kann (BGH, NJW 2004, 596).
  • BGH, 22.10.1987 - I ZR 247/85

    Mit Verlogenheit zum Geld

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99

    Zur Verurteilung von Eltern zum Schadensersatz wegen der Weitergabe eines

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