Rechtsprechung
   BSG, 12.12.1995 - 8 RKn 9/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12450
BSG, 12.12.1995 - 8 RKn 9/94 (https://dejure.org/1995,12450)
BSG, Entscheidung vom 12.12.1995 - 8 RKn 9/94 (https://dejure.org/1995,12450)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 1995 - 8 RKn 9/94 (https://dejure.org/1995,12450)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,12450) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Erhebung von Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentner; Anrechenbares Mitverschulden an Entstehung eines Beitragsrückstandes; Meldepflicht bezüglich der Versorgungsbezüge; Verschulden von Krankenkasse oder Zahlstelle; Pflicht zur Unterrichtung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.03.1992 - 12 RK 58/91

    Verschulden der Zahlstelle bei der Einbehaltung der Krankenversicherungsbeiträge

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 8 RKn 9/94
    Soweit die Krankenkasse nach altem Recht berechtigt und verpflichtet war, rückständige Beiträge aus Versorgungsbezügen zu erheben und der Versicherte verpflichtet war, die rückständigen Beiträge an die Krankenkasse zu zahlen (vgl § 393a Abs. 2 Sätze 6 und 7 RVO), verbleibt es dabei, auch wenn der Bescheid der Beklagten vom 10. August 1989 erst nach dem Inkrafttreten des neuen Rechts ergangen ist (vgl BSG vom 19. März 1992, SozR 3-2200 § 393a Nr. 2 S 11, 12).

    Das Verfahren war in der RVO hinsichtlich der zeitlichen Abfolge und der jeweiligen Verantwortungsbereiche im einzelnen geregelt (vgl mwN, auch der Gesetzesmaterialien, BSG vom 19. März 1992, aaO, S 9).

    Ein Verschulden der WBK, die hier völlig unbeteiligt war und selbst bei Erkennbarkeit der KV-Pflicht nicht aktiv werden mußte (vgl BSG vom 19. März 1992, aaO), scheidet hier aus.

  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76

    Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten -

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 8 RKn 9/94
    Die Voraussetzungen für die Verwirkung des Beitragsanspruchs liegen nicht vor (vgl mwN BSG vom 30. November 1978, BSGE 47, 194, 196 = SozR 2200 § 1399 Nr. 11).
  • BSG, 23.05.1989 - 12 RK 30/88

    Schuldhaftes Unterlassen einer Zahlstelle von Versorgungsbezügen bei der

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 8 RKn 9/94
    Wegen der Ähnlichkeit dieser Regelungen mit denen des sog Lohnabzugsverfahrens für den Arbeitnehmeranteil der KV-Beiträge (§ 393 Abs. 1 Satz 1, § 394 Abs. 1, § 395 Abs. 2 RVO) ist daraus im Anschluß an die Rechtsprechung des 12. Senats (Urteil vom 23. Mai 1989, SozR 2200 § 393a Nr. 2) zu folgern, daß bei einem Verschulden der Zahlstelle der Versorgungsberechtigte (ebenso wie ein Arbeitnehmer) vor der Nachforderung von Beiträgen geschützt ist und die Krankenkasse kein Recht hat, nachträglich Beiträge vom pflichtversicherten Rentner einzuziehen.
  • BSG, 07.05.2014 - B 12 KR 2/12 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - hauptberuflich selbstständig

    Beitragsansprüche auf Sozialleistungen entstehen deshalb grundsätzlich in dem Moment, in dem der Anspruch des Leistungsempfängers hierauf entstanden ist (zu Beitragsansprüchen aus Versorgungsbezügen vgl BSG Urteil vom 12.12.1995 - 8 RKn 9/94 - Die Beiträge 1996, 378, 380) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2007 - L 1 KR 223/06
    Um zur Annahme einer Verwirkung zu gelangen, müssten besondere Umstände gegeben sein, die beim Versicherten die berechtigte Erwartung geweckt haben, eine Beitragsforderung bestehe gar nicht oder weder nicht geltend gemacht (vgl. BSGE 47, 194, 196 sowie BSG-Urteil vom 12. Dezember 1995, Az: 8 RKn 9/94).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht