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   LG Stade, 28.03.2019 - 8 O 64/18   

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LG Stade, 28.03.2019 - 8 O 64/18 (https://dejure.org/2019,7800)
LG Stade, Entscheidung vom 28.03.2019 - 8 O 64/18 (https://dejure.org/2019,7800)
LG Stade, Entscheidung vom 28. März 2019 - 8 O 64/18 (https://dejure.org/2019,7800)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • online-und-recht.de

    Werbe-Aussage "Käse-Alternative" für vegane Cashew-Produkte nicht irreführend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Käse-Alternative: Irreführung oder zulässige Bezeichnung?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung eines veganen Produkts als "Käse-Alternative" keine unzulässige Produktbezeichnung und keine Irreführung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine Irreführung durch "Käse-Alternative"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung "Käse-Alternative" für vegane Produkte nicht wettbewerbswidrig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Werbung mit "Käse-Alternative" zulässig!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung von Ersatzprodukten zu Fleisch- und Milchprodukten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Osnabrück, 23.01.2018 - 15 O 377/17

    Wettbewerbsrecht: Alternative zu Butterschmalz

    Auszug aus LG Stade, 28.03.2019 - 8 O 64/18
    Durch die Verwendung der Bezeichnung "Käse-Alternative" wird hier das Produkt jedoch gerade nicht als Käse und damit ein tierisches Milchprodukt, sondern als eine Alternative, etwas Anderes, bezeichnet (so auch LG Osnabrück, Urteil vom 23. Januar 2018, 15 O 377/17 zu "Alternative zu Butterschmalz).

    Anders als Wortverbindungen wie etwa "Diätkäse" oder "Tofubutter", bei denen es sich um Produktbezeichnungen handelt, aufgrund derer der Verbraucher davon ausgehen könnte, dass es sich bei den bezeichneten Lebensmitteln um eine besondere Art des jeweiligen Milchprodukts handelt (vergleiche hierzu auch Landgericht Osnabrück, Urteil vom 23. Januar 2018, 15 O 377/17), dient die beschreibende Darstellung als "Käse-Alternative" gerade der Abgrenzung zu dem entsprechenden Milchprodukt im Hinblick auf dessen ähnliches Aussehen.

  • EuGH, 14.06.2017 - C-422/16

    Rein pflanzliche Produkte dürfen grundsätzlich nicht unter Bezeichnungen wie

    Auszug aus LG Stade, 28.03.2019 - 8 O 64/18
    Die Klägerin meint, dass nach dem Urteil des EuGH vom 14.06.2017, C - 422/16, hinreichend geklärt sei, dass durch die VO (EU) Nr. 1308/2013 die Bezeichnung Milch und alle Bezeichnungen für Milcherzeugnisse, so auch die Angabe "Käse", bei der Vermarktung oder Werbung zur Bezeichnung eines rein pflanzlichen Produkt selbst dann nicht verwendet werden dürften, wenn diese Bezeichnung durch klarstellende oder beschreibende Zusätze ergänzt würden, soweit nicht ein im Anhang I des Beschlusses 2010/191/EU genannter Ausnahmefall vorläge.

    Insoweit befasst sich auch das Urteil des EuGHs vom 14.06.2017, C-422/16, mit einem anderen Sachverhalt.

  • LG Hamburg, 13.07.2018 - 315 O 425/17

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Lebensmittelwerbung mit dem Deckelaufdruck "zu

    Auszug aus LG Stade, 28.03.2019 - 8 O 64/18
    Der hier vorliegende Sachverhalt ist nicht mit dem vergleichbar, über den das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 13. Juli 2018, 315 O 425/17 (zu einer ähnlichen Fallgestaltung auch LG Konstanz, Urteil vom 22.06.2017, 7 O 25/16 KfH), zu entscheiden hatte.
  • LG Konstanz, 22.06.2017 - 7 O 25/16

    Frischkäse ohne Milch ist kein Käse

    Auszug aus LG Stade, 28.03.2019 - 8 O 64/18
    Der hier vorliegende Sachverhalt ist nicht mit dem vergleichbar, über den das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 13. Juli 2018, 315 O 425/17 (zu einer ähnlichen Fallgestaltung auch LG Konstanz, Urteil vom 22.06.2017, 7 O 25/16 KfH), zu entscheiden hatte.
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Rechtsprechung
   LG Freiburg, 16.08.2019 - 8 O 64/18   

