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   OVG Niedersachsen, 21.11.2006 - 8 PA 118/06   

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OVG Niedersachsen, 21.11.2006 - 8 PA 118/06 (https://dejure.org/2006,8189)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.11.2006 - 8 PA 118/06 (https://dejure.org/2006,8189)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. November 2006 - 8 PA 118/06 (https://dejure.org/2006,8189)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 Abs. 4 BestattG; § 9 Abs. 2 S. 4 BestattG
    Befugnis einer Behörde zur Beisetzung einer Urne vor Ablauf der Monatsfrist des § 9 Abs. 2 S. 4 Bestattungsgesetz (BestattG) ohne vorherige Aufforderung zur Beisetzung gegenüber den Bestattungspflichtigen

  • Judicialis

    BestattG § 10; ; BestattG § 12; ; BestattG § 8; ; BestattG § 9 Abs. 2; ; BGB § 1360a Abs. 4; ; Nds SOG § 64; ; Nds SOG § 66; ; Nds SOG § 70

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befugnis einer Behörde zur Beisetzung einer Urne vor Ablauf der Monatsfrist des § 9 Abs. 2 S. 4 Bestattungsgesetz (BestattG) ohne vorherige Aufforderung zur Beisetzung gegenüber den Bestattungspflichtigen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 8 PA 37/05

    Rechtsgrundlage für die Vornahme einer Bestattung durch die Ordnungsbehörde und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2006 - 8 PA 118/06
    Dass es hierauf für die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht nach § 8 Abs. 3 BestattG nicht ankommt, hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 13.7.2005 - 8 PA 37/05 - sowie v. 19.5.2003 - 8 ME 76/03 -) ebenfalls zu Recht ausgeführt.
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 8 LA 89/03

    Androhung; Bestattung; Einäscherung; Ersatzvornahme; Gefahr; Kosten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2006 - 8 PA 118/06
    Für die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang eine von der Ordnungsbehörde an Stelle des vorrangig Bestattungspflichtigen in Auftrag gegebene Feuerbestattung rechtmäßig war, also ein Kostenerstattungsanspruch bestand, war nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. neben dem o.a. Senatsbeschl. v. 26.9.2005 die weiteren Beschl. v. 24.8.2005 - 8 PA 246/04 - und v. 11.7.2003 - 8 LA 89/03 -) zwischen den beiden Teilschritten der Feuerbestattung zu unterscheiden, nämlich der Einäscherung der Leiche mit Aufnahme der Asche in die Urne einerseits und der sich anschließenden Beisetzung der Urne andererseits.
  • OVG Niedersachsen, 21.03.1994 - 8 L 1854/92

    Niedersachsen; Gewohnheitsrecht; Pflicht zur Bestattung auf kommunalen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2006 - 8 PA 118/06
    Der Bestattungspflichtige war darüber hinaus bis zum Jahresende 2005 gewohnheitsrechtlich (vgl. Senatsurt. v. 21.3.1994 - 8 L 1854/92 -, OVGE 44, 483 = u.a. Nds. VBl. 1994, 40 = NStN 1994, 219) - und ist dies nunmehr nach der ausdrücklichen Regelung des § 12 Abs. 5 Satz 1 BestattG kraft Gesetzes - grundsätzlich verpflichtet, die Urne mit der Asche auf einem Friedhof beizusetzen.
  • OVG Niedersachsen, 28.10.1998 - 13 L 4668/96

    Rechtsgrundlage; Leistungsbescheid; Kosten eines Feuerwehreinsatzes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2006 - 8 PA 118/06
    1999, 277 = NVwZ-RR 1999, 741).
  • OVG Niedersachsen, 25.03.2004 - 11 LC 333/03

    Voraussetzungen des allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2006 - 8 PA 118/06
    2004, 221 = NVwZ-RR 2004, 777, sowie für Kostenersatz nach Brandeinsätzen das Urt. v. 28.10.1998 - 13 L 4468/96 -, Nds. VBl.
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2003 - 8 ME 76/03

