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   OVG Niedersachsen, 25.10.2006 - 8 OA 119/06   

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https://dejure.org/2006,3223
OVG Niedersachsen, 25.10.2006 - 8 OA 119/06 (https://dejure.org/2006,3223)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.10.2006 - 8 OA 119/06 (https://dejure.org/2006,3223)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - 8 OA 119/06 (https://dejure.org/2006,3223)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsgebühren; Termins- und Erledigungsgebühr nach außergerichtlicher Einigung im Verwaltungsprozess

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Berücksichtigungsfähigkeit einer Terminsgebühr in einem Kostenfestsetzungsbeschluss; Umfang der Kostentragungslast; Voraussetzungen für die Entstehung einer Termingebühr; Gewährung einer Termingebühr auch bei Entstehung einer Erledigungsgebühr; Zweck einer ...

  • IWW
  • Anwaltsblatt

    RVG VV 1003; RVG VV 3104; VwGO 165
    Termins- und Erledigungsgebühr im Verwaltungsprozess

  • Judicialis

    RVG VV Nr. 1003; ; RVG VV Nr. 3104; ; VwGO § 165

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 1003; RVG -VV Nr. 3104; VwGO § 165
    Erledigungsgebühr, Kostenfestsetzungsbeschluss, Rechtsanwaltsgebühr, Terminsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigungsfähigkeit einer Terminsgebühr in einem Kostenfestsetzungsbeschluss; Umfang der Kostentragungslast; Voraussetzungen für die Entstehung einer Termingebühr; Gewährung einer Termingebühr auch bei Entstehung einer Erledigungsgebühr; Zweck einer ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Verwaltungsrecht - Terminsgebühr für außergerichtliche telefonische Besprechungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1995 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2007, 215
  • AnwBl 2007, 156
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.07.2006 - II ZB 31/05

    Anwaltsgebühren bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.10.2006 - 8 OA 119/06
    Soweit ersichtlich hat sich in der Rechtsprechung zutreffend die Auffassung durchgesetzt, dass eine Erledigungsgebühr - bzw. die in zivilgerichtlichen Verfahren an ihre Stelle tretende Einigungsgebühr - neben der Terminsgebühr zu gewähren ist, soweit die tatbestandlichen Voraussetzungen jeweils gegeben sind (vgl. Finanzgericht des Saarlands, Beschl. v. 14.11.2005 - 2 S 335/05 -, EFG 2006, 926 ff.; BGH, Beschl. v. 3.7.2006 - II ZB 31/05 -, AnwBl 2006, 676 f., m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 21.09.2000 - 1 O 3119/00

    Anfechtung; Beschwer; Erledigungsgebühr; Kostenfestsetzung; Rechtsanwalt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.10.2006 - 8 OA 119/06
    Die Beschwerde ist als in Namen des Klägers eingelegt anzusehen (vgl. VGH München, Beschl. v. 15.6.1977 - 172 I 76 -, BayVBl. 1977, 611 f.; Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/­Pietzner, VwGO, § 165, Rn. 4) und so verstanden zulässig (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.7.1997 - 1 BvR 1174/90 -, BVerfGE 96, 251 ff.; Nds. OVG, Beschl. v. 21.9.2000 - 1 O 3119/00 -, JurBüro 2001, 249 f.) und auch begründet.
  • BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90

    Keine erhöhte Prozessgebühr bei Vertretung mehrerer Beschwerdeführer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.10.2006 - 8 OA 119/06
    Die Beschwerde ist als in Namen des Klägers eingelegt anzusehen (vgl. VGH München, Beschl. v. 15.6.1977 - 172 I 76 -, BayVBl. 1977, 611 f.; Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/­Pietzner, VwGO, § 165, Rn. 4) und so verstanden zulässig (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.7.1997 - 1 BvR 1174/90 -, BVerfGE 96, 251 ff.; Nds. OVG, Beschl. v. 21.9.2000 - 1 O 3119/00 -, JurBüro 2001, 249 f.) und auch begründet.
  • FG Saarland, 14.11.2005 - 2 S 335/05

    Termins- und Erledigungsgebühr aufgrund telefonischer Erledigung des Verfahrens;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.10.2006 - 8 OA 119/06
    Soweit ersichtlich hat sich in der Rechtsprechung zutreffend die Auffassung durchgesetzt, dass eine Erledigungsgebühr - bzw. die in zivilgerichtlichen Verfahren an ihre Stelle tretende Einigungsgebühr - neben der Terminsgebühr zu gewähren ist, soweit die tatbestandlichen Voraussetzungen jeweils gegeben sind (vgl. Finanzgericht des Saarlands, Beschl. v. 14.11.2005 - 2 S 335/05 -, EFG 2006, 926 ff.; BGH, Beschl. v. 3.7.2006 - II ZB 31/05 -, AnwBl 2006, 676 f., m. w. N.).
  • VGH Bayern, 19.01.2007 - 24 C 06.2426

    Erledigungsgebühr im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

    Es kommt nämlich nicht auf die Qualität der Mitwirkung, sondern auf deren Erfolg, also die - nicht nur unwesentliche - (Mit-) Ursächlichkeit für die Erledigung an." Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 25.10.2006 Az. 8 OA 119/06 - juris) argumentiert in gleicher Weise: "Die Erledigungsgebühr ist eine Erfolgsgebühr.

    Die Erledigungsgebühr ist anders als die Terminsgebühr eine Erfolgsgebühr und honoriert die Entlastung des Gerichts und das insoweit erfolgreiche anwaltliche Bemühen um eine unstreitige Erledigung (NdsOVG, 25.10.2006 Az. 8 OA 119/06).

  • OLG Celle, 23.08.2012 - 16 U 8/12

    Amtshaftungsansprüche eines Steuerpflichtigen wegen eines rechtswidrigen

    Die Entscheidung des OVG Lüneburg vom 25.10.2006 (8 OA 119/06, zitiert nach juris, Rn. 3) rechtfertigt demgegenüber keine andere Beurteilung.
  • FG Schleswig-Holstein, 14.04.2008 - 5 KO 16/08

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Terminsgebühr: Erledigung der Hauptsache,

    Ebensowenig schließt der Anspruch auf eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV-RVG eine gleichzeitige Terminsgebühr aus (vgl. auch Saarländisches Finanzgericht, Beschluss vom 14. November 2005 2 S 335/05, EFG 2006, 926 ff. , Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 25. Oktober 2006 8 OA 119/06, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungsreport -NVwZ-RR- 2007, 205; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 3. Juli 2006 II ZB 31/05 , Anwaltsblatt -AnwBl- 2006, 76 f.).

    Die Erledigungsgebühr ist ebenso wie die Einigungsgebühr eine Erfolgsgebühr, die die Entlastung des Gerichts und das erfolgreiche anwaltliche Bemühen um eine möglichst weit gehende Herstellung des Rechtsfriedens honoriert und daher zusätzlich zu den in anderen Teilen des VV-RVG bestimmten Gebühren, also zusätzlich zu den dort geregelten Tätigkeitsgebühren - u.a. der Terminsgebühr - entstehen (vgl. Niedersächsisches OVG, NVwZ-RR 2007, 215).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2017 - 6 K 72.17

    Fiktive Terminsgebühr; gerichtlicher Prozessvergleich; außergerichtliche Einigung

    Der Hinweis auf die Vorbemerkung Absatz 3 des Teils 3 VV RVG für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen auch ohne Beteiligung des Gerichts passt schon deswegen nicht, weil nach dem Wortlaut dieser Bestimmung jedenfalls die Mitwirkung an einer "Besprechung", die einen mündlichen Austausch von Erklärungen zwischen den Prozessbeteiligten erfordert, Voraussetzung ist, um die Terminsgebühr auszulösen (BGH, Beschlüsse vom 20. November 2006 - II ZB 9/06 - und - II ZB 6/06 - sowie vom 27. Februar 2007 - XI ZB 38/05 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Oktober 2006 - 8 OA 119/06 -, NVwZ-RR 2007, 215; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. März 2000 - OVG 1 K 72.08 -, Rn. 7 bei juris).
  • OVG Bremen, 23.07.2008 - 2 S 458/07