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https://dejure.org/2019,31297
LG Freiburg, 16.08.2019 - 8 O 64/18 (https://dejure.org/2019,31297)
LG Freiburg, Entscheidung vom 16.08.2019 - 8 O 64/18 (https://dejure.org/2019,31297)
LG Freiburg, Entscheidung vom 16. August 2019 - 8 O 64/18 (https://dejure.org/2019,31297)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Karlsruhe, 18.07.2019 - 17 U 160/18

    Inanspruchnahme von Vertragshändler und Kraftfahrzeughersteller wegen des Kaufs

    Auszug aus LG Freiburg, 16.08.2019 - 8 O 64/18
    Unzulässigkeit der Feststellungsklage wegen Manipulation an Motoren des Typs E 189 bei behaupteten Steuerschäden, Anwaltskosten wegen Vorgehens gegen Zulassungsbehörden sowie Benzin- und Wartungskosten auf den PKW (entgegen OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Juli 2019 - 17 U 160/18).

    Soweit der 17. Zivilsenat des OLG Karlsruhe dies obiter dictum unter Berufung auf BGH, Urteil vom 04. Juni 1996 - VI ZR 123/95 -, Rn. 18, juris anders zu sehen scheint (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Juli 2019 - 17 U 160/18 -, Rn. 78, juris), befasst sich die dort zitierte BGH-Entscheidung nicht mit dem Wahlrecht im hier geltend gemachten Sinne, sondern der hier nicht in Rede stehenden, aber freilich zu bejahenden Frage, ob dem Geschädigten ein Wahlrecht zwischen Naturalrestitution durch den Schädiger (§ 249 Abs. 1 BGB) oder Ersatz in Geld (§ 249 Abs. 2 Satz 1 BGB) zusteht (vgl. nur Münchener Kommentar/Oetker, BGB, 8. Aufl. 2019, § 249 Rn. 357 - Ersetzungsbefugnis).

    b) Soweit das OLG Karlsruhe mit Urteil vom 18. Juli 2019 - 17 U 160/18 -, veröffentlicht in juris, die Ansicht vertreten hat, das Feststellungsinteresse sei mit Kosten der Erhaltung, Wiederherstellung oder sonstigen Aufwendungen auf den PKW zu begründen, folgt dem das Gericht aus den nachfolgenden Gründen nicht.

  • OLG Karlsruhe, 18.12.2014 - 12 U 104/14

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Weitere Unverbindlichkeit der für so

    Auszug aus LG Freiburg, 16.08.2019 - 8 O 64/18
    Es sind keine Anhaltspunkte dafür vorgetragen oder sonst ersichtlich, dass die vorprozessuale Inanspruchnahme durch einen Rechtsanwalt auch nur geringe Aussicht auf Erfolg hatte, zumal sich die Beklagte seit längerem dem Angriff einer Vielzahl von Anspruchstellern mit gleichgerichteten Forderungen ausgesetzt sieht und ihnen entgegen tritt (zu diesem Aspekt vgl. - in anderem Kontext - OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 12 U 104/14 -, Rn. 90, juris), indem sie die vorgerichtlich an sie gestellten Ansprüche ebenso standardisiert zurückweist, wie sie geltend gemacht werden.

    Jedenfalls wäre die anwaltliche Gebühr für ein außergerichtliches Vorgehen, sollte sie im Innenverhältnis geschuldet sein, im Außenverhältnis nicht erstattungsfähig, weil sie nicht "erforderlich" im Sinne des § 249 BGB war (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 12 U 104/14 -, Rn. 90).

  • BGH, 10.07.2014 - IX ZR 197/12

    Steuerberaterhaftung: Zulässigkeit einer Feststellungsklage des Mandanten auf

    Auszug aus LG Freiburg, 16.08.2019 - 8 O 64/18
    Dagegen besteht kein Feststellungsinteresse, wenn der Eintritt irgendeines Schadens noch ungewiss ist (BGH, Urteil vom 10. Juli 2014 - IX ZR 197/12 -, Rn. 11, juris).

    aa) Zwar bedarf es, wenn eine Feststellungsklage im Hinblick drohende Steuernachteile erhoben ist, nicht bereits eines für den Geschädigten nachteiligen Steuerbescheides, jedoch muss ein solcher sich zumindest als hinreichend wahrscheinlich abzeichnen, z.B., indem eine nachteilige Steuerfestsetzung aufgrund finanzamtlicher Ermittlungen unmittelbar bevorsteht (BGH, Urteil vom 10. Juli 2014 - IX ZR 197/12 - Rn. 9 ff., Rn. 14 juris).

