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LG Frankfurt/Main, 31.10.2012 - 8 O 48/12 |
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Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 31.10.2012 - 8 O 48/12
- OLG Frankfurt, 13.02.2014 - 6 U 9/13
- BGH - I ZR 57/14 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 08.06.2020 - 14 U 171/18
Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen der Implantierung einer fehlerhaften …
Im Ergänzungsgutachten hat Prof. Dr. K. ausgeführt (II 81 ff), dass sich in den Einzelfallgutachten (LG Freiburg, Verfahren - 5 O 323/10 -, - 8 O 48/12 -, - 1 O 240/10 -) an den Innenkonen der Adapter ein erhöhter Materialabtrag zeigte, der durch massive Korrosionsspuren gekennzeichnet war, den der Sachverständige als Mangel bewertet.Somit war das Risiko, dass es an modularen Verbindungen zu Korrosionsprozessen und zur Freisetzung von Verschleißprodukten kommen kann, zum Zeitpunkt der Einführung des Du.-LDH-Implantatsystems grundsätzlich bekannt (vgl. auch Gutachten K. III 2.4.1.3 zu Prof. Dr. Mo.s Privatgutachten; Anlage B 59; LG Freiburg - 5 O 323 10 - K. GA I 153: 2002 war eindeutig ein Zusammenhang zwischen Fügekraft und Verbindungsfestigkeit bekannt; Anlage B 60 LG Freiburg - 8 O 48/12 - S.21: Die Gefahr von Metallionen und Abrieb aus Konusverbindungen war 2003 bekannt).