Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 07.04.2010 - 8 PA 45/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Versagung der Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs 1 AufenthG 2004 bei fehlender eigenständiger Sicherung des Lebensunterhalts
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Versagung der Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs 1 AufenthG 2004 bei fehlender eigenständiger Sicherung des Lebensunterhalts
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 104a Abs. 1, AufenthG § 104a Abs. 5 S. 1, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 4, AufenthG § 5 Abs. 3 S. 2, AufenthG § 104a Abs. 6, SGB II § 10 Abs. 1 Nr. 3
Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis auf Probe, Altfallregelung, Bleiberecht, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, atypischer Ausnahmefall, Sicherung des Lebensunterhalts, Rechtsschutzinteresse, rückwirkende Erteilung, Härtefall, Integration - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Aufenthaltserlaubnis bei fehlender eigenständiger Sicherung des Lebensunterhalts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) trotz Vorliegens der dort genannten tatbestandlichen Voraussetzungen; Auswirkung einer mit hinreichender Sicherheit feststehenden Unmöglichkeit der überwiegend eigenständigen Sicherung des ...
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 12.02.2010 - 5 A 182/09
- OVG Niedersachsen, 07.04.2010 - 8 PA 45/10
Papierfundstellen
- DVBl 2010, 736
- DÖV 2010, 571
Wird zitiert von ... (15)
- OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11
Zu den Voraussetzungen für die Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten …
Ein solcher kann unter anderem dann angenommen werden, wenn schon im Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden kann, dass der Ausländer eine überwiegend eigenständige Sicherung seines Lebensunterhalts auf Dauer nicht erreichen wird und im Verlängerungsfall auch die Voraussetzungen eines Härtefalls im Sinne des § 104a Abs. 6 AufenthG nicht vorliegen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 7.4.2010 - 8 PA 45/10 -, juris Rn. 6;… Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 31.3.2009 -10 LA 411/08 -, juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.4.2008 - 11 S 100/08 -, AuAS 2008, 255, 256).44 Gesichtspunkte für die Integration des Ausländers in Deutschland sind dabei eine zumindest mehrjährige Dauer des Aufenthalts in Deutschland, gute deutsche Sprachkenntnisse und eine soziale Eingebundenheit in die hiesigen Lebensverhältnisse, wie sie etwa in der Innehabung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes, einem festen Wohnsitz, ausreichenden Mitteln, um den Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten zu können, und fehlender Straffälligkeit zum Ausdruck kommt (vgl. Senatsbeschl. v. 7.4.2010, a.a.O., Rn. 15).
- OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08
Zu den Voraussetzungen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs 1 …
Ein solcher kann unter anderem dann angenommen werden, wenn schon im Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden kann, dass der Ausländer eine überwiegend eigenständige Sicherung seines Lebensunterhalts auf Dauer nicht erreichen wird und im Verlängerungsfall auch die Voraussetzungen eines Härtefalls im Sinne des § 104a Abs. 6 AufenthG nicht vorliegen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 7.4.2010 - 8 PA 45/10 - Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 31.3.2009 -10 LA 411/08 -, juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.4.2008 - 11 S 100/08 -, AuAS 2008, 255, 256).Im Hinblick auf den darüber hinausgehenden Schutz des Privatlebens kann sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ein Ausländer für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG regelmäßig schon dann nicht erfolgreich auf den Schutz seines Privatlebens nach Art. 8 EMRK berufen, wenn er im Bundesgebiet über keinen Aufenthaltstitel verfügt hat und verfügt und freiwillig in das Land seiner Staatsangehörigkeit zurückkehren konnte und kann (vgl. Senatsbeschl. v. 7.4.10 - 8 PA 45/10 - v. 1.9.2006 - 8 LA 101/06 -, NordÖR 2006, 472).
