Rechtsprechung
   BSG, 05.03.1959 - 8 RV 607/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,4703
BSG, 05.03.1959 - 8 RV 607/57 (https://dejure.org/1959,4703)
BSG, Entscheidung vom 05.03.1959 - 8 RV 607/57 (https://dejure.org/1959,4703)
BSG, Entscheidung vom 05. März 1959 - 8 RV 607/57 (https://dejure.org/1959,4703)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,4703) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • uni-muenchen.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Rücknahme oder Berichtigung von Rentenbescheiden

Papierfundstellen

  • BSGE 9, 199
  • DVBl 1959, 595
  • DÖV 1959, 584
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BSG, 18.03.1965 - 10 RV 171/63

    Gewährung von Witwenbeihilfe - Teilberichtigungsbescheid; Aufhebung der

    Die Versorgungsbehörde, die für einen dem Gesetz entsprechenden Zustand zu sorgen und gesetzwidrige Zustände zu vermeiden oder zu beseitigen habe, sei nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, in entsprechenden Fällen Berichtigungen vorzunehmen (BSG 9, 199).

    Der Erlaß eines Berichtigungsbescheides zuungunsten des Berechtigten steht somit nicht im Ermessen der Verwaltungsbehörde; diese ist vielmehr bei Vorliegen der Voraussetzungen zum Erlaß dieses Bescheides verpflichtet (vgl. BSG 9, 199, 203).

  • BSG, 27.04.1989 - 9 RV 22/88

    Ermessensausübung bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Diese rechtsstaatlich gebotene Abwägung ist damals nicht im Rahmen des Ermessens berücksichtigt worden, denn § 41 KOVVfG ist nicht als Ermessensvorschrift bewertet worden (BSGE 9, 199, 203; 21, 7, 10).
  • BSG, 28.05.1968 - 6 RKa 22/67

    Entzug der Kassenarztzulassung wegen Rauschgiftsucht - Verfassungsmäßigkeit und

    Indessen kann die Tragweite einer Ermächtigung an eine Behörde, nach ihrem Ermessen zu entscheiden, nur aus ihrer Zweckbestimmung erschlossen werden (BSG 14, 104, 108 unter Hinweis für den ähnlichen Fall des § 1293 Abs. 2 RVO aF sowie BSG 9, 199, 203 f und BVerfGE 7, 129, 154).
  • BSG, 26.02.1986 - 9a RV 16/84
    früheren Recht der Kriegsopferversorgung (BSGE 9, 199, 203ff; 13, 232, 235; 23, 7, 10) ständiger.
  • BSG, 31.05.1967 - 12 RJ 528/63

    Berufsausbildung - Fachschulbesuch

    Beruf voraus (Hinweisauf AN 1929, 231; BSG 9, 199; 109 176; 11" 278; 14" 285; 55 131" 133 AVAVG)" ; In den Richtlinien des Bundesministers für Arbeit und Sozial» ordnung (BMA) vom 16° Juli 1962 zum Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) (BABl 1962" 513).
  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 75.63

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Zubilligung einer lebenslänglichen

