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   BSG, 21.03.1974 - 8 RU 81/73   

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https://dejure.org/1974,3125
BSG, 21.03.1974 - 8 RU 81/73 (https://dejure.org/1974,3125)
BSG, Entscheidung vom 21.03.1974 - 8 RU 81/73 (https://dejure.org/1974,3125)
BSG, Entscheidung vom 21. März 1974 - 8 RU 81/73 (https://dejure.org/1974,3125)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls - Anspruch auf Verletztengeld - Berechnung des Verletztengeldes - Anspruch auf Altersruhegeld - Anspruch auf zwei Leistungen mit Lohnersatzfunktion - Berechnung des Verletztengeldes bei Bestehen mehrerer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 37, 189
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • Drs-Bund, 25.01.1963 - BT-Drs IV/938
    Auszug aus BSG, 21.03.1974 - 8 RU 81/73
    Dabei hat der Gesetzgeber bewußt davon abgesehen, das Verletztengeld im Regelfall nach dem Jahresarbeitsverdienst zu berechnen, weil sich sonst ein unangemessen hohes Verletztengeld ergeben hätte (vgl. BT-Drucks. IV/938 - neu S. 9 zu § 561 und Lauterbach aaO Anm. 1 zu § 561 RVO).
  • BSG, 11.10.1973 - 2 RU 42/69

    Feststellung einer Dauerrente - Anrechnung des Jahresarbeitsverdienstes -

    Auszug aus BSG, 21.03.1974 - 8 RU 81/73
    Als Arbeitseinkommen ist sonach das gesamte Einkommen anzusehen, das durch eine berufliche Tätigkeit - gleich welcher Art - erzielt wird (vgl. Lauterbach aaO S. 417 und Brackmann aaO So 572 b, der sich allerdings an dieser Stelle zu der nicht mehr geltenden Sondervorschrift des § 564 RVO aF geäußert hat; ihm ist jedoch - nachdem im Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz -UVNG- vom 30. April 1963 - BGBl I 241 - für alle grundsätzlich das Arbeitseinkommen im Jahr vor dem Unfall als maßgeblich bestimmt worden ist - vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 11. Oktober 1973 - 8/2 RU 42/69 -, wie auch Brackmann aaO, S. 570 b zutreffend betont, insoweit auch für § 571 RVO nF zuzustimmen - vgl. dazu auch Urteil des erkennenden Senats vom 26. Juli 1973 in SozR Nr. 4 zu § 560 RVO).
  • BSG, 26.03.1963 - 3 RK 20/62
    Auszug aus BSG, 21.03.1974 - 8 RU 81/73
    Vielmehr hat der Gesetzgeber in solchen Fällen jeweils eine besondere, den Umständen angemessene Regelung getroffen (vgl. beispielsweise § 183 Abs. 3, 4 RVO und dazu BSG 19, 28, 29 ff; SozR Nr. 17 zu § 183 RVO).
  • BSG, 23.08.1973 - 2 RU 238/72

    Unternehmer - Freiwillig Versicherter - Arbeitskraft - Ausfall -

    Auszug aus BSG, 21.03.1974 - 8 RU 81/73
    Ähnliches gilt für den Jahresarbeitsverdienst, der nicht nur nach Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Abs. 3 des § 561 RVO in unmittelbarer Beziehung zum Verletztengeld steht, sondern der auch für die in grundsätzlicher Hinsicht gegebene enge Verzahnung von Verletztengeld und Rente (vgl. § 562 Abs. 1, §§ 571 ff RVO) kennzeichnend ist (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 23. August 1973 - 8/2 RU 238/72 - in SozR Nr. 5 zu § 560 RVO).
  • BSG, 14.02.1973 - 2 RU 138/69
    Auszug aus BSG, 21.03.1974 - 8 RU 81/73
    Denn es gibt, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 14. Februar 1973 - 8/2 RU 138/69 - (So 7/8) entschieden hat, keinen allgemeinen Grundsatz, daß beim Zusammentreffen von Sozialleistungen, denen Lohnersatzfunktion zukommt, stets nur ein Anspruch auf eine dieser Leistungen besteht.
  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 19/05 R

    Krankengeldberechnung - Schätzung des erzielten Arbeitsentgelts bei einem weniger

    Nach Wortlaut und Sinn des Gesetzes kommt es für die Bemessung allein auf das aktuell bestehende Beschäftigungsverhältnis an, bereits aufgegebene Beschäftigungsverhältnisse spielen keine Rolle mehr (vgl insoweit bereits zum früheren Recht der RVO BSG, Urteil vom 21. März 1974 - 8 U 81/73, BSGE 37, 189, 193 = SozR 2200 § 560 Nr. 1).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 9/06 R