    Angehöriger; Aufwendungsersatz; Bestattungspflicht; Friedhof; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2006 - 8 PA 118/06
    Dass es hierauf für die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht nach § 8 Abs. 3 BestattG nicht ankommt, hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 13.7.2005 - 8 PA 37/05 - sowie v. 19.5.2003 - 8 ME 76/03 -) ebenfalls zu Recht ausgeführt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 2 LB 27/14

    Bestattungsrecht- unbillige Härte beim Kostenersatz für Bestattungskosten

    Auch die ausschließlich zivilrechtliche Frage danach, ob der Verstorbene in der Vergangenheit einer bestehenden Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, spielt in diesem Zusammenhang keine ausschlaggebende Rolle (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 09.06.2008, BayVBl. 2009, 537; OVG Saarlouis, Urt. v. 27.12.2007 - 1 A 40/07 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 21.11.2006 - 8 PA 118/06 - Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urt. v. 19.10.2004, VBlBW 2005, 141; Verwaltungsgericht Chemnitz, Urt. v. 30.07.2008 - 1 K 1629/04 - Verwaltungsgericht Gießen, Urt. v. 05.04.2000, NVwZ-RR 2000, 795; Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urt. v. 10.07.2001 - 11 K 2827/00-; Repkewitz, VBlBW 2010, 228 ; BVerwG, Beschl. v. 19.08.1994, NVwZ-RR 1995, 283), denn dies ist kein so gravierendes Erlebnis, dass die Bestattung von dem Betroffenen emotional nicht geleistet werden könnte.
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2011 - 8 LB 238/10

    Begründung einer subsidiären eigenen Bestattungspflicht der für den Sterbeort

    Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach die Heranziehung der primär gesetzlich Bestattungspflichtigen zu den Kosten einer durch die Gemeinde veranlassten Bestattung stets eine (rechtmäßige) zwangsweise Durchsetzung der gesetzlichen Pflichten im Wege der Ersatzvornahme voraussetzt (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 30.7.2010 - 8 PA 151/10 - v. 21.11.2006 - 8 PA 118/06 -, NdsVBl. 2007, 106, 107 jeweils m.w.N.), nicht mehr fest.

    Erfüllen die nach § 8 Abs. 3 NBestattG primär Pflichtigen die ihnen obliegende, gegebenenfalls durch einen auf § 11 Nds. SOG gestützten (Grund-)Verwaltungsakt zu konkretisierende gesetzliche Bestattungspflicht nicht, kann die zuständige Gemeinde etwa im Wege der Ersatzvornahme nach §§ 64, 66 Nds. SOG die Bestattung veranlassen und von den primär Bestattungspflichtigen dann auf der Grundlage des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nds. SOG die Erstattung entstandener Kosten verlangen (vgl. Senatsbeschl. v. 21.11.2006, a.a.O.).

    Dass der Gesetzgeber mit den Regelungen in § 8 Abs. 4 NBestattG diese generell eröffnete Möglichkeit der zwangsweisen Durchsetzung ordnungsrechtlicher Pflichten der Bestattungspflichtigen beschränken und die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde auf die Erfüllung einer zwar subsidiären, aber eigenen Bestattungspflicht verweisen wollte, kann weder dem Wortlaut oder der Systematik des Gesetzes noch den Gesetzesmaterialien entnommen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 21.11.2006, a.a.O.; Barthel, Nds. Bestattungsgesetz, 2. Aufl., § 8 Anm. 4.3; a.A. Horn, Nds. Bestattungsgesetz, 2. Aufl., § 8 Anm. 6.a.; ders., Die Bestattungspflicht nach dem Niedersächsischen Bestattungsgesetz, in: NdsVBl. 2007, 321, 325).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 2 LB 28/14

