Rechtsprechung
AG Bielefeld, 25.01.2005 - 8 OWi 220/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostentragung bei Rücknahme des Bußgeldbescheides und Einstellung des Verfahrens auf Grund von Verjährung wegen des Abhandenkommens der Akte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
OWi-Verfahren - Hauptverhandlung
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Gemäß § 105 I, II OWiG in Verbindung mit § 467a I StPO hat die Landeskasse nach Rücknahme des Bußgeldbescheides und Einstellung des Verfahrens aufgrund von Verjährung die notwendigen Auslagen der Betroffenen zu tragen
Papierfundstellen
- NStZ 2005, 712
- NZV 2006, 168