  • OLG München, 12.06.2018 - 8 U 3169/17

    Zulässigkeit von Feststellungsklagen im Diesel-Abgas-Skandal

    Auszug aus LG Freiburg, 16.08.2019 - 8 O 64/18
    Es kann dahinstehen, ob der Antrag Ziffer 1 der Klageschrift auf Feststellung der Ersatzpflicht der Beklagten wegen der behaupteten Manipulation des Audi A 3 hinreichend bestimmt im Sinne von § 253 Abs. 2 ZPO ist (ablehnend OLG München, NJW-RR 2019, 184 Rn. 3 ff.).

    1) Wer eine unzulässige Klage erhebt, hat schon deswegen keinen Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten (OLG München, NJW-RR 2019, 184, 186 Rn. 17 a. E.).

  • BGH, 26.07.2018 - I ZR 274/16

    Zulässigkeit der auf den Ausgleich eines Vermögensschadens gerichteten

    Auszug aus LG Freiburg, 16.08.2019 - 8 O 64/18
    Es besteht nur dann, wenn die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt des weiteren Schadens wenigstens substantiiert dargetan wird (BGH, Urteil vom 26. Juli 2018 - I ZR 274/16 -, Rn. 23, juris).

    Geschieht dies, ist angesichts des Grundsatzes der Schadenseinheit (vgl. dazu Münchener Kommentar/Grothe, BGB, 8. Auflage 2018, § 199 Rn. 9) und der damit verbundenen verjährungsrechtlichen Konsequenzen ein großzügiger Maßstab für die Beurteilung der Schadenswahrscheinlichkeit geboten (BGH, Urteil vom 26. Juli 2018 - I ZR 274/16 -, Rn. 26, juris).

  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 345/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Richterliche Schätzung des entgangenen

    Auszug aus LG Freiburg, 16.08.2019 - 8 O 64/18
    a) Ist der Schuldner bekanntermaßen zahlungsunwillig und erscheint der Versuch einer außergerichtlichen Forderungsdurchsetzung auch nicht aus sonstigen Gründen erfolgversprechend, sind die verursachten Kosten je nach den Umständen des Einzelfalls nicht erstattungsfähig (BGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - XI ZR 345/10 -, Rn. 38, juris).
  • LG Offenburg, 12.05.2017 - 6 O 119/16

    Deliktshaftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung:

    Auszug aus LG Freiburg, 16.08.2019 - 8 O 64/18
    b) Nach diesen Grundsätzen war ein vorgerichtliches anwaltliches Tätigwerden gegen die Beklagte unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nicht zweckmäßig: Es lag bereits aus ex-ante-Sicht auf der Hand, dass die Beklagte außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens weder zahlungs- noch verhandlungsbereit sein werde (ebenso LG Offenburg, Urteil vom 12. Mai 2017 - 6 O 119/16 -, Rn. 58, juris).
  • BGH, 19.04.2016 - VI ZR 506/14

    Zulässigkeit einer einheitlichen Feststellungsklage bei bereits bezifferbarem

    Auszug aus LG Freiburg, 16.08.2019 - 8 O 64/18
    Ist bereits ein Teil des Schadens entstanden, die Entstehung weiteren Schadens aber noch zu erwarten, muss der Kläger seine Klage nicht in ein Leistungs- und Feststellungsbegehren aufspalten (BGH, Urteil vom 19. April 2016 - VI ZR 506/14 -, Rn. 6, juris).
  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 186/61

    Umfang des Nutzungsausfalls

    Auszug aus LG Freiburg, 16.08.2019 - 8 O 64/18
    Der BGH hat das aber gerade bei Kfz auch von der Frage abhängig gemacht, ob diese Aufwendungen tatsächlich einen wirtschaftlichen Nachteil für den Kraftfahrzeugbesitzer darstellen (BGH, NJW 1964, 717).
  • BGH, 24.05.1976 - VIII ZR 10/74

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen eines Sachmangels aus positiver

    Auszug aus LG Freiburg, 16.08.2019 - 8 O 64/18
    Das folgt aus dem Grundsatz der Anspruchskonkurrenz, wonach unterschiedliche Ansprüche aus Vertrag, Delikt oder Eigentümer-Besitzer-Verhältnis in Entstehen, Erlöschen und mit Blick auf die Verjährungsregelungen eigenen Regeln unterliegen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 1976 - VIII ZR 10/74 -, BGHZ 66, 315-322, Rn. 6).
  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 123/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Befreiung von öffentlich-rechtlichen

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