Rechtsprechung
LG Kiel, 10.10.2013 - 8 Qs 61/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 69 StGB, § 315c StGB, § 316 StGB, § 111a StPO
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Nachweis einer rauschmittelbedingten Fahruntüchtigkeit - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nachweis einer rauschmittelbedingten Fahruntüchtigkeit
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 RBs 83/12
Anforderungen an die Feststellung von Fahrlässigkeit bei einer Drigenfahrt
Auszug aus LG Kiel, 10.10.2013 - 8 Qs 61/13
Zwar konnte bei der Beschuldigten ein - allerdings sehr geringer und nur knapp über der Nachweisgrenze von 1 ng/mL (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.12.2012 - 2 RBs 83/12) liegender - Wirkstoffgehalt von THC im Blut festgestellt werden. - BGH, 21.12.2011 - 4 StR 477/11
Beweisanforderungen bei einer rauschmittelbedingten Fahrunsicherheit …
Auszug aus LG Kiel, 10.10.2013 - 8 Qs 61/13
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Nachweis einer rauschmittelbedingten Fahruntüchtigkeit eines Fahrzeugführers im Sinne auch der §§ 316 oder 315 c StGB nicht allein durch einen bestimmten Blutwirkstoffbefund, sondern nur im Falle des Vorliegens weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen geführt werden, die im konkreten Einzelfall belegen, dass seine Gesamtleistungsfähigkeit so weit herabgesetzt war, dass er nicht mehr fähig war, sein Fahrzeug im Straßenverkehr über eine längere Strecke hinweg auch beim Eintritt schwieriger Verkehrslagen sicher zu steuern (vgl. BGH, StV 2012, 285 f.), wobei die Feststellung einer so gearteten Fahrunsicherheit auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung aller zur Verfügung stehenden Beweisanzeichen zu treffen ist.