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   OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 8 PA 209/16   

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https://dejure.org/2017,101
OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 8 PA 209/16 (https://dejure.org/2017,101)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.01.2017 - 8 PA 209/16 (https://dejure.org/2017,101)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Januar 2017 - 8 PA 209/16 (https://dejure.org/2017,101)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 FreizügG/EU; § 3 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU; § 5 Abs. 4 S. 1 FreizügG/EU; § 7 Abs. 1 S. 2 FreizügG/EU; § 11 Abs. 2 FreizügG/EU; § 59 AufenthG; § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO; § 114 S. 1 VwGO
    Verlust des Freizügigkeitsrechts eines Familienangehörigen wegen mangelnder Unterhaltsgewährung durch den stammberechtigten Unionsbürger; Feststellung des Nichtbestehens des Freizügigkeitsrechts und Einzug der Aufenthaltskarte; Nachweis der Unterhaltsgewährung durch den ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlust des Freizügigkeitsrechts eines Familienangehörigen wegen mangelnder Unterhaltsgewährung durch den stammberechtigten Unionsbürger; Feststellung des Nichtbestehens des Freizügigkeitsrechts und Einzug der Aufenthaltskarte; Nachweis der Unterhaltsgewährung durch den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlust des Freizügigkeitsrechts eines Familienangehörigen wegen mangelnder Unterhaltsgewährung durch den stammberechtigten Unionsbürger; Familienangehöriger; Freizügigkeitsrecht; Nachweis; Nichtbestehen; PKH Beschwerde; Unterhalt; Verlust

  • rechtsportal.de

    Verlust des Freizügigkeitsrechts eines Familienangehörigen wegen mangelnder Unterhaltsgewährung durch den stammberechtigten Unionsbürger; Feststellung des Nichtbestehens des Freizügigkeitsrechts und Einzug der Aufenthaltskarte; Nachweis der Unterhaltsgewährung durch den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Familienangehöriger muss Unterhaltsgewährung nachweisen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 09.01.2007 - C-1/05

    Jia - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - Richtlinie 73/148/EWG -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 8 PA 209/16
    Der Nachweis der Unterhaltsgewährung obliegt dem Familienangehörigen (vgl. EuGH, Urt. v. 9.1.2007 - C-1/05 -, NVwZ 2007, 432, 435, Rn. 41 ff.).
  • BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 8 PA 209/16
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.2.2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361, 362 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 20.10.1993 - 11 C 1.93

    Aufenthaltsrecht - Freizügigkeit des Verwandten - Mittel zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 8 PA 209/16
    Ein aufenthaltsberechtigter Unionsbürger gewährt einem Familienangehörigen Unterhalt, wenn er ihm tatsächlich regelmäßig Leistungen zukommen lässt, die vom Ansatz her als Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts angesehen werden können und die vom Umfang her zumindest einen Teil des Lebensunterhalts decken (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.1993 - BVerwG 11 C 1.93 -, BVerwGE 94, 239, 242 f. (zu § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 AufenthG/EWG); Nr. 3.2.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU - AVV FreizügG/EU - (GMBl. 2016, 86)).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 8 PA 209/16
    Deren Klärung ist vielmehr dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 -, BVerfGE 81, 347, 358 f.).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12

    Verlust des Freizügigkeitsrechts und Aufforderung zur Ausreise bei Ausreise der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 8 PA 209/16
    Sie erstrecken sich auf einen kurzen Zeitraum, der zudem den für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage hier maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts (vgl. Senatsbeschl. v. 11.7.2013 - 8 LA 148/12 -, juris Rn. 12 mit weiteren Nachweisen) nicht umfasst.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2017 - L 19 AS 1131/17

    SGB-II -Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Leistungsausschluss für

    Ein aufenthaltsberechtigter Unionsbürger gewährt einem Familienangehörigen Unterhalt, wenn er ihm tatsächlich regelmäßig Leistungen zukommen lässt, die vom Ansatz her als Mittel zum Bestreiten des Lebensunterhalts angesehen werden können und die vom Umfang her zumindest einen Teil des Lebensunterhalts decken (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.01.2017 - 8 PA 209/16 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2018 - L 4 AS 913/17

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) - Zum anderweitigen Aufenthaltsrecht aus § 3

    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Unterkunftsgewährung und Verköstigung ausreichen (vgl. SG Augsburg, Urteil vom 20. Oktober 2017, Az.: S 8 AS 1071/17, juris RN 30; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Mai 2015, Az.: L 7 AS 372/15 B ER, juris RN 13; OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Januar 2017, Az.: 8 PA 209/16, juris RN 6); das dauerhafte Bewohnen einer gemeinsamen Wohnung ist nicht für Voraussetzung für einen "Nachzug" von Familienangehörigen im Sinne von § 3 Abs. 1 FreizügG/EU (vgl. BSG, Urteil vom 25. Januar 2012, Az.: B 14 AS 138/11 R, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2018 - L 1 KR 385/16

    Voraussetzungen eines für einen EU-Ausländer bestehenden

    Ein aufenthaltsberechtigte Unionsbürger gewährt einem Familienangehörigen (nur dann) Unterhalt, wenn er diesem tatsächlich regelmäßig Leistungen zukommen lässt, die vom Ansatz her als Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts angesehen werden können und die vom Umfang her zumindest einen Teil des Lebensunterhalts decken (Bundesverwaltungsgericht -BVerwG-, Urteil vom 20.10.1993 - BVerwG 11 C1/93- Juris-Rdnr. 13, OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.01.2017- 8 PA 209/16 - juris-Rdnr. 6 mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2018 - 2 O 1/18

    Abhängigkeit des Freizügigkeitsrecht der Familienangehörigen eines Arbeitnehmers

    Dazu gehört eine fortgesetzte und regelmäßige Unterstützung in einem Umfang, der es ermöglicht, zumindest einen Teil des Lebensunterhalts regelmäßig zu decken (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.07.2015 - BVerwG 1 C 22.14 -, a.a.O. RdNr. 24; NdsOVG, Beschl. v. 03.01.2017 - 8 PA 209/16 -, juris RdNr. 6; Dienelt, a.a.O., § 3 FreizügG/EU RdNr. 59).
  • VGH Bayern, 27.03.2019 - 10 C 19.68

    Rechtmäßigkeit der Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts bei einer

    Nach dieser Vorschrift ist u.a. erforderlich, dass der Klägerin von der Person, von der sie ihr Aufenthaltsrecht ableitet, Unterhalt gewährt wird (vgl. BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22.14 - juris Rn. 24; OVG LSA, B.v. 16.2.2018 - 2 O 1/18 - juris Rn. 7 m.w.N.), wozu eine fortgesetzte und regelmäßige Unterstützung in einem Umfang gehört, der es ermöglicht, zumindest einen Teil des Lebensunterhaltes regelmäßig zu decken (vgl. BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22.14 - juris Rn. 24; NdsOVG, B.v. 3.1.2017 - 8 PA 209/16 - juris Rn. 6).
  • VG Berlin, 28.10.2021 - 37 K 566.19
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Unterhaltsgewährung obliegt dem Familienangehörigen, der sich darauf beruft, hier also den Klägern (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Januar 2017 - 8 PA 209/16 -, m.w.N., zum FreizügG/EU).
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