    Bestattungsrecht- unbillige Härte beim Kostenersatz für Bestattungskosten

    Auch die ausschließlich zivilrechtliche Frage danach, ob der Verstorbene in der Vergangenheit einer bestehenden Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, spielt in diesem Zusammenhang keine ausschlaggebende Rolle (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 09.06.2008, BayVBl. 2009, 537; OVG Saarlouis, Urt. v. 27.12.2007 - 1 A 40/07 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 21.11.2006 - 8 PA 118/06 - Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urt. v. 19.10.2004, VBlBW 2005, 141; Verwaltungsgericht Chemnitz, Urt. v. 30.07.2008 - 1 K 1629/04 - Verwaltungsgericht Gießen, Urt. v. 05.04.2000, NVwZ-RR 2000, 795; Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urt. v. 10.07.2001 - 11 K 2827/00-; Repkewitz, VBlBW 2010, 228 ; BVerwG, Beschl. v. 19.08.1994, NVwZ-RR 1995, 283), denn dies ist kein so gravierendes Erlebnis, dass die Bestattung von dem Betroffenen emotional nicht geleistet werden könnte.
  • VG Halle, 08.08.2008 - 2 A 505/06

    Heranziehung zu Bestattungskosten nach durchgeführter Ersatzvornahme;

    Dass die Vergabe eines einheitlichen Bestattungsauftrag für die Beklagte weniger aufwändig war und der geübten Praxis der Ordnungsbehörden im Landkreis entspricht, befreit sie aber nicht von der Einhaltung der Vollstreckungsbestimmungen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 21.11.2006 - 8 PA 118/06 -, Nds. VBl. 2007, 106).

    Es ist nicht auszuschließen, dass er etwa aus Kostengründen oder aus anderen Motiven heraus beschließt, seiner Bestattungspflicht nunmehr zumindest teilweise nachzukommen (Nds. OVG, Beschl. v. 21.11.2006, a.a.O.).

    Überdies kann der vorrangig Bestattungspflichtige nur dann vorab verwaltungsgerichtlich in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes prüfen lassen, ob er tatsächlich die Beseitigung der Urne zu veranlassen und zu zahlen hat (Nds. OVG, Beschl. v. 21.11.2006, a.a.O.).

    Die Regelungen des § 14 BestattG i.V.m. §§ 53 ff. SOG LSA sind insoweit als abschließende Sonderegelung anzusehen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 21.11.2006, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2010 - 4 L 464/08

    Zu den Voraussetzungen einer Ersatzvornahme bei einer Notbestattung

    Insoweit hätte die Beklagte den Kläger zumindest mündlich unter Hinweis auf die Ersatzvornahme auffordern müssen, seiner Bestattungspflicht nachzukommen (NdsOVG, Beschl. v. 21.11.2006 - 8 PA 118/06 -, zit. nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2017 - 19 E 111/17

    Bestattungspflicht der Gemeinde; Erfolglosigkeit aller zumutbaren Maßnahmen zu

    OVG NRW, Beschluss vom 1. Juli 2015 - 19 A 2635/11 -, juris, Rn. 31 (für eine satzungsrechtliche Beisetzungsfrist von 4 Wochen aus der Zeit vor Inkrafttreten des § 13 Abs. 3 Satz 2 BestG NRW); Nds. OVG, Beschluss vom 21. November 2006 - 8 PA 118/06 -, NdsVBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2015 - 19 A 2635/11

    Verteilung der Kosten einer Bestattung in Form einer Einäscherung unter

    Gegen das Vorliegen einer gegenwärtigen Gefahr bereits unmittelbar nach Ablauf der Bestattungsfrist auch Nds. OVG, Beschluss vom 21. November 2006 - 8 PA 118/06 -, juris, Rdn. 9, 13; VG Köln, Urteil vom 30. Mai 2012 - 9 K 1361/11 -, juris, Rdn. 41; VG Düsseldorf, Urteil vom 29. März 2010 - 23 K 2976/09 -, juris, Rdn. 33; VG Aachen, Urteil vom 20. August 2007 - 6 K 1554/06 -, juris, Rdn. 25.
  • VG Düsseldorf, 04.02.2013 - 23 K 3881/11

    Verordnungsermächtigung; unbillige Härte; Eilbedürftigkeit Urnenbeisetzung

    Die gegenwärtige Gefahr endete jedoch mit der Einäscherung der Leiche und der Aufnahme der Asche in eine Urne, vgl. VG Aachen, Urteil vom 20.8.2007 a.a.O; VG Köln, Urteil vom 30.05.2012 - 9 K 1361/11 - in juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21.11.2006 - 8 PA 118/06 -, in juris.
  • VG Köln, 20.03.2009 - 27 K 5617/07

