Weitere Entscheidung unten: LG Flensburg, 31.03.2015

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   LG Frankfurt/Main, 30.06.2014 - 8 O 78/14   

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LG Frankfurt/Main, 30.06.2014 - 8 O 78/14 (https://dejure.org/2014,45485)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30.06.2014 - 8 O 78/14 (https://dejure.org/2014,45485)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30. Juni 2014 - 8 O 78/14 (https://dejure.org/2014,45485)
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   LG Flensburg, 31.03.2015 - 8 O 78/14   

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LG Flensburg, 31.03.2015 - 8 O 78/14 (https://dejure.org/2015,101566)
LG Flensburg, Entscheidung vom 31.03.2015 - 8 O 78/14 (https://dejure.org/2015,101566)
LG Flensburg, Entscheidung vom 31. März 2015 - 8 O 78/14 (https://dejure.org/2015,101566)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 12 BGB
    Namensrecht: Unterlassungsanspruch einer Kirchengemeinde wegen Verwendung eines ähnlichen Namens durch ein im gleichen Ort neu eröffnetes Hotel- und Gastronomieunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.03.2002 - I ZR 235/99

    "Düsseldorfer Stadtwappen"; Verletzung des Namensrechts einer Großstadt durch

    Auszug aus LG Flensburg, 31.03.2015 - 8 O 78/14
    Dafür spricht nach Ansicht des Gerichts etwa die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, in der es um die Frage der Zuordnungsverwirrung durch Gebrauch eines Stadtwappens ging (BGH, Urteil vom 28..3.2002, Aktenzeichen I ZR 235/99, GRUR 2002, 917 "Düsseldorfer Stadtwappen").

    Bei einem rechtlich beachtlichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise werde der unzutreffende Eindruck erweckt, es bestehe eine Beziehung zwischen der Zeitung der Beklagten und der Klägerin (BGH, GRUR 2002, 917 [919]).

    In der Begründung dieses Ergebnisses hat der Bundesgerichtshof unter anderem jedoch, ebenso wie die Vorinstanz, auch darauf abgestellt, dass die Zeitung der Beklagten als solche nicht eindeutig als gewerbliche Zeitung einer Art, die mit der Klägerin schlechterdings nicht in Verbindung gebracht werden könnte, zu erkennen gewesen sei (BGH, GRUR 2002, 917 [919]).

    Zudem hat der Bundesgerichtshof darauf abgestellt, dass die Klägerin selbst ein eigenes Publikationsorgan heraus brachte, dass mit der ähnlichen Bezeichnung "Amtsblatt" und dem Stadtwappen versehen war (BGH, GRUR 2002, 917 [919]).

  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

    Auszug aus LG Flensburg, 31.03.2015 - 8 O 78/14
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt nach Ansicht des Gerichts maßgeblich etwa von dem Sachverhalt, welcher dem von der Klägerin in Bezug genommenen Urteil des BGH vom 23.9.1992 (BGH, Urteil vom 23.9.1992, Aktenzeichen I ZR 291/90, GRUR 1993, 151) zugrunde lag.

    Vor diesem Hintergrund wird nach Ansicht des Gerichts - anders als nach Auffassung des BGH in dem von diesem zu entscheidenden Fall (BGH, Urteil vom 23.9.1992, Aktenzeichen I ZR 291/90, GRUR 1993, 151) - im hier vorliegenden Fall dadurch, dass die Beklagte zu 1. das Kennzeichen "S*s Resort & Spa" verwendet, im Verkehr auch nicht der Eindruck erweckt, der Namensträger, die Klägerin, habe der Beklagten zu 1. ein Recht zu entsprechender Verwendung des Namens erteilt.

  • OLG München, 15.02.2007 - 29 U 3166/06

    Namensanmaßung bei unberechtigter Verwendung der Wort-/Bildmarken "Andechs" bzw.

    Auszug aus LG Flensburg, 31.03.2015 - 8 O 78/14
    Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass die Klägerin des dortigen Rechtsstreits, die "Abtei St. Bonifaz M und Andechs" sich nicht nur auf diesen von ihr geführten Namen, sondern auch auf den Namen "Kloster Andechs" als die Bezeichnung eines abgrenzbaren Teilbereichs ihres Wirkens berufen kann (OLG M, Urteil vom 15.2.2007, Aktenzeichen 29 U 3166/06, Rn. 36, mit weiteren Nachweisen).

    Auch unterscheidet sich der hier in Rede stehende Sachverhalt nach Ansicht des Gerichts erheblich von dem der Entscheidung des OLG München (OLG München, Urteil vom 15.2.2007, Aktenzeichen 29 U 3166/06, "Kloster Andechs") zu Grunde liegenden Fall, in welchem das OLG München eine Namensanmaßung der dortigen Beklagten durch die Verwendung der Bezeichnungen "Kloster Andechs" und "Der Andechser" annahm.

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