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   LG Braunschweig, 21.08.2015 - 8 OH 39/15   

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https://dejure.org/2015,66658
LG Braunschweig, 21.08.2015 - 8 OH 39/15 (https://dejure.org/2015,66658)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 21.08.2015 - 8 OH 39/15 (https://dejure.org/2015,66658)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 21. August 2015 - 8 OH 39/15 (https://dejure.org/2015,66658)
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  • OLG Nürnberg, 21.05.2013 - 8 W 1982/12
    Auszug aus LG Braunschweig, 21.08.2015 - 8 OH 39/15
    Daher ist die widerspruchslose Entgegennahme eines Urkundsentwurfs ohne weitere Äußerung nicht dahingehend auszulegen, dass derjenige, der den Urkundenentwurf entgegennimmt, Kostenschuldner wird (vgl. dazu z. Bsp. Beschluss des Bayrischen ObLG vom 06.04.1979 (AZ: BReg 3 Z 100/78), Beschlüsse des Hanseatischen OLG Bremen vom 29.09.2011 (AZ: 1 W 56/11) und vom 13.06.2012 (AZ: 1 W 15/12), OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.05.2013 (AZ: 8 W 1982/12; Streifzug durch das GNotKG, Rn. 569).
  • BayObLG, 06.04.1979 - BReg. 3 Z 100/78

    Wer ist Kostenschuldner bei Aushändigung eines Urkundenentwurfs?

    Auszug aus LG Braunschweig, 21.08.2015 - 8 OH 39/15
    Daher ist die widerspruchslose Entgegennahme eines Urkundsentwurfs ohne weitere Äußerung nicht dahingehend auszulegen, dass derjenige, der den Urkundenentwurf entgegennimmt, Kostenschuldner wird (vgl. dazu z. Bsp. Beschluss des Bayrischen ObLG vom 06.04.1979 (AZ: BReg 3 Z 100/78), Beschlüsse des Hanseatischen OLG Bremen vom 29.09.2011 (AZ: 1 W 56/11) und vom 13.06.2012 (AZ: 1 W 15/12), OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.05.2013 (AZ: 8 W 1982/12; Streifzug durch das GNotKG, Rn. 569).
  • LG Köln, 27.06.2008 - 11 T 102/07

    Erfordern eines Entwurfs i. S. des § 145 KostO

    Auszug aus LG Braunschweig, 21.08.2015 - 8 OH 39/15
    Die weitergehende Entscheidung des Landgerichts Köln vom 27.06.2008 zum Aktenzeichen 11 T 102/07, wonach es ausreichen soll, dass der andere Vertragsteil auf den Vorschlag des Verkäufers eingeht, den beabsichtigten Kaufvertrag von dem entsprechenden Notar beurkunden zu lassen, und der Käufer damit mit der Auftragserteilung an den Notar mit dessen Kaufvertragsentwurf einverstanden war, so zum Kostenschuldner wird, weil dann der Entwurf auch von ihm erfordert wurde, geht zu weit.
  • OLG Bremen, 13.06.2012 - 1 W 15/12

    Kostenschuldner bei Anfertigung eines Vertragsentwurfs durch einen Notar

    Auszug aus LG Braunschweig, 21.08.2015 - 8 OH 39/15
    Daher ist die widerspruchslose Entgegennahme eines Urkundsentwurfs ohne weitere Äußerung nicht dahingehend auszulegen, dass derjenige, der den Urkundenentwurf entgegennimmt, Kostenschuldner wird (vgl. dazu z. Bsp. Beschluss des Bayrischen ObLG vom 06.04.1979 (AZ: BReg 3 Z 100/78), Beschlüsse des Hanseatischen OLG Bremen vom 29.09.2011 (AZ: 1 W 56/11) und vom 13.06.2012 (AZ: 1 W 15/12), OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.05.2013 (AZ: 8 W 1982/12; Streifzug durch das GNotKG, Rn. 569).
  • OLG Bremen, 29.09.2011 - 1 W 56/11

    Übertragung der Entscheidung auf den Einzelrichter des Beschwerdegerichts;

    Auszug aus LG Braunschweig, 21.08.2015 - 8 OH 39/15
    Daher ist die widerspruchslose Entgegennahme eines Urkundsentwurfs ohne weitere Äußerung nicht dahingehend auszulegen, dass derjenige, der den Urkundenentwurf entgegennimmt, Kostenschuldner wird (vgl. dazu z. Bsp. Beschluss des Bayrischen ObLG vom 06.04.1979 (AZ: BReg 3 Z 100/78), Beschlüsse des Hanseatischen OLG Bremen vom 29.09.2011 (AZ: 1 W 56/11) und vom 13.06.2012 (AZ: 1 W 15/12), OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.05.2013 (AZ: 8 W 1982/12; Streifzug durch das GNotKG, Rn. 569).
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