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   LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 8 O 344/16   

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https://dejure.org/2017,62844
LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 8 O 344/16 (https://dejure.org/2017,62844)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.07.2017 - 8 O 344/16 (https://dejure.org/2017,62844)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juli 2017 - 8 O 344/16 (https://dejure.org/2017,62844)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft wegen Prospekthaftung hinsichtlich Verjährung des Treuhandsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.03.2017 - III ZR 489/16

    Haftung des Treuhandkommanditisten: Pflicht zur Aufklärung des Kapitalanlegers

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 8 O 344/16
    Zu den Pflichten eines Treuhandkommanditisten gehört es, die Interessen der Treugeber sachverständig wahrzunehmen und alles Erforderliche zu tun, um deren Beteiligung und ihren wirtschaftlichen Wert zu erhalten und zu mehren, und demgemäß alles zu unterlassen, was dieses Ziel gefährden könnte (BGH, Urteil vom 16. März 2017 - III ZR 489/16 [unter: II. 1. b.]).

    Ein Treuhandkommanditist ist daher verpflichtet, die Anleger über alle wesentlichen Punkte, insbesondere regelwidrige Auffälligkeiten der Anlage, aufzuklären, die ihm bekannt sind oder bei gehöriger Prüfung bekannt sein müssen und die für die von den Anlegern zu übernehmenden mittelbaren Beteiligungen von Bedeutung sind (BGH, Urteil vom 16. März 2017 - III ZR 489/16, m.w.N.).

    Dem steht auch nicht entgegen, dass der Beklagte zu 1) mit dem Kläger nicht persönlich in Kontakt getreten ist, da der Beitritt des Klägers zu dem Fonds das Zustandekommen eines Treuhandvertrages mit der Beklagten zu 1) voraussetzte (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2009 - III ZR 489/16 [unter: II. 1. b. cc.]).

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 8 O 344/16
    Auch hier müssen besondere Umstände hinzutreten, die das schädigende Verhalten nach den Maßstäben der allgemeinen Geschäftsmoral und des als "anständig" Geltenden verwerflich machen (BGH, Urteil vom 28.06.2016 - VI ZR 536/15 [unter B. I. 1. a)] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 13.07.2006 - III ZR 361/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen von Kapitalanlegern gegen einen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 8 O 344/16
    Der Treuhandkommanditist ist daher auch verpflichtet, den Anlegern gegenüber von sich aus unrichtige Prospektangaben richtig zu stellen (BGH, Urteil vom 13. Juli 2006 - III ZR 361/04 [unter: II. 2. a.]).
  • OLG Düsseldorf, 24.04.2018 - 3 U 8/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Die Berufung des Klägers gegen das am 21. Juli 2017 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf ( 8 O 344/16) wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
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