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   OVG Niedersachsen, 23.04.2010 - 8 PA 63/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16724
OVG Niedersachsen, 23.04.2010 - 8 PA 63/10 (https://dejure.org/2010,16724)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.04.2010 - 8 PA 63/10 (https://dejure.org/2010,16724)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. April 2010 - 8 PA 63/10 (https://dejure.org/2010,16724)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei plötzlicher Erkrankung eines Einzelanwalts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 60 Abs. 1 VwGO; § 147 Abs. 1 S. 1 VwGO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand trotz schuldhafter Fristversäumnis des Rechtsanwalts; Plötzliche Erkrankung als unverschuldeter Hinderungsgrund trotz fehlender Vorkehrungen für den Fall der Krankheit und Ausschöpfung der Rechtsmittelfrist bis zum letzten Tag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 60 Abs. 1; VwGO § 147 Abs. 1 S. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand trotz schuldhafter Fristversäumnis des Rechtsanwalts; Plötzliche Erkrankung als unverschuldeter Hinderungsgrund trotz fehlender Vorkehrungen für den Fall der Krankheit und Ausschöpfung der Rechtsmittelfrist bis zum letzten Tag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinsetzung bei plötzlicher Erkrankung des Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand trotz schuldhafter Fristversäumnis des Rechtsanwalts; Plötzliche Erkrankung als unverschuldeter Hinderungsgrund trotz fehlender Vorkehrungen für den Fall der Krankheit und Ausschöpfung der Rechtsmittelfrist bis zum letzten Tag

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 32/08

    Verschulden an der Versäumung einer Frist bei Erkrankung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2010 - 8 PA 63/10
    Dies gilt umso mehr, als den Rechtsanwalt bei der Einlegung eines Rechtsmittels eine erhöhte Sorgfaltspflicht trifft, wenn er, wie hier, die Rechtsmittelfrist bis zum letzten Tag ausschöpft (vgl. BGH, Beschl. v. 18.9.2008 - V ZB 32/08 -, NJW 2008, 3571, 3572 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.05.2022 - 24 CS 22.884

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Glaubhaftmachung einer

    Nur wenn er aufgrund einer plötzlich auftretenden, nicht vorhersehbaren Erkrankung an der fristgebundenen Erledigung oder Bestellung eines Vertreters gehindert war, kann eine Fristversäumnis unverschuldet sein (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 16.1.2015 - 7 ZB 14.2138 - juris Rn. 4; NdsOVG, B.v. 23.4.2010 - 8 PA 63/10 - juris Rn. 5; BVerwG, B.v. 28.8.2008 - 6 B 22.08 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2018 - L 8 R 1944/18
    Nach der Rechtsprechung der deutschen Gerichte ist ein Einzelanwalt - gleiches gilt für einen Rentenberater - verpflichtet, ihm zumutbare Maßnahmen, z.B. eine Absprache mit einem vertretungsbereiten Kollegen, zu ergreifen, die sicherstellen, dass auch bei einem unerwarteten Ausfall etwa infolge plötzlicher Erkrankung oder Unfalls jedenfalls unaufschiebbare Prozesshandlungen vorgenommen werden können (OVG Lüneburg 23.04.2010 - 8 PA 63/10 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2018 - L 8 R 1945/18
    Nach der Rechtsprechung der deutschen Gerichte ist ein Einzelanwalt - gleiches gilt für einen Rentenberater - verpflichtet, ihm zumutbare Maßnahmen, z.B. eine Absprache mit einem vertretungsbereiten Kollegen, zu ergreifen, die sicherstellen, dass auch bei einem unerwarteten Ausfall etwa infolge plötzlicher Erkrankung oder Unfalls jedenfalls unaufschiebbare Prozesshandlungen vorgenommen werden können (OVG Lüneburg 23.04.2010 - 8 PA 63/10 - juris).
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