- OVG Niedersachsen, 12.07.2010 - 8 LA 154/10
Berücksichtung des Kindeswohls nach Europäische Grundrechte-Charta Art 24 Abs 2 …
So wird beispielsweise bei einem fast volljährigen, ohne Unterstützung der Eltern lebenstüchtigen Kind, das eigene Integrationsleistungen erbracht hat, ein Schutz nach Art. 8 EMRK wahrscheinlicher sein, als bei einem Kleinkind, das aufenthaltsrechtlich regelmäßig das Schicksal der Eltern teilt (sog. familienbezogene Gesamtbetrachtung, vgl. Senatsbeschl. v. 7.4.2010 - 8 PA 45/10 - m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 14.10.2010 - 8 PA 234/10
Begriff der Wohnung bei Zustellungen; Eltern-Kind-Beziehung bei bloßen …
Gesichtspunkte für die Integration des Ausländers in Deutschland sind dabei eine zumindest mehrjährige Dauer des Aufenthalts in Deutschland, gute deutsche Sprachkenntnisse und eine soziale Eingebundenheit in die hiesigen Lebensverhältnisse, wie sie - entgegen der Auffassung der Kläger - etwa in der Innehabung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes, in einem festen Wohnsitz, ausreichenden Mitteln, um den Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten zu können, und fehlender Straffälligkeit zum Ausdruck kommt (vgl. Senatsbeschl. v. 7.4.2010 - 8 PA 45/10 -, juris Rn. 15).Die für die Bejahung eines Eingriffs in das Recht auf Achtung des Privatlebens durch eine aufenthaltsrechtliche Entscheidung relevante weitere Frage, ob für den Ausländer eine (Re-)Integration in seinem Heimatland und damit das Führen eines Privatlebens dort möglich ist, bemisst sich nach Kriterien wie der Kenntnis der dortigen Sprache, der Existenz dort lebender Angehöriger sowie sonstiger Bindungen an das Heimatland (vgl. Senatsbeschl. v. 7.4.2010, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 12.03.2013 - 8 LA 13/13
Zum Verhältnis der Altfall-/Bleiberechtsregelungen zu § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG …
Gesichtspunkte für die Integration des Ausländers in Deutschland sind dabei eine zumindest mehrjährige rechtmäßige Dauer des Aufenthalts in Deutschland, gute deutsche Sprachkenntnisse und eine soziale Eingebundenheit in die hiesigen Lebensverhältnisse, wie sie etwa in der Innehabung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes, in einem festen Wohnsitz, ausreichenden Mitteln, um den Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten zu können, und fehlender Straffälligkeit zum Ausdruck kommt (…vgl. Senatsbeschl. v. 12.8.2010 - 8 PA 182/10 -, juris Rn. 5 f.; v. 7.4.2010 - 8 PA 45/10 -, juris Rn. 15). - OVG Niedersachsen, 30.03.2011 - 8 LB 121/08
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Zur (hier verneinten) Prüfungs- und …
Ein solcher kann unter anderem dann angenommen werden, wenn schon im Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden kann, dass der Ausländer eine überwiegend eigenständige Sicherung seines Lebensunterhalts auf Dauer nicht erreichen wird und im Verlängerungsfall auch die Voraussetzungen eines Härtefalls im Sinne des § 104a Abs. 6 AufenthG nicht vorliegen werden (…vgl. Senatsurt. v. 15.6.2010, a.a.O., Rn. 51; Senatsbeschl. v. 7.4.2010 - 8 PA 45/10 - Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 31.3.2009 -10 LA 411/08 -, juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.4.2008 - 11 S 100/08 -, AuAS 2008, 255, 256). - OVG Niedersachsen, 13.10.2010 - 8 PA 232/10
Aufenthaltserlaubnis; verspäteter Verlängerungsantrag; …
