Rechtsprechung
LG Siegen, 24.08.2010 - 8 O 45/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Es besteht keine Erkundigungspflicht eines Unfallgeschädigten bei Mieten eines Ersatzwagens im Falle der Erhöhung des Miettarifs lediglich um 11,82 % gegenüber dem Normaltarif; Erkundigungspflicht eines Unfallgeschädigten bei Mieten eines Ersatzwagens im Falle der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7; BGB § 839
Es besteht keine Erkundigungspflicht eines Unfallgeschädigten bei Mieten eines Ersatzwagens im Falle der Erhöhung des Miettarifs lediglich um 11,82 % gegenüber dem Normaltarif; Erkundigungspflicht eines Unfallgeschädigten bei Mieten eines Ersatzwagens im Falle der ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Siegen, 24.08.2010 - 8 O 45/10
- OLG Hamm, 10.03.2011 - 6 U 207/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (15)
- LG Arnsberg, 02.12.2008 - 5 S 70/08
Anspruch auf Zahlung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall; Geeignetheit …
Auszug aus LG Siegen, 24.08.2010 - 8 O 45/10
Unabhängig von der Neufassung des § 2 Abs. 3 a StVO ist es nach Auffassung des Gerichtes üblich, den Mietpreis für Winterreifen gesondert abzurechnen (so auch LG Arnsberg, Urteil vom 2.12.2008, Az; 5 S 70/08 sowie LG Chemnitz, Urteil vom 23.10.2009, Az: 6 S 38/09), Vorliegend durfte der Kläger Winterreifen auch für erforderlich halten, da in der Zeit von Anfang November bis Anfang Dezember gerade im Siegerland mit winterlichen Verkehrsverhältnissen zu rechnen ist und der Kläger als Hausarzt darauf angewiesen war, jederzeit und witterungsunabhängig Hausbesuche durchführen zu können. - LG Siegen, 17.11.2009 - 1 S 49/09
Vornahme einer eigenen Bemessung durch das Landgericht bei der Festlegung der …
Auszug aus LG Siegen, 24.08.2010 - 8 O 45/10
Unabhängig von der Frage, ob das bei dem Verkehrsunfall beschädigte Fahrzeug selbst Voll- oder Teilkaskoversichert war, besteht jedenfalls ein schutzwürdiges Interesse des Geschädigten, für die Kosten einer eventuellen Beschädigung des Mietfahrzeuges nicht selbst aufkommen zu müssen, zumal Mietwagen in der Regel neuer und damit höherwertiger sind als die beschädigten Fahrzeuge (LG Siegen, Urteil vom 27.10.2009, Az: 1 S 49/09). - OLG Köln, 23.02.2010 - 9 U 141/09
Höhe unfallbedingt zu erstattender Mietwagenkosten
Auszug aus LG Siegen, 24.08.2010 - 8 O 45/10
Zwar vertritt ein Teil der Rechtsprechung die Auffassung, dass eine gesonderte Vergütung für eine der winterlichen Witterung angepasste Bereifung nicht gerechtfertigt sei, da eine solche zur selbstverständlichen Standardausrüstung eines jeden Mietwagen gehöre (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23. Februar 2010, Az: 9 U 141/09).
- OLG München, 25.07.2008 - 10 U 2539/08
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzgrundlage für Mietwagenkosten
Auszug aus LG Siegen, 24.08.2010 - 8 O 45/10
Zweifel an der Richtigkeit der ermittelten Daten ergeben sich überdies auch aus dem Grunde, dass die Schwackelisten 2006 und 2007 gegenüber der Liste aus dem Jahre 2003 erhebliche Preissprünge aufweisen, die sich dadurch erklären lassen, das die Mietwagenunternehmen in Kenntnis der geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Unfallersatztarif ihre Angaben hierauf angepasst haben (vgl. z.B. OLG München, RuS 2008, 439, 440). - BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"
Auszug aus LG Siegen, 24.08.2010 - 8 O 45/10
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGH, NJW 2005, 51; NJW 2006, 2106; NJW 2007, 1124; NJW 2008, 1519). - BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07
Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung
Auszug aus LG Siegen, 24.08.2010 - 8 O 45/10
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGH, NJW 2005, 51; NJW 2006, 2106; NJW 2007, 1124; NJW 2008, 1519). - BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus LG Siegen, 24.08.2010 - 8 O 45/10
Dies ist dann der Fall, wenn der angebotene Tarif erheblich bzw. auffällig hoch über dem Normaltarif liegt (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 4.7.2006, Az.: VI ZR 237/05). - BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90
Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines …
- BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus LG Siegen, 24.08.2010 - 8 O 45/10
Denn der Geschädigte kann im Hinblick auf die gebotene subjektbezogene Schadensbetrachtung dann einen höheren Betrag als den Normaltarif ersetzt verlangen, wenn er darlegt, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstiger Tarif zugänglich war (vgl. BGH, Urteil vom 13.6.2006, Az: VI ZR 161/05). - OLG Dresden, 29.06.2009 - 7 U 499/09
Ersatzfahrzeuganmietung - Anwendung der Schwacke-Liste
Auszug aus LG Siegen, 24.08.2010 - 8 O 45/10
Das OLG Dresden hat mit Beschluss vom 29.6.2009, Az: 7 U 0499/09, entschieden, dass bei einer Erhöhung um. - BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03
Unfallersatztarife auf dem Prüfstand
- BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
- OLG Stuttgart, 08.07.2009 - 3 U 30/09
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Eignung des "Schwacke-Mietpreisspiegels" zur …
- LG Koblenz, 01.12.2009 - 6 S 126/09
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07
Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis
Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 10.05.2011 - 8 O 45/10 |
Verfahrensgang
Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 24.08.2011 - 8 O 45/10 |