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   LG Dresden, 31.05.2013 - 8 O 2445/12   

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https://dejure.org/2013,47807
LG Dresden, 31.05.2013 - 8 O 2445/12 (https://dejure.org/2013,47807)
LG Dresden, Entscheidung vom 31.05.2013 - 8 O 2445/12 (https://dejure.org/2013,47807)
LG Dresden, Entscheidung vom 31. Mai 2013 - 8 O 2445/12 (https://dejure.org/2013,47807)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Leistungsfreiheit in der Vollkaskoversicherung nach Unfallflucht mit bedingtem Vorsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 27.08.2010 - 6 U 66/10

    Kfz-Vollkaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers bei vorsätzlicher

    Auszug aus LG Dresden, 31.05.2013 - 8 O 2445/12
    Denn der Kläger beruft sich zum Beweis für sein Vorbringen, dass er am 13.12.2011 keinen Alkohol zu sich genommen habe, auf verschiedene Zeugen, deren Aussagen aber keinen Aufschluss über den letzten Fahrtabschnitt, bei dem der Kläger allein in dem Fahrzeug war, geben können (so auch Kammergericht Berlin vom 27.08.2010, VersR 2011, 875, zitiert nach Juris, Rn. 14).
  • OLG Stuttgart, 16.10.2014 - 7 U 121/14

    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungspflicht bei Verlassen der

    Ob die Bemühungen zur Aufklärung des Unfallgeschehens Erfolg gehabt hätten, spielt keine Rolle, da E.1.3 AKB 2008 ein eigeninitiatives Verhalten des Versicherungsnehmers verlangt, das auf einen bestimmten Erfolg gerichtet ist, nicht aber den Erfolg selbst verlangt; es genügt die abstrakte Möglichkeit, zur Aufklärung des Tatbestandes beizutragen (vgl. dazu Knappmann in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. AKB 2008 E.1 Rn. 20 f.; LG Saarbrücken, Urteil vom 1. Oktober 2010 - 13 S 75/10, NJW-RR 2011, 187; LG Dresden, Urteil vom 31. Mai 2013 - 8 O 2445/12, juris).
  • LG Köln, 21.07.2016 - 11 S 534/14

    Anspruch auf Ersatz Schadens an einem Mietfahrzeug ohne Berufung auf

    Diese Feststellungen sind nur durch eine polizeiliche Unfallaufnahme zu führen, die der Beklagte durch die Verletzung seiner Obliegenheit vereitelt hat und die im Nachhinein durch den erst mehr als vier Wochen nach Fahrzeugrückgabe vorgelegten Schadensbericht oder eine zeugenschaftliche Vernehmung des Beifahrers nicht mehr mit der gleichen Sicherheit und Eindeutigkeit nachzuholen ist (so auch: OLG Frankfurt, Urteil vom 02.04.2015, Az. 14 U 208/14; OLG Stuttgart, Urteil vom 16.10.2014, Az. 7 U 121/14; LG Dresden, Urteil vom 31.05.2013, Az. 8 O 2445/12; KG Berlin, Beschluss vom 27.08.2010 - 6 U 66/10 -, Rn. 14, alle nach juris).
  • LG Duisburg, 13.04.2017 - 6 O 396/15

    Vollkaskoversicherung - Verletzung Aufklärungsobliegenheit

    Ob die Bemühungen zur Aufklärung des Unfallgeschehens Erfolg gehabt hätten, spielt keine Rolle, da E.1.3 AKB 2008 ein eigeninitiatives Verhalten des Versicherungsnehmers verlangt, das auf einen bestimmten Erfolg gerichtet ist, nicht aber den Erfolg selbst verlangt; es genügt die abstrakte Möglichkeit, zur Aufklärung des Tatbestandes beizutragen (vgl. dazu Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., AKB 2008 E.1 Rn. 20 f.; LG Saarbrücken, NJW-RR 2011, 187; LG Dresden, Urt. v. 31.5.2013 - 8 O 2445/12, BeckRS. 2015, 00625).
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