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   BSG, 23.06.1977 - 8 RU 36/77   

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BSG, 23.06.1977 - 8 RU 36/77 (https://dejure.org/1977,9305)
BSG, Entscheidung vom 23.06.1977 - 8 RU 36/77 (https://dejure.org/1977,9305)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 1977 - 8 RU 36/77 (https://dejure.org/1977,9305)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - Reederei - Ausländische Arbeitnehmer - Der Seefahrt dienen - Unrichtige Auskunft - Vertrauensschutz - Rechtsweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 44, 114
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 23.03.1972 - 5 RJ 63/70

    Pflicht zur Schadensverhütung - Vollständige Auskunftspflicht -

    Auszug aus BSG, 23.06.1977 - 8 RU 36/77
    Zwar sind die Behörden verpflichtet, Auskünfte vollständig, eindeutig und vor allem richtig zu erteilen (BSGE 32, 60, 65; 34, 124, 127; Badura in Erichsen/Martens a.a.O. S. 258).

    Für eine unrichtige Auskunft hat der Versicherungsträger einzustehen (BSGE 32, 60, 65 f.; 34, 124, 127).

    Wie das BSG mehrfach ausgeführt hat, kann er deshalb grundsätzlich nur begehren, so gestellt zu werden, wie er stehende, wenn ihm die Auskunft richtig erteilt worden wäre, d.h. wie wenn die Verwaltung pflichtgemäß gehandelt und ihn richtig beraten hätte (BSGE 32, 60, 65; 34, 124, 126; SozR Nr. 21 zu Art. 2 § 42 ArVNG; Nr. 8 zu § 1423 RVO; SozR 7610 § 242 BGB Nr. 5; Peters, a.a.O. Anm. 10 zu § 14 SGB-AT; Merten a.a.O. S. 75).

  • BSG, 17.11.1970 - 1 RA 233/68
    Auszug aus BSG, 23.06.1977 - 8 RU 36/77
    Zwar sind die Behörden verpflichtet, Auskünfte vollständig, eindeutig und vor allem richtig zu erteilen (BSGE 32, 60, 65; 34, 124, 127; Badura in Erichsen/Martens a.a.O. S. 258).

    Für eine unrichtige Auskunft hat der Versicherungsträger einzustehen (BSGE 32, 60, 65 f.; 34, 124, 127).

    Wie das BSG mehrfach ausgeführt hat, kann er deshalb grundsätzlich nur begehren, so gestellt zu werden, wie er stehende, wenn ihm die Auskunft richtig erteilt worden wäre, d.h. wie wenn die Verwaltung pflichtgemäß gehandelt und ihn richtig beraten hätte (BSGE 32, 60, 65; 34, 124, 126; SozR Nr. 21 zu Art. 2 § 42 ArVNG; Nr. 8 zu § 1423 RVO; SozR 7610 § 242 BGB Nr. 5; Peters, a.a.O. Anm. 10 zu § 14 SGB-AT; Merten a.a.O. S. 75).

  • BSG, 25.10.1966 - 11 RA 166/66

    Auskünfte des Versicherungsträgers - Verwaltungsaktsqualität - Unrichtige

    Auszug aus BSG, 23.06.1977 - 8 RU 36/77
    Die Auskunft ging lediglich den später von der Beklagten getroffenen Entscheidungen voraus, ohne deren regelndem Inhalt vorzugreifen; sie ist als schlichte Verwaltungsäußerung ohne unmittelbare Rechtswirkung anzusehen (vgl. BSGE 25, 219, 220).

    Die Erteilung einer unrichtigen Auskunft kann nicht dazu führen, daß die Verwaltung später entsprechend dieser Auskunft gesetzwidrig zu handeln hätte (BSGE 25, 219, 220).

    Das beurteilt sich nach den Grundsätzen der Amtshaftung (BSGE 25, 219, 221).

  • BSG, 17.07.1958 - 5 RKn 39/57
    Auszug aus BSG, 23.06.1977 - 8 RU 36/77
    Damit ist dem Zweck des Widerspruchsverfahrens, den Rechtsstandpunkt der Verwaltungsbehörde einer nochmaligen verwaltungsmäßigen Prüfung zu unterziehen (BSGE 8, 3, 9), ausreichend Rechnung getragen.

