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   LG Kassel, 28.10.2016 - 8 O 2299/15   

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https://dejure.org/2016,73259
LG Kassel, 28.10.2016 - 8 O 2299/15 (https://dejure.org/2016,73259)
LG Kassel, Entscheidung vom 28.10.2016 - 8 O 2299/15 (https://dejure.org/2016,73259)
LG Kassel, Entscheidung vom 28. Oktober 2016 - 8 O 2299/15 (https://dejure.org/2016,73259)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 261/07

    BGH weist Klage gegen RTL-Fernsehbeitrag über Enkel des Fürsten Rainier von

    Auszug aus LG Kassel, 28.10.2016 - 8 O 2299/15
    Die der Beklagten zukommende grundrechtliche Gewährleistung umfasst dabei auch die Abbildung von Personen (vgl. BGH NJW 2009, 1499 [BGH 10.03.2009 - VI ZR 261/07] (1500)).

    Die grundrechtlichen Belange der Beklagten sind anhand des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in einen möglichst schonenden Ausgleich des von der Abbildung betroffenen Klägers zu bringen, insbesondere zum Schutz des Kernbereichs seiner Privatsphäre (vgl. BGH NJW 2009, 1499 [BGH 10.03.2009 - VI ZR 261/07] (1550)).

  • BGH, 20.02.1968 - VI ZR 200/66

    Vertrieb von Sammelbildern von Fußball-Nationalspielern - Annahme einer

    Auszug aus LG Kassel, 28.10.2016 - 8 O 2299/15
    Zudem ist das Produkt in eine Gesamtkonzeption eingebettet, die gerade nicht darauf ausgerichtet ist, sämtliche zur Verfügung stehende ""....."s" besitzen zu müssen, um beispielsweise ein Sammelalbum (vgl. BGH GRUR 1968, 652) zu vervollständigen.

    Im Gegensatz zu "Panini"-Bildern werden die ""....."s" auch nicht im Wege eines Vertriebssystems angeboten, das dem Kunden bei Erwerb der Karten nicht offenbart, ob er eine bestimmte von ihm nachgefragte Karte erhält und gerade hierdurch die Tausch- und Sammelleidenschaft des Kunden zusätzlich anspricht (vgl. BGH GRUR 1968, 652 (653)).

  • BGH, 01.07.2008 - VI ZR 67/08

    Zulässigkeit der Berichterstattung über die Vermietung der Ferienvilla einer

    Auszug aus LG Kassel, 28.10.2016 - 8 O 2299/15
    Schon die Beurteilung, ob Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte i.S. von § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG vorliegen, erfordert eine Abwägung zwischen den Rechten des Abgebildeten aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK einerseits und den Rechten von Presse und Rundfunk aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK andererseits, wobei die Grundrechte der Presse- und Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) und des Schutzes der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) ihrerseits nicht vorbehaltlos gewährleistet sind und von den §§ 22, 23 KunstUrhG sowie Art. 8 und 10 EMRK beeinflusst werden (vgl. BGH NJW 2008, 3141 [BGH 01.07.2008 - VI ZR 67/08] ).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus LG Kassel, 28.10.2016 - 8 O 2299/15
    Der Begriff der Presse i.S.d. Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG ist weit und formal (vgl. BVerfGE 66, 116 [BVerfG 25.01.1984 - 1 BvR 272/81] (134)) und entwicklungsoffen (vgl. Schemmer, in: Epping/Hillgruber, Beck-OK GG, 30. Edition, Art. 5, Rn. 42).
  • BGH, 14.11.1995 - VI ZR 410/94

    Wiedergabe des Bildnisses einer Person der Zeitgeschichte auf einer

    Auszug aus LG Kassel, 28.10.2016 - 8 O 2299/15
    Ein Sammlerinteresse an der Karte einerseits und die Information über die Person des Klägers andererseits schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern können vielmehr nebeneinander stehen (vgl. BGH GRUR 1996, 195 [BGH 14.11.1995 - VI ZR 410/94] (197)).
  • OLG Frankfurt, 07.08.2018 - 11 U 156/16

    Zur Abwägung zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Fußballspielers

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Kassel vom 28.10.2016, 8 O 2299/15, wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Kassel vom 28.10.2016, Az.: 8 O 2299/15 wie folgt zu entscheiden:.

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