Gesichtspunkte für die Integration des Ausländers in Deutschland sind dabei eine zumindest mehrjährige Dauer des Aufenthalts in Deutschland, gute deutsche Sprachkenntnisse und eine soziale Eingebundenheit in die hiesigen Lebensverhältnisse, wie sie - entgegen der Auffassung der Kläger - etwa in der Innehabung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes, in einem festen Wohnsitz, ausreichenden Mitteln, um den Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten zu können, und fehlender Straffälligkeit zum Ausdruck kommt (vgl. Senatsbeschl. v. 7.4.2010 - 8 PA 45/10 -, juris Rn. 15).Die für die Bejahung eines Eingriffs in das Recht auf Achtung des Privatlebens durch eine aufenthaltsrechtliche Entscheidung relevante weitere Frage, ob für den Ausländer eine (Re-)Integration in seinem Heimatland und damit das Führen eines Privatlebens dort möglich ist, bemisst sich nach Kriterien wie der Kenntnis der dortigen Sprache, der Existenz dort lebender Angehöriger sowie sonstiger Bindungen an das Heimatland (vgl. Senatsbeschl. v. 7.4.2010, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 18.05.2010 - 8 PA 86/10
Ausländerrecht: Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Satz 1 …
Auf den durch Art. 8 EMRK vermittelten Schutz des Privatlebens kann sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ein Ausländer für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG regelmäßig aber schon dann nicht erfolgreich berufen, wenn er im Bundesgebiet über keinen Aufenthaltstitel verfügt hat und verfügt und freiwillig in das Land seiner Staatsangehörigkeit zurückkehren konnte und kann (vgl. Senatsbeschl. v. 7.4.10 - 8 PA 45/10 - v. 1.9.2006 - 8 LA 101/06 -, NordÖR 2006, 472). - OVG Niedersachsen, 29.03.2012 - 8 LA 25/12
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach AufenthG 2004 § 7 Abs 1 S 3 zum Zwecke …
Zu diesem Ergebnis ist das Verwaltungsgericht vielmehr nach eingehender Bewertung der auch in der Senatsrechtsprechung anerkannten Kriterien - Dauer und Rechtmäßigkeit des Aufenthalts in Deutschland, gute deutsche Sprachkenntnisse und soziale Eingebundenheit in die hiesigen Lebensverhältnisse, wie sie etwa in der Innehabung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes, in einem festen Wohnsitz, ausreichenden Mitteln, um den Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten zu können, und fehlender Straffälligkeit zum Ausdruck kommt (…vgl. Senatsbeschl. v. 12.8.2010 - 8 PA 182/10 -, juris Rn. 5 f.; v. 7.4.2010 - 8 PA 45/10 -, juris Rn. 15) - gelangt. - OVG Niedersachsen, 14.06.2011 - 8 ME 325/10
Sofort vollziehbare Ausweisung eines weitgehend im Bundesgebiet aufgewachsenen …
Gesichtspunkte für die Integration des Ausländers in Deutschland sind dabei eine zumindest mehrjährige Dauer des Aufenthalts in Deutschland, gute deutsche Sprachkenntnisse und eine soziale Eingebundenheit in die hiesigen Lebensverhältnisse, wie sie etwa in der Innehabung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes, in einem festen Wohnsitz, ausreichenden Mitteln, um den Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten zu können, und fehlender Straffälligkeit zum Ausdruck kommt (vgl. Senatsbeschl. v. 7.4.2010 - 8 PA 45/10 -, juris Rn. 15). - OVG Niedersachsen, 30.06.2010 - 8 ME 133/10
Zum Ausschluss der Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 4 AufenthG 2004 bei …
- OVG Niedersachsen, 12.05.2010 - 8 ME 109/10
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" nach § 104a Abs. 1 Satz 1 …
- OVG Niedersachsen, 12.05.2010 - 8 LA 53/10
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach AufenthG 2004 § 104a Abs 1 S 1 über …
- VG Oldenburg, 26.03.2014 - 11 A 5010/13
Aufenthaltserlaubnis für Eltern gut integrierter minderjähriger Kinder
- VG Oldenburg, 06.02.2013 - 11 A 4367/12
Aufenthaltserlaubnis aus familiären oder humanitären Gründen