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   OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 8 OA 37/09   

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https://dejure.org/2009,9410
OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 8 OA 37/09 (https://dejure.org/2009,9410)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.04.2009 - 8 OA 37/09 (https://dejure.org/2009,9410)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. April 2009 - 8 OA 37/09 (https://dejure.org/2009,9410)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kein anwaltliches Berufsausübungs- oder Tätigkeitsverbot für den Justitiar eines berufsständischen Versorgungswerks

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 45 BRAO; § 46 Abs. 1 BRAO; § 47 Abs. 1 S. 1 BRAO
    Anwaltliches Berufsausübungsverbot oder Tätigkeitsverbot für den Justitiar eines berufsständischen Versorgungswerks bei unabhängiger Beratungstätigkeit; "Ständiges Dienstverhältnis oder ähnliches Beschäftigungsverhältnis" bei Arbeit eines Rechtsanwalts in einem ...

  • Anwaltsblatt

    § 45 BRAO, § 46 BRAO, § 47 BRAO, § 134 BGB, Art 12 GG
    Kein anwaltliches Tätigkeitsverbot für Justitiar eines Versorgungswerkes

  • Judicialis

    ABH § 6; ; ABH § 7; ; BGB § 134; ; BRAO § 45; ; BRAO § 46; ; BRAO § 47; ; GG Art. 12

  • BRAK-Mitteilungen

    Vereinbarkeit einer Tätigkeit als Justiziar für ein berufsständisches Versorgungswerk mit dem Anwaltsberuf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein anwaltliches Berufsausübungs- oder Tätigkeitsverbot für den Justitiar eines berufsständischen Versorgungswerks: Beratungsvertrag; Berufsausübungsverbot; Berufsfreiheit; Interessenkollision; Justitiar; Rechtsanwalt; Tätigkeitsverbot; Versorgungswerk; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein anwaltliches Berufsausübungsverbot für den Justitiar eines berufsständischen Versorgungswerks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwaltliches Berufsausübungsverbot oder Tätigkeitsverbot für den Justitiar eines berufsständischen Versorgungswerks bei unabhängiger Beratungstätigkeit; "Ständiges Dienstverhältnis oder ähnliches Beschäftigungsverhältnis" bei Arbeit eines Rechtsanwalts in einem ...

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 45 BRAO, § 46 BRAO, § 47 BRAO, § 134 BGB, Art 12 GG
    Kein anwaltliches Tätigkeitsverbot für Justitiar eines Versorgungswerkes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2759
  • AnwBl 2009, 549
  • AnwBl Online 2009, 81
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 8 OA 37/09
    Durch die in § 45 Abs. 1 sowie § 46 BRAO enthaltenen einzelfallbezogenen Tätigkeitsverbote sowie das sich aus § 47 BRAO ergebende generelle (vorübergehende) Berufsausübungsverbot soll verhindert werden, dass der Rechtsanwalt durch eine Tätigkeit außerhalb seines Anwaltsberufes in eine Interessenkollision verwickelt werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5.11.2001 - 1 BvR 1523/00 -, NJW 2002, 503 f.) oder bei einer Tätigkeit im Öffentlichen Dienst i. S. d. § 47 BRAO auch nur der Eindruck einer fehlenden Unabhängigkeit entsteht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.11.1992 - u. a. 1 BvR 79/85 -, BVerfGE 87, 287 ff.).
  • BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 25/75

    Justitiar bei einem Bischöflichen Offizialat

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 8 OA 37/09
    Wie sich aus einem Vergleich mit den in § 47 Abs. 2 BRAO angesprochenen Inhabern eines "öffentlichen Amtes" und den "Angehörigen des öffentlichen Dienstes" i. S. d. § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO ergibt, betrifft das in § 47 Abs. 1 BRAO normierte Berufsausübungsverbot bewusst nur einen begrenzten Kreis der für eine juristische Person des Öffentlichen Rechts tätigen Personen (vgl. Hartung/Römermann, Berufs- und Fachanwaltsordnung, 4. Aufl., § 47 BRAO, Rn. 12), nämlich diejenigen, für die die Eingliederung in die Organisation eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (vgl. BGH, Beschl. v. 17.5.1976 - AnwZ (B) 25/75 -, BGHZ 66, 283 ff.) und - bei einer Angestelltentätigkeit ergänzend - die Weisungsgebundenheit kennzeichnend ist.
  • AGH Baden-Württemberg, 25.11.1995 - AGH 23/95

    Zulassung eines durch Beratervertrag gebundenen Anwaltsbewerbers

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 8 OA 37/09
    Die ständige freiberufliche Tätigkeit für eine juristische Person des Öffentlichen Rechts auf Grund eines Beratervertrages wird also von § 47 Abs. 1 Satz 1 BRAO nicht erfasst (vgl. Anwaltsgerichtshof Stuttgart, Beschl. v. 25.11.1995 - AGH 23/95 (I) -, BRAK-Mitt. 1996, 164 f.; Feuerich/Weyland, BRAO, Kommentar, 7. Aufl., § 47, Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 10.07.2003 - 2 E 98/02

