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   LG Arnsberg, 31.01.2019 - I-8 O 95/18   

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https://dejure.org/2019,5513
LG Arnsberg, 31.01.2019 - I-8 O 95/18 (https://dejure.org/2019,5513)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 31.01.2019 - I-8 O 95/18 (https://dejure.org/2019,5513)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - I-8 O 95/18 (https://dejure.org/2019,5513)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch der Bewerbung der Leistungen eines Bauunternehmens mit dem Wort "Architektur" im Internet als eine unlautere geschäftliche Handlung wegen Irreführung des Verbrauchers

  • kanzlei.biz

    Keine Werbung mit dem Wort "Architektur", wenn kein Architekt angestellt ist

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch der Bewerbung der Leistungen eines Bauunternehmens mit dem Wort "Architektur" im Internet als eine unlautere geschäftlic...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wann ist eine Werbung mit dem Wort "Architekt" irreführend; §§ 3, 5 UWG?

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Architektur

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwendung des Wortes "Architektur" in einem Internetauftritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Irreführung wenn Unternehmen die Bezeichnung "Architektur" führt ohne dass ein Architekt beschäftigt ist

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung "Architektur", wenn kein Architekt beschäftigt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2019, 849
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Arnsberg, 22.12.2015 - 2 O 262/15

    Anspruch einer Architektenkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegen

    Auszug aus LG Arnsberg, 31.01.2019 - 8 O 95/18
    Wie das LG B schon im Urteil vom 22.12.2015 - I-2 O 262/15 - dargelegt hat, ist in der Rechtsprechung geklärt, dass eine unbefugte Führung der Bezeichnung "Architekt" bereits dann vorliegt, wenn der unzutreffende Eindruck hervorgerufen wird, der Betroffene sei als Architekt tätig.
  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 53/16

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Blickfangangabe bei wirtschaftlich

    Auszug aus LG Arnsberg, 31.01.2019 - 8 O 95/18
    Ähnlich liegt der Fall hier: Sowohl auf der sog. Homepage als auch auf weiteren Seiten des Internetauftritts unter der URL (an dieser Stelle befindet sich eine Internetadresse) erscheinen hervorgehoben die Worte "Architektur / Tragwerksplanung / Statik / Bauphysik." Sie werden damit hervorgehoben benutzt und stellen sich als Blickfangbewerbung der Leistungen der Beklagten dar, weshalb sie schon für sich wahr und in ihrer konkreten Verwendung zulässig sein müssen, auch wenn sie den Leser erst zur näheren Beschäftigung mit dem Angebot veranlassen sollen, wobei es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf eine durch den späteren Text erfolgende Klarstellung nicht ankommt (ständige Rechtsprechung seit mehr als 50 Jahren, vgl. nur BGH, GRUR 1965, 39, 41; BGH, WM 2018, 264 ff.).
  • BGH, 27.02.1980 - I ZR 41/78

    Verwendung des Wortes Innenarchitektur in einer Werbeanzeige

    Auszug aus LG Arnsberg, 31.01.2019 - 8 O 95/18
    Schon im Jahr 1980 hat der Bundesgerichtshof ausgeführt (MDR 1980, 910), dass die Verwendung des Wortes "Architektur" - hier in Gestalt der Verwendung des Wortes "Innenarchitektur" - jedenfalls dann als zur Täuschung geeignet und damit irreführend im Sinne des § 5 Abs. 1 UWG anzusehen ist, wenn dieses Wort besonders hervorgehoben dargestellt wird (BGH, MDR 1980, 910).
  • BGH, 04.03.1964 - Ib ZR 118/62

    Begriff der Orgel - Zulässigkeit der Bezeichnung eines den Toneffekt einer Orgel

    Auszug aus LG Arnsberg, 31.01.2019 - 8 O 95/18
    Ähnlich liegt der Fall hier: Sowohl auf der sog. Homepage als auch auf weiteren Seiten des Internetauftritts unter der URL (an dieser Stelle befindet sich eine Internetadresse) erscheinen hervorgehoben die Worte "Architektur / Tragwerksplanung / Statik / Bauphysik." Sie werden damit hervorgehoben benutzt und stellen sich als Blickfangbewerbung der Leistungen der Beklagten dar, weshalb sie schon für sich wahr und in ihrer konkreten Verwendung zulässig sein müssen, auch wenn sie den Leser erst zur näheren Beschäftigung mit dem Angebot veranlassen sollen, wobei es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf eine durch den späteren Text erfolgende Klarstellung nicht ankommt (ständige Rechtsprechung seit mehr als 50 Jahren, vgl. nur BGH, GRUR 1965, 39, 41; BGH, WM 2018, 264 ff.).
  • BVerfG, 02.01.2008 - 1 BvR 1350/04

    Werbende Nutzung geschützter Berufsbezeichnungen durch Unternehmen, deren

    Auszug aus LG Arnsberg, 31.01.2019 - 8 O 95/18
    Diese Frage ist durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.01.2008 - 1 BvR 1350/04 - (veröffentlicht u. a. in NJW-RR 2008, 909 f.) entschieden worden.
  • OLG Hamm, 13.05.2004 - 4 U 140/03

    Verwendung des Begriffs "Architektur"

    Auszug aus LG Arnsberg, 31.01.2019 - 8 O 95/18
    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung des OLG Hamm vom 13.05.2004 (4 U 140/03).
  • LG Freiburg, 13.02.2001 - 12 O 156/00

    Darf ein Dipl.-Ing. Architektur als Dipl.-Ing. Büro für Architektur und Design

    Auszug aus LG Arnsberg, 31.01.2019 - 8 O 95/18
    Dem entspricht es, dass auch von der instanzgerichtlichen Rechtsprechung die Verwendung des Wortes "Architektur" durch Personen, die nicht in die Architektenliste eingetragen sind, als wettbewerbswidrig angesehen wird (so z. B. LG Düsseldorf, Baurecht 1992, 796 f.; LG Freiburg, IBR 2001, 204; LG Heidelberg und OLG Karlsruhe, WRP 2003, 781 f.).
  • LG Düsseldorf, 25.09.1991 - 34 O 73/91

    Ist "Lichtarchitektur" eine geschützte Bezeichnung?

    Auszug aus LG Arnsberg, 31.01.2019 - 8 O 95/18
    Dem entspricht es, dass auch von der instanzgerichtlichen Rechtsprechung die Verwendung des Wortes "Architektur" durch Personen, die nicht in die Architektenliste eingetragen sind, als wettbewerbswidrig angesehen wird (so z. B. LG Düsseldorf, Baurecht 1992, 796 f.; LG Freiburg, IBR 2001, 204; LG Heidelberg und OLG Karlsruhe, WRP 2003, 781 f.).
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