    Krankengeld - Berechnung - neues Pflichtversicherungsverhältnis bei Wechsel des

    Bereits aufgegebene Beschäftigungsverhältnisse spielen keine Rolle mehr (vgl bereits zum früheren Recht der RVO: BSGE 37, 189, 193 = SozR 2200 § 560 Nr. 1; zur Gesetzessystematik bezüglich § 19 Abs. 1 und 2 SGB V: BSGE 90, 72, 75 = SozR 3-2500 § 44 Nr. 10 mwN; umfassend zuletzt BSG, Urteil vom 30. Mai 2006 - B 1 KR 19/05 R - RdNr 14 mwN).
  • BSG, 23.07.2015 - B 2 U 6/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Mehrfachbeschäftigung - Verletztenrente - Beginn

    Ist der Versicherte nur in einer Beschäftigung arbeitsunfähig, ist hingegen nur das Entgelt aus dieser Tätigkeit für die Höhe des Verletztengeldes zugrundezulegen (vgl BSG vom 21.3.1974 - 8 RU 81/73 - BSGE 37, 189 = SozR 2200 § 560 Nr. 1; Krasney in: Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky, SGB VII, § 47 Anm 26, Stand September 2010; Köllner in: Becker/Franke/Molkentin, SGB VII, 4. Aufl 2014, § 47 RdNr 2, 31 f; Schmitt, SGB VII, 4. Aufl 2009, § 47 RdNr 15; § 82 RdNr 9; Benz in: Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Unfallversicherung, § 47 RdNr 47).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2009 - L 4 U 65/08

    Gewährung von Rente wegen der Folgen einer anerkannten Berufskrankheit (BK) nach

    zum Unfallzeitpunkt bereits Altersruhegeld bezogen und somit für die Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf zwei Leistungen mit Lohnersatzfunktion hatte (BSGE 37, 189ff).

    Bei Fehlen abweichender gesetzlicher Regelungen verbleibt es auch in Fällen der vorliegenden Art bei der Anspruchsberechtigung nach § 45 SGB VII (vgl. dazu BSGE 37, 189 ff, der den Fall der Höhe des Verletztengeldanspruches eines Altersruhegeldbeziehers aus weiteren Mehrfachbeschäftigungen betrifft).

  • LSG Baden-Württemberg, 31.03.2014 - L 1 U 4557/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beginn des Anspruchs auf Verletztenrente und

    Das Bestehen unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit in weiteren Beschäftigungsverhältnissen und/oder selbständigen Tätigkeiten über das konkrete Versicherungsverhältnis hinaus ist daher lediglich für die Berechnung des Verletztengeldanspruchs (im Hinblick auf dessen Dauer und Höhe) von Bedeutung (grundlegend BSG-Urteil vom 21.03.1974 - 8 RU 81/73 -, BSGE 37, 189 ff., juris Rn. 14 ff., vgl. ebenfalls Krasney in: Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky, Gesetzliche Unfallversicherung, 13. Auflage, 15. Lieferung - Stand Oktober 2013 -, § 47 Rn. 26).
  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 76/90

    Verletztengeld für einen Selbständigen, der gleichzeitig eine unselbständige

    Der JAV errechnet sich aus dem Arbeitsentgelt aller Beschäftigungen und dem Einkommen aus allen selbständigen Tätigkeiten (BSGE 37, 189, 190/191).

    Das BSG hat jedoch bereits in seinem Urteil vom 21. März 1974 (BSGE 37, 189, 192) entschieden, daß der Berechnung des Verletztengeldes nicht das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung zugrunde zu legen ist, wenn und solange aus dieser Beschäftigung Arbeitsentgelt trotz der auch insoweit bestehenden Arbeitsunfähigkeit weitergezahlt wird.

  • BSG, 04.07.1995 - 2 RU 33/94

    Ermittlung des Jahresarbeitsverdienstes für die Verletztenrente

    Hierauf hat der Senat für die Bemessung des Verletztengeldes, soweit es nach dem JAV berechnet wird, hingewiesen (BSG SozR 3-2200 § 560 Nr. 1; S. auch BSGE 37, 189, 190/191) und entschieden, daß der Berechnung des Verletztengeldes grundsätzlich das Arbeitseinkommen und das Arbeitsentgelt des Verletzten zugrunde zu legen ist, wenn dieser einen Arbeitsunfall aufgrund seiner Unternehmertätigkeit erleidet und die dadurch bedingte Arbeitsunfähigkeit auch eine Arbeitsunfähigkeit hinsichtlich der außerdem ausgeübten unselbständigen Tätigkeit verursacht.

