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LG Münster, 29.11.2016 - 08 O 276/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- erbrechtsiegen.de
Erbvertragsauslegung - Übertragung Miteigentumsanteils an Grundstück
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 29.11.2016 - 08 O 276/15
- OLG Hamm, 14.09.2017 - 10 U 1/17
- BGH - IV ZR 258/17 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07
Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger …
Auszug aus LG Münster, 29.11.2016 - 8 O 276/15
Die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Richters erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (vgl. etwa BGH NJW 2008, 2845). - BGH, 26.10.1983 - IVa ZR 80/82
Willenserklärung - Vorrang des wirklichen Willens - Interpretation - Verständnis
Auszug aus LG Münster, 29.11.2016 - 8 O 276/15
Bei der Auslegung der im Erbvertrag (§§ 1941, 2274 ff. BGB) enthaltenen Verfügungen von Todes wegen gelten die Regeln über die Auslegung von Testamenten nur für die einseitigen Verfügungen des Erblassers, für vertragsmäßige Verfügungen hingegen ist der erklärte übereinstimmende Wille beider Vertragsparteien zum Zeitpunkt der Vertragserrichtung maßgeblich, und zwar so, wie sie den Vertrag und seinen Wortlaut übereinstimmend verstanden haben, weil das jeder Interpretation vorgeht (vgl. BGH NJW 1984, 721 Rz. 13 zitiert nach Juris;… Palandt-Weidlich, BGB, 74 Auflage § 1941 Rn. 8).
- OLG Hamm, 14.09.2017 - 10 U 1/17
Erben steht verschenktes Wiesengrundstück zu
Die Berufung des Beklagten gegen das am 29.11.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Münster (08 O 276/15) wird zurückgewiesen.