    Verpflichtung zur Bestattung eines Elternteils durch das Kind; Übernahme von

    So aber VG Aachen, Urteil vom 20. August 2007 - 6 K 1554 - unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, u. a. Beschluss vom 21. November 2006 - 8 PA 118/06 -, jeweils zitiert nach juris, die insoweit betreffend der Beisetzung der Urne von einer fehlenden gegenwärtigen Gefahr ausgehen.
  • OVG Niedersachsen, 18.12.2006 - 8 LA 131/06

    Angehöriger; Ausnahme; Ausnahmefall; Bestattung; Bestattungskosten;

    Die Beklagte hat jedoch nach Hinweis auf die Senatsrechtsprechung zur Kostenerstattung bei einer - wie hier - im Wege der Ersatzvornahme veranlassten Urnenbestattung (vgl. dazu zuletzt Senatsbeschl. v. 21.11.2006 - 8 PA 118/06 -) bereits in erster Instanz, nämlich mit Schreiben vom 18. April 2006, "auf die Anforderung eines Teilbetrages in Höhe von 180, EUR für die Urnengrabstelle verzichtet", so dass sich der in zweiter Instanz noch streitige Betrag auf den festgesetzten Wert vermindert hat.
  • VG Köln, 30.05.2012 - 9 K 1361/11

    Übergang in das sog. gestreckte Verfahren nach erfolgter Einäscherung des

  • VG Braunschweig, 29.10.2008 - 2 A 349/07

    Ersatzvornahme bei Sanierung eines Wehrs; Ersatzvornahme; Geschäftsführung ohne

  • VG Braunschweig, 11.02.2009 - 2 A 335/07

    Ersatzvornahme; Kostenerstattung; Sofortvollzug; Vorausleistung; Vorauszahlung

  • VG Chemnitz, 28.01.2011 - 1 K 900/05

    Wirkung einer Erbausschlagung oder Verletzung einer zivilrechtlichen

  • VG Köln, 31.08.2009 - 27 K 5075/07

    Anspruch der Ordnungsbehörde auf Ersatz von Bestattungskosten gegenüber

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2021 - 7 A 10757/20

    Anforderungen an eine (formelle) Beschwer des Rechtsmittelführers; Notwendigkeit

  • VG Düsseldorf, 31.10.2014 - 23 K 1479/14

    Erstattung von Beerdigungskosten durch den Angehörigen als unbillige Härte;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2013 - 19 A 2635/11

    Notwendigkeit der Kosten der Einäscherung oder anschließenden Urnenbeisetzung

  • VG Düsseldorf, 29.03.2010 - 23 K 2976/09

    Eilbedürftigkeit Urnenbeisetzung

  • VG Aachen, 20.08.2007 - 6 K 1554/06

    Inanspruchnahme eines Sohnes für die Kosten der Bestattung seines Vaters;

  • VG Oldenburg, 01.07.2009 - 5 A 639/09

    Bestattung; Bestattungspflicht; Bestattungskosten; Ersatzvornahme

  • VG Köln, 20.03.2009 - 27 K 183/08
  • VG Düsseldorf, 04.02.2013 - 23 K 7521/11

    Verordnugnsermächtigung; unbillige Härte; Eilbedürftigkeit Urnenbeisetzung

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2010 - 11 LA 170/10

    Vergütungsanspruch der einer Schuldnerberatung mit eigener Rechtspersönlichkeit

  • VG Köln, 20.03.2009 - 27 K 2642/08
  • VG Düsseldorf, 23.05.2013 - 23 K 4592/12

    Rechtmäßigkeit der Durchführung einer gegenüber der Erdbestattung teureren

  • VG Düsseldorf, 04.03.2013 - 23 K 4915/12

    Verordnungsermächtigung; unbillige Härte; Eilbedürftigkeit Urnenbeisetzung

  • VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 6027/12

    Bestattungskosten; Bestattungspflicht; Friedhofsgebühr

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