    - Auf die vom LSG vertretene Auffassung, ein Widerspruchsverfahren sei in diesem Fall entbehrlich (vgl. hierzu BSGE 8, 3, 9 f.; Peters/Sautter/Wolff, a.a.O., Anm. 3, 4 zu § 78 SGG), brauchte hiernach nicht eingegangen zu werden.

  • BSG, 29.11.1973 - 2 RU 158/72

    Bestehen einer Arbeitslosenversicherungspflicht für einen Haupt-Unter-Offizier;

    Auszug aus BSG, 23.06.1977 - 8 RU 36/77
    Eine deutsche Reederei muß für die auf ihrem Schiff beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer auch dann Beiträge zur gesetzlichen UV entrichten, wenn diese nicht mit seemännischen Arbeiten betraut sind und auch nicht in einem Arbeitsverhältnis zur deutschen Reederei, sondern zu ausländischen Arbeitgebern stehen; es genügt, wenn diese Beschäftigungsverhältnisse der Seefahrt - hier Kreuzfahrten in der Karibik - "dienen" (Fortführung von BSG 29.11.1973 8/2 RU 158/72 = BSGE 36, 276).

    Wie der erkennende Senat bereits ausführlich in seinem auch vom LSG zitierten Weil vom 29. November 1973 (BSG 36, 276) dargelegt hat, muß eine deutsche Reederei auch für ausländische Seeleute, die auf ihrem Schiff tätig sind, Beiträge zur Unfallversicherung entrichten, da diese zu den nach den §§ 835, 539 Abs. 1 Ziff. 1 RVO Versicherten gehören.

  • BSG, 30.11.1961 - 4 RJ 183/59
    Auszug aus BSG, 23.06.1977 - 8 RU 36/77
    Die Klage gilt dann ebenfalls als gegen den Widerspruchsbescheid erhoben (BSGE 16, 21, 23).
  • BSG, 28.02.1967 - 3 RK 15/67

    Schuldhafte Verletzung der Pflichten der Einzugsstelle von

    Auszug aus BSG, 23.06.1977 - 8 RU 36/77
    Ein dem Schadenersatzanspruch nach § 1436 RVO vergleichbarer Fall, für den der 3. Senat des BSG den Sozialrechtsweg bejaht hat, liegt hier nicht vor (vgl. BSGE 26, 129 ff. betr. schuldhafte Pflichtverletzung der Einzugsstelle gegenüber dem Träger der Rentenversicherung).
  • BSG, 09.12.1976 - 2 RU 37/76

    Deutscher Unfallversicherungsschutz - Fahrer eines ausländischen Unternehmens -

    Auszug aus BSG, 23.06.1977 - 8 RU 36/77
    Auch in den Fällen sog. "Einstrahlung", in denen Arbeitnehmer ausländischer Betriebe - unter Beibehaltung ihres gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland - im Inland tätig sind, ist deshalb der Versicherungsschutz bejaht worden (vgl. Brackmann a.a.O., S. 472a; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand Oktober 1976, Anm. 4b bb zu § 539 RVO), soweit es sich nicht um ganz kurze Tätigkeiten handelt (vgl. Urteile des 2. Senats des BSG vom 9. Dezember 1976 - Az. 2 RU 37/76, S. 6).
  • BSG, 20.06.1962 - 1 RA 66/59
    Auszug aus BSG, 23.06.1977 - 8 RU 36/77
    In Betracht kommen dabei insbesondere die Umstände vor und bei Ergehen der behördlichen Maßnahme (BSGE 17, 124, 126; vgl. auch Krause, Rechtsformen des Verwaltungshandelns, Berlin 1974, S. 357; Merten, Auskunftsanspruch und Auskunftsbescheid im Sozialrecht, VSSR 1973, 66, 79).
  • BSG, 30.08.1962 - 2 RU 133/59

    Anspruch auf Entschädigungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen einer

