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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 22.08.2018 - 3-08 O 39/18   

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https://dejure.org/2018,64335
LG Frankfurt/Main, 22.08.2018 - 3-08 O 39/18 (https://dejure.org/2018,64335)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.08.2018 - 3-08 O 39/18 (https://dejure.org/2018,64335)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. August 2018 - 3-08 O 39/18 (https://dejure.org/2018,64335)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.12.2011 - I ZR 190/10

    Neue Personenkraftwagen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.08.2018 - 8 O 39/18
    Letzteres ist nicht subjektiv aus der Motivlage es Erwerbers - in der Regel geht es um den Erwerb vom Hersteller - zu bestimmen, weil anderenfalls der Zweck der Richtlinie 1999/94/EG gefährdet wäre (BGH GRUR 2012, 842 Tz. 22 - neue Personenkraftwagen).

    Vielmehr ist auf objektive Umstände, wie eine geringe Kilometerleistung von unter 1000 km (BGH GRUR 2012, 842 Tz. 23 - neue Personenkraftwagen) oder eine Zulassungsdauer von unter 10 Monaten (BGH GRUR 2015, 1017 Tz. 19) abzustellen.

  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 61/14

    Wir helfen im Trauerfall - Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Angaben von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.08.2018 - 8 O 39/18
    Wesentliche Informationen erfüllen grundsätzlich das Erfordernis der Spürbarkeit im Sinne von § 3a UWG (BGH GRUR 2016, 516 Tz. 40 - wie helfen im Trauerfall) mit der Folge, dass die Beklagte die Darlegungs- und Beweislast für das Gegenteil trägt (BGH GRUR 2017, 203 Tz. 31 - Quecksilberhaltige Leuchtstofflampen).
  • BGH, 21.09.2016 - I ZR 234/15

    UWG § 3a; ElektroG aF § 5 Abs. 1 und 2; ElektroStoffV § 3 Abs. 1 Nr. 1 Abs. 3

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.08.2018 - 8 O 39/18
    Wesentliche Informationen erfüllen grundsätzlich das Erfordernis der Spürbarkeit im Sinne von § 3a UWG (BGH GRUR 2016, 516 Tz. 40 - wie helfen im Trauerfall) mit der Folge, dass die Beklagte die Darlegungs- und Beweislast für das Gegenteil trägt (BGH GRUR 2017, 203 Tz. 31 - Quecksilberhaltige Leuchtstofflampen).
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 33/04

    Regenwaldprojekt I

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.08.2018 - 8 O 39/18
    Insoweit trifft die Beklagte eine sekundäre Darlegungslast, zu diesen Umständen vorzutragen, weil der Kläger von diesen Umständen keine genaue Kenntnis hat, der Umstand der Ausstellung des Fahrzeugs auf der IAA dafür spricht, dass es sich um einen neuen Personenkraftwagen handelt, die Beklagte über die entsprechenden Kenntnisse zu Laufleistung und Zulassungsdauer verfügt, die Aufklärung ohne Weiteres leisten kann und der Kläger die entscheidungserheblichen Tatsachen nur schwer in Erfahrung bringen kann und es ihm nicht zumutbar ist, nähere Angaben in Erfahrung zu bringen (BGH NJW 2007, 919 Tz. 33 - Regenwaldprojekt I).
  • OLG Frankfurt, 07.08.2014 - 6 U 61/14

    Erforderlichkeit von Verbrauchs- und Emissionsangaben für getunte Kraftfahrzeuge

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.08.2018 - 8 O 39/18
    Zwar hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einer Entscheidung (WRP 2014, 1342 Tz. 6 - 8) angenommen, dass bei Vornahme von technischen Änderungen an einem Basismodell eines neuen Personenkraftwagens, die dazu geführt haben, dass die für das Basismodell ermittelten offiziellen Verbrauchs- und CO 2 -Emissionen gemäß der PKW-EnVKV nicht mehr zutreffen, keine Verpflichtung mehr besteht, für das getunte Fahrzeug die nunmehr nicht mehr zutreffenden Angaben des Basismodells zu machen, weil dem Verbraucher kein realistisches Bild über den Verbrauch und die Emissionen vermittelt werde.
  • BGH, 23.07.2015 - I ZR 143/14

    Preisangabe für Telekommunikationsdienstleistung - Wettbewerbsprozess:

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.08.2018 - 8 O 39/18
    Deutlich sichtbar ist nach Auffassung des BGH (GRUR 2016, 295 Tz. 24 - Preisangaben für Telekommunikationsdienstleistung) nicht mehr gegeben, wenn eine Angabe aufgrund der Gesamtwürdigung der Umstände der Aufmerksamkeit des Betrachters entzogen wird.
  • BGH, 05.03.2015 - I ZR 164/13