    Selbst wenn für sie aber durch den Widerruf der Leistungsbescheide der Status einer Fürsorgeempfängerin eingetreten wäre, so wäre dies in Übereinstimmung mit BSG 9, 199 (205) nicht als ein Verstoß gegen Treu und Glauben anzusehen.
  • BSG, 03.12.1964 - 11 RV 936/62
    "einander abgewegeh werden° Zu dieser Prüfung und Abwägung hat das Berufungsgericht wegen seiner Rechtsauffassung keinen Anlaß gesehen und hat auch keine Feststellungen getroffen° Zur Abwägung der Interessen des Klägers und der Allgereinheit ist nur festgestellt, daß der Kläger bei dem Irlaß des streitigen Berichtigungsbescheides 66 Jahre alt war und vorher zwölf Jahre lang Versorgungsgebührnisse nach einer HdE um 60 V.H" bezogen hatte" Dies allein kann nicht ausreichen, um die Interessen des Klägers überwiegen zu lassen und die verspätete Berichtigung als nicht rechtmäßig zu betrachten° Der Senat halt vielmehr an seiner in BSG 9, 199 ff a"gedruekten Entscheidung vom 5. März 1959 fest.
  • BSG, 28.04.1965 - 9 RV 470/62
    Dagegen rügt die Revision mit Recht, das LSG habe aufgrund des von ihm festgestellten oder unterstellten Sachverhalts nicht die Rechtmäßigkeit des Bescheides vom 24° Mai 1960, mit dem die Erhöhung der MdB wegen beruflicher Betroffenheit abgelehnt worden war, annehmen dürfen" Allerdings kann der Revision nicht darin zugestimmt werden, daß bei Unstimmigkeit zwischen materiellem und formellem Recht @ 40 Abs, 1 VeerG dem Versorgungsbereehtigten einen uneingeschränkten Anspruch auf Abänderung bindend gewordener Beseheide gewähre° Nach der übereinstimmenden Auffassung aller Kriegsdpfersenate des Bundessozialgerichts (BSG) - auch der früheren (7° und 11. Senat) - begründet @ 40 Abs° 1 VeerG nur eine Ermessensverpflichtung der Versorgungsverwaltung bei der Entscheidung, ob und in welchem Umfange sie im Interesse materieller Gerechtigkeit von bindend gewordenen Entscheidungen abgeben will (vgl" 7, Senat: BSG 15, 140; 8° Senat: Urteil vom 29° Oktober 1964 - 8 RV 789/62 ; 9" Senat: BSG 19, 286, 287; 10, Senat: Urteil vom 28° November 1962 - 10 BV 207/60 - Breithaupt 1965, 343; 11° Senat: BSG 15, 12;19, 12)° Dieser Rechtsprechung stehen grundsätzlich auch nicht, wie das LSG meint, die Urteile vom 5, März 1959 -8 RV 607/57 - (BSG9, 199 : BVB1 1959, 150) und vom 15. November 196"1 - 9 RV 54/59 - (BSG in SozR VeerG @ 40 Nr. 5) entgegen", Die Entscheidung des 8° Senats betrifft keinen Bescheid nach @ 40 Verw"G, sondern einen Bescheid zu Ungunsten des Versorgungsberechtigten nach @ 30 Abs, 4 des Körperbeschädigten-Leistungsgesetzes; das Urteil des erkennenden Senats vom 15° November 1961 setzt sich mit der Frage auseinander, ob die uneingeschränkte Berufung der Versorgungsverwaltung auf die Bindungswirkung eines vor dem Inkrafttreten des Sozialgerichtsgesetzes und des Verwaltungsverfahrensgesetzes erlassenen Bescheides zulässig ist oder einen Rechtsmißbraueh darstellt, weil dadurch die Pflicht zu 30410.
  • BSG, 26.11.1968 - 9 RV 472/67
    zwar zu, daß das Wort "k a n n" , womit das Gesetz eine seinem Sinn zu entnehmende Handlungsmacht meint, unter gewissen Voraussetzungen auch auf eine andere als eine Ermessensentscheidung oder -1eistung hindeutet, so z"B° "können" in 5 41 Abso 1 VeerG, wo dieser Ausdruck die Bedeutung von "ausnahmsweise dürfen" hat (vgl° hierzu auch BSG 9, 199, 205, 204 und Erlenkämper' KGV 1967 S0 55, gg}, Daß und weshalb das Wert "kann" aber der Verwaltungsbehörde jedenfalls in 5 40 Abs° 1 VeerG ein Ermessen, und zwar ein pflichtgemäßes, an der sozial angemessenen Rechtsausübung orientiertcs Ermessen, einräumt, ist in der zuvor schon erörterten Entscheidung des 100 Senats des BSG (SozR Nr° 10 zu 5 40 VeerG) im einzelnen näher dargelegt° Wenn das SG im übrigen die Ansicht vertritt, eine Ermessensentscheidung könne da nicht angenommen werden, wo es nur eine richtige Entscheidung geben könne, ferner, daß die Verwaltungsbehörde bei der zunächst zu treffenden'Entseheidung darüber, ob" die früheren Bescheide unrichtig seien, mit Sicherheit keine Möglichkeit zur Ermessensentscheidung 12.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht