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BSG, 24.03.1983 - 8 RK 2/82 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
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Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Ermessen - Ermächtigungszweck
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Ersatz von Behandlungskosten - Alkoholentziehungskur - Vorleistender Krankenversicherungsträger - Erfolg der Maßnahme
Verfahrensgang
- SG Mainz, 24.04.1980 - S 2 K 21/79
- LSG Rheinland-Pfalz, 07.05.1981 - L 5 K 27/80
- BSG, 24.03.1983 - 8 RK 2/82
Papierfundstellen
- NJW 1983, 2662
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 27.11.1980 - 8a/3 RK 60/78
Psychotherapeutische Behandlung
Auszug aus BSG, 24.03.1983 - 8 RK 2/82
Der Rentenversicherungsträger hat dem vorleistenden Krankenversicherungsträger die Kosten einer Behandlung iS von § 184a RVO (Alkoholentziehungskur) zu ersetzen, wenn bei Leistungsgewährung der Erfolg der Maßnahme möglich ist (vorausschauende Betrachtungsweise) (Fortführung von BSG 1980-11-27 8a/3 RK 60/78 = SozR 2200 § 184a Nr. 4).
- BVerwG, 20.05.2014 - 5 C 33.13
Kriegsopferfürsorge; Träger der Kriegsopferfürsorge; örtlicher Träger; örtliche …
Dies gilt gleichermaßen, wenn der die Erstattung begehrende Leistungsträger verpflichtet war, die Leistung endgültig zu erbringen (vgl. BSG, Urteil vom 24. März 1983 - 8 RK 2/82 -…">184a%20RVO%20Nr.%205#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 184a RVO Nr. 5 S. 20). - LSG Bayern, 14.03.2012 - L 13 R 1049/09
Zum Anspruch auf Kostenerstattung bei selbstbeschafften stationären …
Auf die Entscheidung des BSG vom 24. März 1983 (Az. 8 RK 2/82) wurde verwiesen.Bloße Zweifel an der Möglichkeit eines Erfolgs genügen nicht, einen Antrag auf Gewährung von Leistungen zur Teilhabe abzulehnen (BSG, Urteil vom 24. März 1983, Az. 8 RK 2/82).
- SG Kassel, 14.09.2010 - S 6 R 263/09
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Eingliederungszuschuss - psychische und …
Auf der anderen Seite dürfen Leistungen nicht wegen verbleibender Zweifel bzw. Unsicherheiten, die mit jeder Prognoseentscheidung verbunden sind, abgelehnt werden (BSG, Urteil v. 24.03.1983, 8 RK 2/82, juris;… Kater in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, SGB VI, § 10 Rn. 14).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2005 - L 7 AS 182/05
Begehren auf darlehensweise Übernahme rückständiger Energiekosten; Sperrung der …
Dass es sich bei einem möglichen Anspruch gegen die Antragsgegnerin um einen Rechtsanspruch, bei Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers um eine Ermessensleistung handelt, steht der Verpflichtung nicht entgegen, weil ein Fall der Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (vgl. Urteil des BSG vom 24.03.1983 - 8 RK 2/82 - NJW 1983, 2002 Kasseler Kommentar, a.a.O., § 43 Rn 9). - BSG, 14.05.1985 - 4a RJ 13/84
Zur Anwendung und Abgrenzung der §§ 102, 104 und 105 SGB 10
Maßnahmen iS von § 184a RVO sind dagegen - obwohl ebenfalls unter ärztlicher Leitung, stationär und unter Beteiligung ausgebildeten Personals - vorwiegend darauf gerichtet, den Zustand des Patienten durch seelische und geistige Einwirkung und durch Anwendung von Heilmitteln zu beeinflussen, ihm Hilfestellung zur Entwicklung eigener Abwehrkräfte zu geben; die pflegerische Betreuung des Patienten ist hier der ärztlichen Betreuung eher nebengeordnet (vgl BSG vom 24.3.1983 8 RK 2/82 = SozR 2200 § 184a Nr. 5). - BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 27/91
Kostenerstattung durch Rentenversicherungsträger für Unterbringung in …
Denn für die Beurteilung der Erfolgsaussicht ist, wie der 8. Senat des BSG bereits im sachlichen Ansatz mit Urteil vom 24. März 1983 - 8 RK 2/82, SozR 2200 § 184a Nr. 5 -entschieden hat, in zeitlicher Beziehung der Vorgang der Leistungsgewährung maßgebend. - LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2022 - L 2 R 129/22
Gewährung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme am Toten Meer in Israel; …
Der in §§ 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VI, 9 Abs. 2 SGB IX normierte Grundsatz "Vorrang der Rehabilitation vor Rente" spricht dafür, dass Rehabilitationsmaßnahmen auch dann durchgeführt werden sollen, wenn der Erfolg unsicher, aber möglich ist (BSG, Urteil vom 24. März 1983 - 8 RK 2/82 -, SozR 2200 § 184a Nr. 5, Rn. 12). - SG Nürnberg, 05.12.2016 - S 5 SO 15/16
Voraussetzungen und Umfang eines Erstattungsanspruchs des zweitangegangenen …
Soweit § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX eine Erstattung der Aufwendungen des vorleistenden Trägers "nach den für diesen geltenden Rechtsvorschriften" vorsieht, bedeutet dies, dass der Fall von dem eigentlich zuständigen und damit erstattungspflichtigen Träger nicht noch einmal von Grund auf neu aufzugreifen ist (BSG, Urteil vom 06.03.2013 - B 11 AL 2/12 R -), der erstattungspflichtige Träger somit an die Sachverhaltsaufklärung bzw. eine etwaige Ermessensbetätigung des vorleistenden Trägers gebunden ist (…vgl BSGE 98, 267 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 4, RdNr. 19; BSG, Urteil vom 24.03.1983 - 8 RK 2/82 -). - LSG Baden-Württemberg, 02.12.2011 - L 4 R 5461/10 Sie können vom Rentenversicherungsträger auch dann durchgeführt werden, wenn der Erfolg unsicher, aber möglich ist (vgl. bereits BSG, Urteil vom 24. März 1983 - 8 RK 2/82 - SozR 2200 § 184a Nr. 5).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2019 - L 2 R 337/18 Bloße Zweifel an der Möglichkeit eines Erfolgs genügen nicht, einen Antrag auf Gewährung von Leistungen zur Teilhabe abzulehnen (BSG, Urteil vom 24. März 1983, - 8 RK 2/82 - - 8 RK 2/82 -, SozR 2200 § 184a Nr. 5, Rn. 12).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2017 - L 2 R 96/15
- LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 KR 4523/13