    Wettbewerbsverstoß durch unterbliebene Energieverbrauchskennzeichnung bei der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.08.2018 - 8 O 39/18
    Vielmehr ist auf objektive Umstände, wie eine geringe Kilometerleistung von unter 1000 km (BGH GRUR 2012, 842 Tz. 23 - neue Personenkraftwagen) oder eine Zulassungsdauer von unter 10 Monaten (BGH GRUR 2015, 1017 Tz. 19) abzustellen.
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Rechtsprechung
   LG Arnsberg, 13.12.2018 - 8 O 39/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,56237
LG Arnsberg, 13.12.2018 - 8 O 39/18 (https://dejure.org/2018,56237)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 13.12.2018 - 8 O 39/18 (https://dejure.org/2018,56237)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - 8 O 39/18 (https://dejure.org/2018,56237)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch bzgl. der Werbung des Produkts mit einer gesundheitsfördernden Wirkung als natürliches Schutzsystem und Unterstützungssystem gegen Strahlenbelastungen wegen Irreführung i.R.e. Internet-Werbeauftritts (hier: sog. Elektrosmog)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 164/94

    Geburtstagswerbung II - Sonderveranstaltung/Sonderangebote

    Auszug aus LG Arnsberg, 13.12.2018 - 8 O 39/18
    Dabei spricht für das Vorhandensein der erforderlichen personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung beim Kläger eine tatsächliche Vermutung (BGH, GRUR 1997, 476).
  • OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 4 U 163/12

    Irreführende Werbung für Silikonpads, die unter anderem zum Schutz vor

    Auszug aus LG Arnsberg, 13.12.2018 - 8 O 39/18
    Daraus folgt, dass der Wirksamkeit eines Haftungsausschlusses der Beklagten schon der konkrete und umfassende Inhalt der Bewerbung der von ihr vertriebenen Artikel gegenübersteht (so ausdrücklich auch OLG Karlsruhe, MDR 2013, 49, 50).
  • LG München I, 25.06.2015 - 17 HKO 219/15

    Erfolgreiche Unterlassungsklage gegen irreführende Gesundheitswerbung für

    Auszug aus LG Arnsberg, 13.12.2018 - 8 O 39/18
    Der jeweils betroffene Verbraucher kann demnach nicht davon ausgehen, dass sachliche Angaben zur (angeblich) durch EMF hervorgerufenen Gefahr und zu den Eigenschaften und Wirkweisen der durch die Beklagte beworbene Produkte unter diesem Stichwort dargelegt werden (so auch LG München, MD 2016, 296, 305).
  • KG, 11.07.2011 - 5 U 115/09

    Heilmittelwerbung: Zur Irreführung nach Heilmittelwerbegesetz

    Auszug aus LG Arnsberg, 13.12.2018 - 8 O 39/18
    Zudem gilt in rechtlicher Hinsicht, dass allein diejenigen wissenschaftlichen Erkenntnisse, die im Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen, für die Frage, ob eine Irreführungsgefahr bejaht werden kann, maßgeblich sind, so dass eine Führung des Beweises der Richtigkeit der Werbeangaben durch erst noch einzuholende Sachverständigengutachten und dadurch zu gewinnende wissenschaftliche Erkenntnisse nicht in Betracht kommt (KG, Beschluss vom 11.07.2011 - 5 U 115/09 -, zitiert nach "juris", Teilziffer 30).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus LG Arnsberg, 13.12.2018 - 8 O 39/18
    Eine Irreführungsgefahr ist dann gegeben, wenn in der Werbung einem Produkt eine gesundheitsfördernde Wirkung als objektiv richtig beigemessen wird, dessen Wirksamkeit fachlich umstritten ist, es sei denn, in der Werbung wird ausreichend auf die Gegenmeinung hingewiesen (vgl. dazu BGH, I ZR 260/98 - WRP 2001, 1171 ff. - sowie I ZR 62/11 - GRUR 2013, 649 ff. -).
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 260/98

    Eusovit; Irreführung durch eine Packungsbeilage

    Auszug aus LG Arnsberg, 13.12.2018 - 8 O 39/18
    Eine Irreführungsgefahr ist dann gegeben, wenn in der Werbung einem Produkt eine gesundheitsfördernde Wirkung als objektiv richtig beigemessen wird, dessen Wirksamkeit fachlich umstritten ist, es sei denn, in der Werbung wird ausreichend auf die Gegenmeinung hingewiesen (vgl. dazu BGH, I ZR 260/98 - WRP 2001, 1171 ff. - sowie I ZR 62/11 - GRUR 2013, 649 ff. -).
  • LG Bielefeld, 29.06.2021 - 16 O 35/21
    Eine gesundheitsfördernde Wirkung ist vorliegend dem Angebot nicht zu entnehmen (vgl. o.), so dass eine Darlegung und ein Beweis dieser Wirksamkeit durch die Antragsgegnerin nicht erforderlich war (vgl. dazu LG Arnsberg, Urteil vom 13.12.2018 - 8 O 39/18).
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