    Hätte der Kläger im Rahmen seiner abhängigen Beschäftigung einen Arbeitsunfall erlitten, wäre die für die Entschädigung zuständige Berufsgenossenschaft verpflichtet gewesen, der Leistungsberechnung einen JAV zugrunde zu legen, der sich aus dem aus der Arbeitnehmertätigkeit erzielten tatsächlichen JAV und dem satzungsgemäßen fiktiven JAV zusammensetzte (vgl. auch BSGE 37, 189; BSG SozR 3-2200 § 560 Nr. 1 - zum Verletztengeld; Brackmann a.a.O. S. 574b; Lauterbach/Watermann a.a.O. § 571 Anm. 2 Buchst a; KassKomm/Ricke a.a.O. § 571 Rdnr. 3).

  • LAG Köln, 29.01.2008 - 9 Sa 1208/07

    Arbeitsunfall - Schmerzensgeld - Haftungsausschluss - Minijobber

    Bei Mehrfachbeschäftigten sind der Berechnung des Verletztengeldes grundsätzlich die Arbeitsentgelte aus allen Beschäftigungsverhältnissen als Gesamtregelentgelt zugrunde zu legen (vgl. BSG, Urteil vom 21. März 1974 - 8 RU 81/73 - KassKommentar-Ricke, Sozialversicherungsrecht, § 47 SGB VII Rdn. 4).
  • BSG, 14.11.1974 - 8 RU 216/73

    Anspruch auf Verletztengeld - Minderung der Erwerbsfähigkeit durch die Folgen

    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 21. März 1974 - 8 RU 81/73 -, das zur Veröffentlichung vorgesehen ist, entschieden hat, werden einerseits in der Krankenversicherung mehrere Beschäftigungen in der Weise zusammengefaßt, daß bei mehrfach beschäftigten Arbeitnehmern grundsätzlich die Löhne aus allen versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen zu berücksichtigen sind und gilt andererseits dieser Grundsatz auch für den JAV (Urteil S. 6).

    Dieses Ergebnis ist allein systemgerecht und sinnvoll, wie sich überdies auch aus folgender Erwägung ergibt: Hätte sich nämlich der Unfall des Klägers auf dem Wege von einer Tätigkeit ereignet, die er überwiegend für die G.F.I. verrichtet hätte, so wäre für die Entschädigung des Klägers allein die Beigeladene zuständig gewesen und sie hätte der Berechnung der Leistungen nach § 571 Abs. 1 Satz 1 RVO das gesamte Arbeitseinkommen sowohl als Geschäftsführer der G.F.I. als auch als Inhaber des Einzelhandelsgeschäftes zugrunde legen müssen (siehe auch das bereits zitierte, zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 21. März 1974 - 8 RU 81/73).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2015 - L 2 R 67/13

    Abhängig Beschäftigter; LKW-Fahrer; unständige Beschäftigung; Versicherungpflicht

    Es stellt sich damit bezogen auf den Regelfall gar nicht die Problematik, dass eine Mitgliedschaft als solche erstmalig im Leistungsfall und namentlich bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen geltend gemacht werden könnte (mit Ausnahme ggfs. von Fallgestaltungen, in denen im Hinblick auf die versicherungspflichtige Nebentätigkeit höheres Krankengeld gefordert wird; vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 21. März 1974 - 8 RU 81/73 -, BSGE 37, 189).
  • BSG, 28.06.1990 - 9b/11 RAr 15/89

    Berechnung des Regellohns beim Übergangsgeld

  • BSG, 18.03.1999 - B 8 KN 2/98 U R

    Verletztengeld bei Wiedererkrankung - Zusammentreffen mit Altersruhegeld -

  • LSG Bayern, 05.02.2004 - L 4 KR 211/01

    Rechtmäßige Höhe eines ausgezahlten Krankengeldes; Zahlung und Berechnung des

  • LSG Bayern, 18.01.2007 - L 4 KR 157/04

    Kriterien für das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit für die Bewilligung von

  • LSG Hessen, 25.03.1981 - L 8 KR 1380/79

    Krankenversicherung; Krankengeld; Ruhen des Anspruchs bei Erhalt von

  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2003 - L 2 U 3057/99

    Berechnung des Verletztengeldes

  • BSG, 19.08.1975 - 8 RU 228/74

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Durchschnittlicher

  • BSG, 30.03.1988 - 2 RU 52/87
  • LSG Hessen, 04.02.1976 - L 3 U 810/74
  • BSG, 24.05.1984 - 2 RU 9/83
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