    Auszug aus BSG, 23.06.1977 - 8 RU 36/77
    Das BSG hat zwar zu § 633 RVO a.F. (jetzt § 658 Abs. 2 RVO) entschieden, daß sich die Begriffe des Unternehmers und des Arbeitgebers im Regelfall decken und eine abweichende Beurteilung nur dann gerechtfertigt ist, wem besondere tatsächliche Umstände es gebieten (BSG 17, 273, 276).
  • BGH, 10.07.2003 - III ZR 155/02

    Haftung des Rentenversicherungsträgers für eine unrichtige Rentenauskunft

    Insoweit nehmen die Auskünfte - bezogen auf hervorgehobene Fallgruppen, in denen typischerweise mit Änderungen gerechnet werden muß - nur die allgemein formulierte gesetzliche Regelung des § 109 Abs. 4 Satz 2 SGB VI auf, mit der klargestellt wird, daß eine Auskunft nicht den Charakter eines das Rentenversicherungsverhältnis regelnden Bescheides oder Verwaltungsaktes hat, sondern als schlichtes Verwaltungshandeln anzusehen ist (vgl. BSGE 44, 114, 119 zu einer Auskunft des Unfallversicherungsträgers; BSGE 49, 258, 260; 50, 294, 296 zu § 104 Abs. 2 AVG), das den nach § 109 SGB VI Auskunftsberechtigten über die Höhe seiner Anwartschaften informieren soll.

    Dies ist Ausdruck des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, der sich nicht nur auf die rentenrechtlichen Ansprüche der Klägerin auswirkt, sondern auch den Vertrauensschutz des von einer unrichtigen Auskunft Betroffenen begrenzt (vgl. BSGE 44, 114, 121; 50, 294, 296; Senatsurteil BGHZ 137, 11, 17).

    Auch das Bundessozialgericht stellt nicht in Frage, daß die Versicherungsträger verpflichtet sind, Auskünfte vollständig, eindeutig und vor allem richtig zu erteilen, weil sich der Auskunftsbegehrende grundsätzlich auf die Richtigkeit der Auskunft verlassen darf und er einen Anspruch hat, in seinem Vertrauen hierauf geschützt zu werden (vgl. BSGE 44, 114, 121), notfalls amtshaftungsrechtlich, wenn keine öffentlich-rechtlichen (sozialrechtlichen) Ausgleichsansprüche zur Verfügung stehen (vgl. BSGE 49, 258, 260; 50, 294, 297).

  • OLG Karlsruhe, 18.12.2012 - 12 U 105/12

    Amtshaftung einer gesetzlichen Krankenkasse wegen unrichtiger Auskunft der

    Grundsätzlich darf der Bürger von der "Rechtmäßigkeit der Verwaltung" ausgehen (BGH NJW 1994, 2087 - juris Tz. 30; BSGE 44, 114 (121); BGH NJW 2003, 3049 - juris Tz. 8).
  • BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum

    Für eine unrichtige Auskunft hat der Rentenversicherungsträger einzustehen, wobei der Vertrauensschutz des von einer unrichtigen Auskunft Betroffenen seine Grenze am Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung findet (vgl. BSGE 50, 294, 296; 44, 114, 121).
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Rechtsprechung
   BSG, 26.10.1977 - 8 RU 36/77   

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https://dejure.org/1977,9299
BSG, 26.10.1977 - 8 RU 36/77 (https://dejure.org/1977,9299)
BSG, Entscheidung vom 26.10.1977 - 8 RU 36/77 (https://dejure.org/1977,9299)
BSG, Entscheidung vom 26. Oktober 1977 - 8 RU 36/77 (https://dejure.org/1977,9299)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsgebühren - Berechnung - Gegenstandswert - Arbeitgeber - Reeder - Gesamtschuldner

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1978, 663
 
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Wird zitiert von ...

  • BSG, 08.02.1999 - B 3 KR 10/98 R

    Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren in Streitigkeiten um die

    Das schließt zwar nicht aus, den Begriff des Arbeitgebers in dem Sinne weiter auszulegen, daß er auch den Konkursverwalter umfaßt und den Reeder, soweit dieser neben dem Arbeitgeber als Gesamtschuldner für dessen Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (UV) haftet (BSG SozR 1930 § 116 Nr. 2; vgl hierzu Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGebO, 12. Aufl 1995, § 116 RdNr 16; Wilde/Hohmann, NJW 1981, 1070).
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