    Terminsgebühr

    Aus welchem Grund ein Verfahren später vermieden oder erledigt wird, ist für die Entstehung der Terminsgebühr unerheblich (BGH, Beschl. v. 27.02.2007 - XI ZB 38/05 - NJW 2007, 2858-2859; OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.10.2006 - 8 OA 119/06 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2009 - 1 K 72.08

    Erstattungsfähigkeit der Terminsgebühr

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, erfordert eine solche Besprechung - anders, als der Beschwerdeführer meint - einen mündlichen Austausch von Erklärungen zwischen den Prozessbeteiligten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 2006 - II ZB 9/06 -, Juris-Ausdruck, Rdn. 8; vom 20. November 2006 - II ZB 6/06 - Juris-Ausdruck, Rdn. 6 und 8; vom 27. Februar 2007 - XI ZB 38/05 -, Juris-Ausdruck, Rdnr. 10 und 11; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Oktober 2006 - 8 OA 119/06 -, NVwZ-RR 2007, 215).
  • OVG Bremen, 23.07.2008 - 2 S 459/07

    Terminsgebühr

    Aus welchem Grund ein Verfahren später vermieden oder erledigt wird, ist für die Entstehung der Terminsgebühr unerheblich (BGH, Beschl. v. 27.02.2007 - XI ZB 38/05 - NJW 2007, 2858-2859; OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.10.2006 - 8 OA 119/06 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 21.10.2011 - 12 OA 156/11

    Erstattungsfähigkeit von im Rahmen der gerichtsnahen Mediation anfallenden Kosten

    Gemäß VV Nr. 3104 in Verbindung mit Vorbem. 3 Abs. 3 der Anlage 1 zum RVG entsteht eine - nach der Rechtsprechung auch erstattungsfähige - Terminsgebühr vielmehr auch für die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichtes (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.10.2006 - 8 OA 119/06 -, NVwZ-RR 2007, 215 = AnwBl 2007, 156).
  • OVG Saarland, 15.10.2013 - 1 E 383/13

    Kostenfestsetzungsbeschluss: Termins- und Erledigungsgebühr für Besprechungen mit

    OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.10.2006 - 8 OA 119/06 -, Juris, Rdnr. 3.
  • VGH Hessen, 22.11.2007 - 1 TJ 2287/07

    Zur Termingebühr bei Meditationsverfahren

    Dies ändert jedoch nichts daran, dass es sich bei der Teilnahme an dem Mediationsgespräch jedenfalls um die Mitwirkung an einer auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung handelt, die unter diesem Gesichtspunkt die Terminsgebühr nach Nr. 3104 auslöst ( so auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 7. November 2006 - 2 W 155/06 - für die gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen; noch weitergehend OVG Lüneburg , Beschluss vom 25. Oktober 2006  - 8 OA 119/06 - AnwBl. 2007, 156, das sogar eine telefonische Unterredung mit dem Behördenvertreter genügen lässt).
  • LSG Bayern, 21.02.2011 - L 15 SF 168/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Teilanerkenntnis -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2009 - 12 E 1137/08
  • VGH Hessen, 04.08.2022 - 5 E 400/22

    Beschwerde gegen Kostenerinnerung

  • VG Würzburg, 13.10.2009 - W 6 M 09.883

    Eine Erledigungsgebühr entsteht nicht, wenn der Bevollmächtigte nicht zur

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.03.2009 - 3 O 158/08

    Entstehung der Terminsgebühr; Gespräch über die Frage der Verfahrenserledigung;

  • VG Würzburg, 24.01.2013 - W 4 M 12.1087

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erledigungsgebühr; keine Erledigung

  • SG Aachen, 20.05.2010 - S 3 SF 26/10

    SonstigeAngelegenheiten

  • VGH Bayern, 11.02.2008 - 13 M 07.3352

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erledigungsgebühr nach

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2009 - 1 K 72.09
  • VG Lüneburg, 13.07.2007 - 1 A 282/05

    Anwaltliche Mitwirkung bei der Erledigung eines Rechtsstreits und hierfür

  • VG Neustadt, 16.01.2019 - 1 K 1378/18

    Abhilfe, Abhilfebescheid, ärztliches Gutachten, Anordnung, Anwalt, anwaltliche

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