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BSG, 23.11.1971 - 8 RV 385/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Zu den Rechtsfolgen beim Schadensausgleich, wenn der Beschädigte wegen wesentlicher Verschlimmerung in seinem Neuberuf nicht in eine höhere Laufbahn einsteigen kann
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Leidensverschlimmerung - Einkommensverlust - Durchschnittseinkommen - Maßgebliche Berufsgruppe - Neuberuf nach Umschulung - Verlust von Aufstiegsmöglichkeiten
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Bayern, 26.04.2012 - L 15 VS 2/06
Soldatenversorgung - Berufsschadensausgleich - Beschränkung von Rechtsbehelfen - …
Der 8. Senat des Bundessozialgerichts hat im Urteil vom 23.11.1971 - 8 RV 385/71, dem 10. Senat "im Grundsatz" beigepflichtet (…Rn. 15) und unterstrichen (…Rn. 16), der Umschulungsberuf könne bei der Berechnung des Berufsschadensausgleichs im Prinzip überhaupt nicht berücksichtigt werden, auch nicht bei einer nachträglich eintretenden Verschlimmerung der Schädigungsfolgen.Ein Umschulungsberuf oder ein nach der Schädigung aufgenommener Beruf ("Neuberuf") ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn der Beschädigte diesen Beruf weiterhin ausübt und auch ausüben kann und wenn er lediglich wirtschaftliche Nachteile (…vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 8. Juli 1970, aaO) oder einen durch die Schädigungsfolgen verhinderten weiteren Aufstieg in diesem Beruf (vgl. Urteil BSG vom 23. November 1971 - 8 RV 385/71 -) geltend macht.
- BSG, 18.05.2015 - B 9 V 47/14 B
Versorgungsrente nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz; …
Er behauptet zwar eine Abweichung des LSG von den Urteilen des BSG vom 23.11.1971 (8 RV 385/71 - SozR Nr. 52 zu § 30 BVG) - und vom 23.7.1969 (10 RV 711/67), unterlässt es jedoch, aus den Entscheidungen des BSG sowie des LSG konkrete einander widersprechende abstrakte Rechtssätze herauszuarbeiten.