Rechtsprechung
LG Dortmund, 25.05.2007 - 8 O 55/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- MIR - Medien Internet und Recht
Rücklastschriftgebühren 50 EUR? - Eine AGB-Klausel, die eine Rücklastschriftgebühr von 50,00 EUR pro Buchung vorsieht, verstößt gegen § 309 Nr. 5 BGB und ist unwirksam, soweit hier Kosten für einen Personalmehraufwand eingerechnet sind.
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Die Klausel 50 EUR Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschrift ist unwirksam
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verstoß gegen § 309 Nr. 5 BGB bei Einbeziehung von nicht entschädigungspflichtigen Positionen in den pauschalierten Schadensersatz
- kanzlei.biz
AGB-Klauseln, die für Rücklastschriften Gebühren von 50 EUR ansetzt ist unzulässig, wenn dies Ersatz für Aufwand von Personalkosten beinhaltet
- reise-recht-wiki.de
Gebühren für Rücklastschriften der Fluggesellschaft Germanwings als Bearbeitungsgebühren rechtswidrig
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Zulässigkeit der Klausel "Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschrift: 50 Euro pro Buchung" in den AGB einer Billigfluggesellschaft
- RA Kotz
Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschrift - Unwirksamkeit einer solchen AGB-Klausel
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
Eine Klausel in AGB über eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von 50,- ist unwirksam
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
Eine Klausel in AGB über eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von 50,- ist unwirksam
- verbraucherrechtliches.de (Kurzinformation)
Überhöhte Rücklastschriftgebühren bei Germanwings
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Flugbuchung - Keine Pauschale bei Rücklastschrift
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 309 Nr. 5a
50 Euro pro Buchung" in den AGB einer Billigfluggesellschaft - dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Rücklastschrift-Gebühr von 50,- EUR unzulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Rücklastschrift-Gebühr von 50,- EUR unzulässig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Pauschale in Höhe von 50 € für Bearbeitung von Rücklastschriften ist unzulässig - Bearbeitungsgebühr für Privatkunden zu hoch
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Unwirksamkeit der Bearbeitungsgebühr einer Billigfluggesellschaft gem. § 307 Nr. 5a BGB
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 25.05.2007 - 8 O 55/06
- OLG Hamm, 31.01.2008 - 17 U 112/07
- BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 40/08
Papierfundstellen
- WM 2007, 1883
- MIR 2007, Dok. 299