Rechtsprechung
   LG Dortmund, 25.05.2007 - 8 O 55/06   

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https://dejure.org/2007,3083
LG Dortmund, 25.05.2007 - 8 O 55/06 (https://dejure.org/2007,3083)
LG Dortmund, Entscheidung vom 25.05.2007 - 8 O 55/06 (https://dejure.org/2007,3083)
LG Dortmund, Entscheidung vom 25. Mai 2007 - 8 O 55/06 (https://dejure.org/2007,3083)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Klausel 50 EUR Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschrift ist unwirksam

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen § 309 Nr. 5 BGB bei Einbeziehung von nicht entschädigungspflichtigen Positionen in den pauschalierten Schadensersatz

  • kanzlei.biz

    AGB-Klauseln, die für Rücklastschriften Gebühren von 50 EUR ansetzt ist unzulässig, wenn dies Ersatz für Aufwand von Personalkosten beinhaltet

  • reise-recht-wiki.de

    Gebühren für Rücklastschriften der Fluggesellschaft Germanwings als Bearbeitungsgebühren rechtswidrig

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Zulässigkeit der Klausel "Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschrift: 50 Euro pro Buchung" in den AGB einer Billigfluggesellschaft

  • RA Kotz

    Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschrift - Unwirksamkeit einer solchen AGB-Klausel

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Eine Klausel in AGB über eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von 50,- ist unwirksam

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Eine Klausel in AGB über eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von 50,- ist unwirksam

  • verbraucherrechtliches.de (Kurzinformation)

    Überhöhte Rücklastschriftgebühren bei Germanwings

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Flugbuchung - Keine Pauschale bei Rücklastschrift

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 309 Nr. 5a
    50 Euro pro Buchung" in den AGB einer Billigfluggesellschaft

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Rücklastschrift-Gebühr von 50,- EUR unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rücklastschrift-Gebühr von 50,- EUR unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pauschale in Höhe von 50 € für Bearbeitung von Rücklastschriften ist unzulässig - Bearbeitungsgebühr für Privatkunden zu hoch

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2007, 1883
  • MIR 2007, Dok. 299
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