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   VGH Baden-Württemberg, 17.02.1992 - 8 S 1022/90   

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https://dejure.org/1992,11691
VGH Baden-Württemberg, 17.02.1992 - 8 S 1022/90 (https://dejure.org/1992,11691)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.02.1992 - 8 S 1022/90 (https://dejure.org/1992,11691)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Februar 1992 - 8 S 1022/90 (https://dejure.org/1992,11691)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wiederaufleben eines Planfeststellungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1992, 425
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.1992 - 8 S 1022/90
    Daß bei diesen lückenschließenden Planfeststellungen regelmäßig den öffentlichen Belangen, nämlich vor allem dem Bestreben, bereits erbrachte Aufwendungen für ein Straßenbauvorhaben nicht sinnlos werden zu lassen, ein besonderes Gewicht zukommt, läßt sich auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Erforderlichkeit von Planfeststellungen entnehmen (vgl. BVerwGE 72, 282, 289 - Südpfalz-Autobahn).
  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.1992 - 8 S 1022/90
    Dies ist vom Bundesverwaltungsgericht - wie auch die Kläger einräumen - für Bebauungspläne ausdrücklich entschieden worden (Urt. v. 10.8.1990 - 4 C 90 - BVerwGE 85, 289 = NVwZ 1991, 673 = BoBauE § 2 BauGB Nr. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.1990 - 6 S 1513/90

    Zur Rücknahme einer Rücknahmeentscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.1992 - 8 S 1022/90
    Zu dem dagegen gerichteten Vortrag in der Berufungsbegründung ist folgendes zu bemerken: Es entspricht allgemeinen verwaltungsrechtlichen Regeln und ist zudem ein Gebot der Logik, daß die Aufhebung eines Verwaltungsaktes, der seinerseits einen anderen Verwaltungsakt aufhebt, das Wiederaufleben oder - genauer - die Fortdauer des ursprünglichen Verwaltungsakts zur Folge hat, weil rechtlich davon auszugehen ist, der aufgehobene Verwaltungsakt habe nie existiert (ex tunc-Wirkung der Aufhebung ebenso VGH Bad.-Württ., NVwZ 1992, 184).
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78

    Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.1992 - 8 S 1022/90
    Fehl geht die in der Klagebegründung enthaltene Bezugnahme der Kläger auf den Grundsatz der Planeinheit und das hierzu ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 23.1.1981 (4 C 68.78 - BVerwGE 61, 307).
  • VG Regensburg, 17.09.2015 - RO 5 K 14.855

    Zur Frage der Beeinträchtigung des Anliegergebrauchs, wenn an einer engen

    Wird von einem Gericht ein Verwaltungsakt aufgehoben, der einen anderen vorangegangenen früheren Verwaltungsakt aufhebt oder abändert, so lebt grundsätzlich der ursprüngliche Verwaltungsakt wieder auf bzw. erhält seinen ursprünglichen Inhalt wieder (Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage 2015, § 113 Rn. 9; VGH BW v. 17.2.1992, Az: 8 S 1022/90 ).
  • VG Gelsenkirchen, 27.02.2007 - 14 K 3014/04

    Stadt Castrop-Rauxel ist zur Schließung eines Bahnübergangs nach über 30 Jahren

    vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - VGH BW -, Urteil vom 17. Februar 1992 - 8 S 1022/90 -, VBlW 1992, 425 zu den Folgen einer gerichtlichen Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1998 - 7 S 1139/98

    Wiederaufleben eines abgeänderten Verwaltungsaktes; Zulassung der Berufung wegen

    In Rechtsprechung und Literatur wird zwar davon ausgegangen, daß grundsätzlich der ursprüngliche Verwaltungsakt wieder auflebt bzw. seinen ursprünglichen Inhalt wieder erhält, wenn vom Gericht ein Verwaltungsakt aufgehoben wird, der einen (anderen) vorangegangen früheren Verwaltungsakt aufhebt oder abändert (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.2.1992, VBlBW 1992, 425 sowie Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 113 RdNr. 9, jew. m.w.N.).
  • VG Arnsberg, 22.02.2017 - 10 K 3506/15
    vgl. auch zur Zulässigkeit einer Teilanfechtung eines Verwaltungsaktes, der neben einer belastenden Regelung auch die Begünstigung enthält, dass ein vorhergehender, noch weiter belastender Verwaltungsakt ersetzt wird: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Februar 1992 - 8 S 1022/90 -, juris, Rn. 6.
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