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   OVG Niedersachsen, 09.09.2009 - 8 PA 128/09   

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https://dejure.org/2009,20144
OVG Niedersachsen, 09.09.2009 - 8 PA 128/09 (https://dejure.org/2009,20144)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.09.2009 - 8 PA 128/09 (https://dejure.org/2009,20144)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. September 2009 - 8 PA 128/09 (https://dejure.org/2009,20144)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    8 BestattG; 74 SGB XII; 121 VwGO; 152 VwGO; 152a VwGO; 166 VwGO
    Anhörungsrüge; Bestattung; Bestattungskosten; Bestattungspflicht; Gegenvorstellung; Leistungsfähigkeit; Leistungsfähigkeit, finanzielle; Leistungsunfähigkeit, wirtschaftliche; Sozialhilfe; Sozialhilfeträger; rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gegenvorstellung im PKH-Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 39
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 28.08.2009 - 4 ME 165/09

    Unstatthafte Gegenvorstellung gegen einen gemäß § 152 Abs. 1

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.2009 - 8 PA 128/09
    Nur soweit keine Bindungswirkung besteht, das Gericht also zur einer Eigenkorrektur seiner Entscheidung befugt ist, ist noch Raum für eine Gegenvorstellung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.11.2008 - 1 BvR 848/07 -, DVBl. 2009, 311 ff.; BFH, Beschl. v. 1.7.2009 - V S 10/07 -, DStR 2009, 1807; Nds. OVG, Beschl. v. 28.8.2009 - 4 ME 165/09 -, Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
  • BFH, 01.07.2009 - V S 10/07

    BFH nimmt Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.2009 - 8 PA 128/09
    Nur soweit keine Bindungswirkung besteht, das Gericht also zur einer Eigenkorrektur seiner Entscheidung befugt ist, ist noch Raum für eine Gegenvorstellung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.11.2008 - 1 BvR 848/07 -, DVBl. 2009, 311 ff.; BFH, Beschl. v. 1.7.2009 - V S 10/07 -, DStR 2009, 1807; Nds. OVG, Beschl. v. 28.8.2009 - 4 ME 165/09 -, Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.2009 - 8 PA 128/09
    Nur soweit keine Bindungswirkung besteht, das Gericht also zur einer Eigenkorrektur seiner Entscheidung befugt ist, ist noch Raum für eine Gegenvorstellung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.11.2008 - 1 BvR 848/07 -, DVBl. 2009, 311 ff.; BFH, Beschl. v. 1.7.2009 - V S 10/07 -, DStR 2009, 1807; Nds. OVG, Beschl. v. 28.8.2009 - 4 ME 165/09 -, Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
  • BVerwG, 04.08.2009 - 4 B 45.09
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.2009 - 8 PA 128/09
    Dass der angegriffene Beschluss des Senats "greifbar gesetzeswidrig" sei (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 4.8.2009 - 4 B 45.09 - zitiert nach juris), macht die Klägerin selbst nicht geltend.
  • VG Chemnitz, 28.01.2011 - 1 K 900/05

    Wirkung einer Erbausschlagung oder Verletzung einer zivilrechtlichen

    Denn die ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit hängt nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit ab; eine solche Prüfung ist auch verfassungsrechtlich nicht geboten (so ausdrücklich OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.09.2009 - 8 PA 128/09 - [...], RdNr. 3; s. dazu auch Denninger, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Aufl. 2007, S. 332).
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2010 - 8 OA 1/10

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen den eine Gegenvorstellung zurückweisenden

    Ungeachtet der Frage, in welchen Fällen diese nach Einführung der Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO noch zulässig sind (vgl. Senatsbeschl. v. 9.9.2009 - 8 PA 128/09 -, juris, Rn. 2; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 28.8.2009 - 4 ME 165/09 -, NVwZ-RR 2009, 983), handelt es sich um bloße Anregungen an das Gericht, eine unanfechtbare Entscheidung zu ändern.
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2022 - 13 ME 435/21

    Abänderungsbefugnis; Anhörungsrüge; Antragsfrist; Ausland; Bekanntgabe;

    - BVerwG 3 B 25.16 -, NVwZ-RR 2016, 723, juris Rn. 4; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 9.9.2009 - 8 PA 128/09 -, NVwZ-RR 2010, 39, juris Rn. 2; Happ, a.a.O., Rn. 8), das heißt soweit der Antragsteller eine Verletzung seines Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) rügt (vgl. S. 5 f. des Schriftsatzes v. 8.11.2021, Bl. 118 / 118 R der GA).
  • OVG Niedersachsen, 09.07.2019 - 4 PA 84/19

    Beschwerde; Gegenvorstellung; Prozesskostenhilfe; Statthaftigkeit; Verwerfung

    Die Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts erwächst zwar gemäß § 152 Abs. 1 VwGO in formeller, nicht aber in materieller Rechtskraft, weil Anträge auf Prozesskostenhilfe wiederholt gestellt werden können und eine Gegenvorstellung wie ein neuer Antrag Anlass geben kann, die zunächst versagte Prozesskostenhilfe zu bewilligen (Nds. OVG, Beschl. v. 9.9.2009 - 8 PA 126/09 -, NVwZ-RR 2010, 39; OVG NRW, Beschl. v. 31.8.2016 - 15 E 222/16 -, NVwZ-RR 2016, 930; Sächs. OVG, Beschl. v. 26.9.2017 - 3 D 49/17 - Kolbertz in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 35. EL 2018, § 166 Rn. 75; tendenziell auch BVerwG, Beschl. v. 3.5.2011 - 6 KSt 1.11 -, NVwZ-RR 2011, 709).
  • VG Magdeburg, 26.11.2012 - 9 A 189/11

    Friedhofs- und Bestattungsrecht

    Denn die ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit für die Beerdigung von Angehörigen hängt nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit ab (so ausdrücklich OVG Lüneburg, B. v. 09.09.2009, 8 PA 128/09, juris).
  • VG Magdeburg, 26.09.2013 - 9 B 269/13

    Bestattungspflicht und Durchsetzung gegenüber dem Pflichtigen

    Sie bilden keine eigenständige Voraussetzung für das Bestehen der Bestattungspflicht, weshalb auch die ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit für die Beerdigung von Angehörigen nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bestattungspflichtigen abhängt (so auch OVG Lüneburg, B. v. 09.09.2009, 8 PA 128/09, juris).
  • VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 6027/12

    Bestattungskosten; Bestattungspflicht; Friedhofsgebühr

    Die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, nach der die Bestattungspflicht gemäß § 8 Abs. 3 Nds. BestattG unabhängig von der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen bestehe (Nds. OVG, Beschluss vom 02.09.2010 - 8 PA 211/10 -, Beschluss vom 10.08.2009 - 8 PA 128/09 - m. w. N.), führt zu keinem anderen Ergebnis.
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