Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 29.06.2020 - 8 O 53/20 |
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 29.06.2020 - 8 O 53/20
- OLG Frankfurt, 31.08.2020 - 6 W 85/20
Rechtsprechung
LG Stade, 28.12.2020 - 8 O 53/20 |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Gesellschafterliste; Unterlassungsanspruch; Geschäftsführer; Treu und Glauben; Vermächtnis; Gesellschaftliche Treuepflicht
Verfahrensgang
- LG Stade, 28.12.2020 - 8 O 53/20
- OLG Celle, 03.05.2021 - 9 U 1/21
- BGH, 08.11.2022 - II ZR 91/21
- BGH, 31.01.2023 - II ZR 91/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.12.2013 - II ZR 21/12
Teilung eines GmbH-Geschäftsanteils: Bestimmtheit der Teilung; Korrektur einer …
Auszug aus LG Stade, 28.12.2020 - 8 O 53/20
Hiergegen sprechen jedoch die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 17.12.2013, II ZR 21/12 in der es heißt: "...nicht der Betroffene im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes erreicht, dass dem Geschäftsführer die Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste untersagt wird." Hieraus ergibt sich, dass der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hinsichtlich eines Anspruchs auf Einreichung einer korrigierten Gesellschafterliste zumindest auch den Geschäftsführer als passiv legitimiert ansieht.Für eine Passivlegitimation sowohl der Gesellschaft als auch des Geschäftsführers spricht auch, dass der Geschäftsführer diesbezüglich zwar als Organ der Gesellschaft handelt, teilweise jedoch angenommen wird, dass der Geschäftsführer hinsichtlich der Einreichung der Gesellschafterliste nicht der Weisung der Gesellschafterversammlung unterworfen ist (…Heidinger in Münchener Kommentar GmbHG, 3. Aufl. 2019, § 40 ,Rn. 180; anders Sachverhalt zu BGH, Beschluss vom 17.12.2013, II ZR 21/12 ).
Zwar ist auch der Geschäftsführer einer Gesellschaft, nicht nur der Notar, nach Einreichung einer veränderten Gesellschafterliste durch den Notar gemäß § 40 Abs. 2 S.1 GmbHG dafür zuständig, eine korrigierte Liste einzureichen (vgl. BGH ZIP 2014, 216 ), die aktuelle Gesellschafterliste ist jedoch als richtig i.S.d. § 40 GmbHG anzusehen.
- OLG München, 29.07.2010 - 23 U 1997/10
GmbH: Anspruch des Gesellschafters gegen den Geschäftsführer auf Einreichung …
Auszug aus LG Stade, 28.12.2020 - 8 O 53/20
Ganz überwiegend wird in Rechtsprechung und Literatur zwar vertreten, dass dem in die Gesellschafterliste eingetragenen Gesellschafter nur gegen die Gesellschaft, hier die Beklagte zu 2., nicht jedoch gegen den Geschäftsführer, hier die Beklagte zu 1., ein Anspruch auf Unterlassen der Einreichung einer korrigierten Gesellschafterliste zusteht ( OLG München, Urteil vom 29.07.2010, 23 U 1997/10 ;… Görner in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 6. Aufl. 2017, Rn.52 m.w.N.). - BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 30/86
Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Nichtbedenken von Umständen als …
Auszug aus LG Stade, 28.12.2020 - 8 O 53/20
Der Irrtum muss sich daher auf den für den Erblasser letztlich entscheidenden, ihn bewegenden Grund beziehen ( BGH, Urteil vom 27.05.1987, IVa ZR 30/86 ). - BGH, 14.11.2013 - IX ZR 215/12
Steuerberaterhaftung: Ausschluss der Verjährungseinrede für …
Auszug aus LG Stade, 28.12.2020 - 8 O 53/20
Insoweit weisen die Beklagten zutreffend darauf hin, dass eine Verjährungseinrede treuwidrig erfolgt, soweit der Schuldner den Gläubiger absichtlich von der Erhebung der Klage abgehalten hat bzw. durch sein Verhalten objektiv, sei es auch unabsichtlich, bewirkt hat, dass die Klage nicht rechtzeitig erhoben wird, und die spätere Verjährungseinrede unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls mit dem Gebot von Treu und Glauben unvereinbar wäre ( BGH, Urteil vom 14.11.2013, IX ZR 215/12 ). - BGH, 28.04.2015 - XI ZR 378/13
Spekulative Swap-Geschäfte einer nordrhein-westfälischen Gemeinde: Unwirksamkeit …
Auszug aus LG Stade, 28.12.2020 - 8 O 53/20
Zwar verweisen die Beklagten zu Recht darauf, dass es sich bei dem dolo-agit- Einwand um eine unselbstständige Einwendung handelt, die mit dem Anspruch verjährt, aus dem sie abgeleitet wird ( BGH, Urteil vom 28.4.2015, XI ZR 378/13 ).
Rechtsprechung
LG Karlsruhe, 26.04.2021 - 8 O 53/20 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)