    Vertretungsverbot, Kostenerstattungsausspruch, Angehöriger des öffentlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 8 OA 37/09
    Insoweit kann mit dem Verwaltungsgericht offen bleiben, ob der Bevollmächtigte durch die ihm als Justitiar obliegenden, zuvor genannten Aufgaben als Beigeordneter in den Sitzungen des Leitenden Ausschusses überhaupt zu den "Angehörigen des öffentlichen Dienstes" (vgl. BGH, Urt. v. 26.11.2007 - AnwSt (R) 10/06 -, NJW-RR 2008, 795 f.; OVG Bautzen, Beschl. v. 10.7.2003 - 2 E 98/02 -, NJW 2003, 3504 f.) gehört.
  • BGH, 26.11.2007 - AnwSt (R) 10/06

    "Dieselbe Rechtssache" im Sinn des § 356 StGB; Tätigkeitsverbot für Rechtsanwälte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 8 OA 37/09
    Insoweit kann mit dem Verwaltungsgericht offen bleiben, ob der Bevollmächtigte durch die ihm als Justitiar obliegenden, zuvor genannten Aufgaben als Beigeordneter in den Sitzungen des Leitenden Ausschusses überhaupt zu den "Angehörigen des öffentlichen Dienstes" (vgl. BGH, Urt. v. 26.11.2007 - AnwSt (R) 10/06 -, NJW-RR 2008, 795 f.; OVG Bautzen, Beschl. v. 10.7.2003 - 2 E 98/02 -, NJW 2003, 3504 f.) gehört.
  • BGH, 22.11.2006 - IV ZB 18/06

    Prüfung materiell-rechtlicher Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 8 OA 37/09
    Es kann deshalb offen bleiben, ob im Kostenfestsetzungeverfahren nach §§ 164 f. VwGO überhaupt die Vereinbarkeit des Anwaltsvertrages mit den §§ 45 - 47 BRAO zu überprüfen ist (vgl. Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, § 164, Rn. 23; BGH, Beschl. v. 22.11.2006 - IV ZB 18/06 -, NJW-RR 2007, 422 f.).
  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 384/97

    Verfassungsmäßigkeit und Rechtsfolgen des Tätigkeitsverbots des Rechtsanwalts

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 8 OA 37/09
    Kennzeichnend für ein solches Beschäftigungsverhältnis, den Zweitberuf des Rechtsanwaltes, ist seine dortige Gebundenheit an sachliche Weisungen durch einen nichtanwaltlichen Arbeitgeber und die damit verbundene Gefahr, dass er deshalb bei seiner (anderweitigen) anwaltlichen Tätigkeit in einen Interessenkonflikt gerät (vgl. nur BGH, Beschl. v. 6.3.2006 - AnwZ (B) 37/05 -, NJW 2006, 1516 ff., sowie Urt. v. 25.2.1999 - IX ZR 384/97 -, BGHZ 141, 69 ff.).
  • BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 37/05

    Anforderungen an den Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen im Steuerrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 8 OA 37/09
    Kennzeichnend für ein solches Beschäftigungsverhältnis, den Zweitberuf des Rechtsanwaltes, ist seine dortige Gebundenheit an sachliche Weisungen durch einen nichtanwaltlichen Arbeitgeber und die damit verbundene Gefahr, dass er deshalb bei seiner (anderweitigen) anwaltlichen Tätigkeit in einen Interessenkonflikt gerät (vgl. nur BGH, Beschl. v. 6.3.2006 - AnwZ (B) 37/05 -, NJW 2006, 1516 ff., sowie Urt. v. 25.2.1999 - IX ZR 384/97 -, BGHZ 141, 69 ff.).
  • BVerfG, 05.11.2001 - 1 BvR 1523/00

    Keine Interessenkollision bei einem Rechtsanwalt, der als Justitiar eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 8 OA 37/09
    Durch die in § 45 Abs. 1 sowie § 46 BRAO enthaltenen einzelfallbezogenen Tätigkeitsverbote sowie das sich aus § 47 BRAO ergebende generelle (vorübergehende) Berufsausübungsverbot soll verhindert werden, dass der Rechtsanwalt durch eine Tätigkeit außerhalb seines Anwaltsberufes in eine Interessenkollision verwickelt werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5.11.2001 - 1 BvR 1523/00 -, NJW 2002, 503 f.) oder bei einer Tätigkeit im Öffentlichen Dienst i. S. d. § 47 BRAO auch nur der Eindruck einer fehlenden Unabhängigkeit entsteht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.11.1992 - u. a. 1 BvR 79/85 -, BVerfGE 87, 287 ff.).
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