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   BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76   

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BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76 (https://dejure.org/1977,62)
BSG, Entscheidung vom 20.01.1977 - 8 RU 52/76 (https://dejure.org/1977,62)
BSG, Entscheidung vom 20. Januar 1977 - 8 RU 52/76 (https://dejure.org/1977,62)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 43, 110
  • NJW 1978, 1212
 
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Wird zitiert von ... (397)

  • BSG, 14.10.2014 - B 1 KR 27/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Krankenhausträger trägt im

    Allgemein gilt danach, dass die Unerweislichkeit einer Tatsache im Zweifel zulasten des Beteiligten geht, der aus ihr eine ihm günstige Rechtsfolge herleitet (BSGE 6, 70; 43, 110, 112 = SozR 2200 § 548 Nr. 27) .
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Je geringer die festgestellte BAK ist, desto höhere Anforderungen sind an den Beweiswert dieser sonstigen Beweisanzeichen zu stellen, um eine allein wesentliche Verursachung des Unfalls durch eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit zu bejahen (BSGE 43, 110, 113 = SozR 2200 § 548 Nr. 27; BSGE 45, 285, 289 = SozR 2200 § 548 Nr. 38).

    Aber selbst bei einer BAK von 0, 44 Promille - wie beim Kläger - ist sie nicht ausgeschlossen (BSGE 43, 110, 113, aaO), es müssen jedoch besonders gravierende oder außergewöhnliche Verhaltensweisen bzw Ausfallerscheinungen festgestellt werden (BSGE 45, 285, 290 = SozR 2200 § 548 Nr. 38).

    c) Die so genannte objektive Beweis- und Feststellungslast (vgl Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl 2005, III RdNr 26 ff; Leitherer in Meyer-Ladewig, aaO, § 103 RdNr 19 ff) für das Vorliegen einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit, die als konkurrierende Ursache die versicherte Ursache verdrängt, und für die sie ggf begründende BAK sowie Beweisanzeichen trägt die Beklagte, weil es für diese günstig ist, wenn die nicht versicherte Ursache gegenüber der versicherten Ursache von überragender Bedeutung ist und kein Arbeitsunfall vorliegt (so schon BSGE 43, 110, 112 = SozR 2200 § 548 Nr. 27).

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Allgemein gilt, dass die Unerweislichkeit einer Tatsache im Zweifel zu Lasten desjenigen Beteiligten geht, der aus ihr eine ihm günstige Rechtsfolge herleitet (vgl BSGE 6, 70, 73; 43, 110, 112 = SozR 2200 § 548 Nr. 27).
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