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LG Bochum, 17.05.2021 - 8 O 276/20 |
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Verfahrensgang
- LG Bochum, 17.05.2021 - 8 O 276/20
- OLG Hamm - 3 U 107/21 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …
Auszug aus LG Bochum, 17.05.2021 - 8 O 276/20
Es besteht auch keine Vergleichbarkeit mit dem vom BGH als sittenwidrig qualifizierten Verhalten eines anderen Fahrzeugherstellers, das dem Urteil vom 25.05.2020 (BGH VI ZR 252/19) zugrunde lag.Dabei trägt die Darlegungs- und Beweislast für diese Voraussetzung nach allgemeinen Grundsätzen der Kläger als Anspruchsteller (vgl. Senatsurteil vom 25.5.2020 - VI ZR 252/19, BeckRS 2020, 10555 Rn. 35).
Der Kläger hat durch den ungewollten Vertragsschluss eine Leistung erhalten, die für seine Zwecke nicht voll brauchbar war (so BGH VI ZR 252/19).
- BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17
Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften …
Auszug aus LG Bochum, 17.05.2021 - 8 O 276/20
Wegen des zur Rechtswidrigkeit der EG-Typgenehmigung führenden und damit die Zulassung des Fahrzeugs gefährdenden Mangels ist gerade der intendierte Hauptzweck des Fahrzeugs, dieses im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen, bereits vor der tatsächlichen Stilllegung unmittelbar gefährdet (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2019 - VIII ZR 225/17), was bereits einen Schaden darstellt.Dabei kann dahinstehen, ob der Kläger einen Vermögensschaden dadurch erlitten hat, dass im Zeitpunkt des Erwerbs des Fahrzeugs eine objektive Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung nicht gegeben war (§ 249 I BGB), auch wenn dafür angesichts des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandenen verdeckten Sachmangels, der zu einer Betriebsbeschränkung oder -untersagung hätte führen können (vgl. BGH NJW 2019, 1133 Rn. 17 ff.), einiges spricht.
- BGH, 09.12.2014 - VIII ZR 196/14
Gebrauchtwagenkauf: Ermittlung der Nutzungsentschädigung bei Rückabwicklung des …
Auszug aus LG Bochum, 17.05.2021 - 8 O 276/20
Die Berechnung nimmt das Gericht dabei mit der vom Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 196/14) verwendeten Formel vor.
- BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 275/04
Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs
Auszug aus LG Bochum, 17.05.2021 - 8 O 276/20
Eine Zuvielforderung des Schuldners führt zwar grundsätzlich weder zur Begründung von Schuldnerverzug hinsichtlich der Kaufpreisrückzahlung noch zur Begründung von Annahmeverzug des Gläubigers (BGH, Urteil vom 20.07.2005 - VIII ZR 275/04, juris). - BGH, 15.11.1996 - V ZR 292/95
Rechtsfolgen der Erfüllungsverweigerung bei einer Zug um Zug zu erbringenden …
- BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02
Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für …
Auszug aus LG Bochum, 17.05.2021 - 8 O 276/20
Dabei braucht der Täter nicht zu wissen, welche oder wie viele Personen durch sein Verhalten geschädigt werden; vielmehr reicht aus, dass er die Richtung, in der sich sein Verhalten zum Schaden irgendwelcher anderer auswirken könnte, und die Art des möglicherweise eintretenden Schadens vorausgesehen und mindestens billigend in Kauf genommen hat (stRspr, vgl. etwa BGHZ 160, 149 [156] = NJW 2004, 2 971 mwN). - BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15
Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft: …
Auszug aus LG Bochum, 17.05.2021 - 8 O 276/20
Es kann aber durchaus gerechtfertigt sein, im Einzelfall aus dem Wissen einer natürlichen Person auf deren Willen zu schließen (Senat NJW 2017, 250 = WM 2016, 1975 Rn. 26). - BGH, 22.02.2019 - V ZR 244/17
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung in der Zwangsversteigerung: Abgabe eines …
Auszug aus LG Bochum, 17.05.2021 - 8 O 276/20
Aus der Art und Weise des sittenwidrigen Handelns kann sich die Schlussfolgerung ergeben, dass mit Schädigungsvorsatz gehandelt worden ist (BGHZ 221, 229 = NJW 2019, 3638 Rn. 37 mwN). - BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19
Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen …
Auszug aus LG Bochum, 17.05.2021 - 8 O 276/20
Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19.01.2021 (BGH VI ZR 433/19) reicht der Umstand, dass die Abgasrückführung im Fahrzeug des Klägers durch eine temperaturabhängige Steuerung des Emissionskontrollsystems bei einstelligen Positivtemperaturen reduziert und letztlich ganz abgeschaltet wird, für sich genommen nicht aus, um dem Verhalten der für die Beklagte handelnden Personen ein sittenwidriges Gepräge zu geben. - EuGH, 17.12.2020 - C-693/18
Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH
Auszug aus LG Bochum, 17.05.2021 - 8 O 276/20
Dabei ist eine derartige temperaturbeeinflusste Steuerung der Abgasrückführung als eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung 715/2007/EG zu qualifizieren (vgl. zu Art. 5 der Verordnung 715/2007/EG auch EuGH, Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18, Celex-Nr. 62018CJ0693). - BGH, 19.11.2013 - VI ZR 336/12
Expertenhaftung eines Wirtschaftsprüfers: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung …
- BGH, 10.11.2009 - XI ZR 252/08
Rückforderungsdurchgriff bei einem verbundenen Geschäft bei Bestehen …
- BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei …
- BGH, 23.01.2018 - VI ZR 57/17
Nutzungsausfallentschädigung bei vorübergehendem Entzug der Gebrauchsmöglichkeit …